2.5 Zahlungsbedingungen und Lieferantenkredite

Ist die Preispolitik zur beiderseitigen Akzeptanz vereinbart bestehen weite Möglichkeiten der Zahlungsgestaltung.

Zahlungswege und Zahlungsorgane: Es wird definiert auf welchen Zahlungswegen (Scheck, Bar, Überweisung) und mit Hilfe welcher Finanzinstitute der Lieferant sein Geld erhält.

Festlegung von Zahlungstermin und Zahlungsmittel: Vertragliche Vereinbarung von Zahlungszeitpunkt (z.B. immer der 15. Tag des Monats) und Vereinbarungen über die Währung des Geldes.

Zahlungssicherungspolitik - Hier muss der Lieferant seine Bonität (Zahlungsfähigkeit ) nachweisen. Dies kann z.B. durch Hinterlegung einer Kaution bei einer dritten Partei oder hervorbringen von Bürgschaften geschehen.

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