DS-GVO - Achtung Abmahngefahr

Datenverschlüsselung bei Kontaktformularen und E-Mails - DATEV informiert Steuerberater gründlicher als RAK's

Ab dem 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ohne Übergangsfrist in Kraft. Bei Nichtbeachtung oder Verstößen sieht die neue Rechtslage einen erhöhten Bußgeldrahmen von bis zu 20 Millionen Euro vor. Bis auf wenige Ausnahmen gilt das neue Datenschutzrecht für alle Unternehmen, Kanzleien und Praxen.

Während die DATEV ganz weit vorne ist, was die Informationen ihrer Mitglieder und Beistand betrifft, haben viele Rechtsanwälte noch nicht einmal was von den neuen Grundsätzen gehört. Einige Juristen gehen jedoch jetzt schon davon aus, dass es zu verstärkten Abmahnungen durch Konkurrenten, Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände kommen wird.

Während die neuen Verordnungen vor allem eine Vielzahl von Dokumentationen von Verantwortlichkeiten für interne Prozesse fordern, verlangen sie für die Kommunikation nach außen die technische Sicherheit des Datenverkehrs nach dem aktuellen Stand der Technik.

Dies bedeutet für Ihre Web- und E-Mail-Kommunikation (nach unserer Sichtweise) vor allem Verschlüsselung der übertragenen Daten.

Dies bedeutet für Sie:

  1. Die Nutzung der vorhandenen SSL-Verschlüsselung von E-Mails mit Zertifikaten (diese senden wir Ihnen bei Bedarf gerne erneut zu und unterstützen Sie bei der Einrichtung)
  2. eine verschlüsselte Übertragung der Daten aus Kontaktformularen mit Hilfe eines SSL-Zertifikates ( Seit 2016 weisen wir aus Google Sicht darauf hin u.a. im Oktober )
  3. Weitere Auflagen für Webanwendungen ergeben sich aus der Verpflichtung zur Datenminimierung und aus dem in der DSGVO festgeschriebenen Grundsatz der Integrität und der Vertraulichkeit. Die Weitergabe von Daten an Drittanbieter (z.B. Google, Facebook, Mailinganbieter) ist zustimmungspflichtig.
  4. Auch wird hervorgehoben, dass Daten Dritter nicht ohne weiteres im europäischen Ausland gespeichert werden dürfen.
Weitere Informationen finden Sie unter:

https://dsgvo-gesetz.de/
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung

Wie bereiten sich Anwaltskanzleien vor?
http://mitteilungen.rak-muenchen.de/archiv/2017/datenschutz-fuer-die-anwaltschaft/schwerpunkt/neues-datenschutzrecht-wie-bereiten-sich-anwaltskanzleien-richtig-vor-02101/

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung sowie der technischen Einrichtung der neuen Verordnung und stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.



Eingestellt am 15.01.2018 von McGrip web excellence
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