E-Mail Spam First Online Services AG Schweiz

E-Mail Spam First Online Services AG Schweiz oder deren Partner, Auftragnehmer, Affilliate oder wem auch immer man es in die Schuhe schieben kann.

Seit Wochen werden wir auf zig e-Mail Accounts zugespammt mit E-Mails, wie: Wie alt wirst Du? Oder : Bist Du Alkoholiker, oder wie die hier angehängte: Wie gut kannst Du fahren?

Die E-Mails sehen alle nett aus und erwirken den Eindruck nach schnellem, leichten Entertainment.
Die verlinkten Domains rufen alle einen Frame auf, der zu aff.firstonlineservices.com führt oder ähnliches führt.

Was so spassig aussieht und recht gut designed ist, kostet jedoch, 69,00 Euro was in den AGBs nachzulesen ist.
Also ehr ein happiger Preis für ein Angebot, was es auf vielen Seiten wirklich umsonst gibt und wenig realen Nutzen beinhaltet.

Scheinbar fallen jedoch vieleMenschen darauf rein, so dass sich der massenhafte Spam sowie PayPerClick Werbung lohnt.

Leider kann man sich nicht wirklich von dem Mist abmelden obwohl in jeder E-Mail vorbildlich ein Link zum abmelden eingebaut ist.
(meldet man sich jedoch von „Bist Du Alkoholiker ab?“, ist man noch lange nicht abgemeldet von: Wie gut kannst Du fahren? … und was auch immer noch kommen wird. Also ein Kampf gegen Windmühlen.

Hinter dem ganzen Spass steht die First Online Services AG-Kantstrasse 14 CH – 8044 Zürich.

Ps: Liebe First Online Services AG, wir freuen uns auf Abmahungen von Ihnen, weil wir hier den Sachverhalt so wie wir ihn sehen geschildert haben.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir weder Ihre 0180 Nummer anrufen, noch jemals irgendwelche E-Mails an Sie übergeben haben. Wir können nachweisen, dass Sie unsere E-Mails durch spidern unserer Websites erhalten haben. Ihre E-Mails gehen hauptsächlich an E-Mails, die nur im Impressum verwendet werden.

Hier zitieren wir mal eine der letzten UNERWÃœNSCHTEN E-Mails:

Guten Tag,
wir laden Sie hiermit persönlich zur Fahrprüfung ein:

…. fahrtest.com

Testen Sie anhand der amtlichen Prüfungsbögen, ob Sie zum Autofahren
geeignet sind.
Sie können sich sowohl als Fahranfänger, als auch als
Führerschein-Inhaber testen.
Testen Sie sich jetzt – denn jeder Prüfling wird von uns mit
einem exklusiven Erste-Hilfe-Set fürs Auto belohnt, das Sie
per Post nach Hause erhalten.
Jetzt an der Fahrprüfung teilnehmen –

Sind Sie noch fit für den Führerschein:

….fahrtest.com

Lesen Sie außerdem aktuelle Informationen über den Führerschein:
Wie viel dürfen Sie trinken, um den Führerschein nicht zu gefährden?
Wie viele Punkte dürfen Sie in Flensburg „sammeln“?

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Mit freundlichen
Grüßen Ihre Prüfungsstelle

… fahrtest.com

========
Sie erhalten diese Email, weil sie sich auf einem unserer Portale angemeldet haben.
Sollten sie unsere Neuigkeiten nicht mehr bekommen wollen, können sie sich hier austragen:
…fahrtest.com/abmelden/abmelden.php?email=xxxxx

Eine Ähnliche E-Mail erreichte uns auch mal für die Domain Dein-Führerschein.net (auch schalten die Schweizer Herren in Massen Google Adsense und andere Werbung für die verschiedenen Angebote, die alles eines gemeinsam haben und dass sind die 69,00 nach dem Spass)

258 Reaktionen zu “E-Mail Spam First Online Services AG Schweiz”

  1. Schutz vor Aids Spam - Webdesign Blog

    […] Zuletzt kamen E-Mails mit ähnlich fragwürdigen Angeboten von der First online Services AG […]

  2. B.Borgert

    Ich Glaube ich Spinne.

    Heute habe ich eine Email Bekommen ( Dein-Fuehrerschein.com – Rechnung 02-15048) und sollte die rechnung bis zum 10.4.07 zahlen?

    Wieso sollte ich einen rechnung Zahlen was ich auch getätigt ggf. Benutzt habe.
    Ich hätte mich angeblich am 16.3 mich da angemeldet ?!?!?! ich wusste erst heute das es die seite gibt (Dein-Fuehrerschein.com – Rechnung 02-15048)
    Ich war garnicht zuhause ggf. im internet.
    also in Deutsch heisst es für mich das jemand unter meinen namen sich da anmeldet und ich die arschkarte bekommen solle oder wie?

    mfg
    B.Borgert

  3. Sascha

    Soll man das nun bezahlen oder nicht???
    können die denn rechtliche schritte einleiten???

  4. service

    Ich würde dass nicht bezahlen. Dadurch, dass viele Leute Panik bekommen, finanziert sich dieses Modell.

    1. Die E-Mail kam unaufgefordert.
    2. Gab es nur versteckte Hinweise, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.

    Sofern man eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte man auf keinen Fall bezahlen. Wenn man keine hat, sollte man einen langen Atem haben und sich nicht von steigenden Mahnkosten abschrecken lassen.

    Bezahlen ist vermutlich stressfreier.
    Ich persönlich würde so einen Mist nicht bezahlen, hätte aber auch nie meine persönlichen Daten an so ein Angebot übermittelt.

  5. Sascha

    ok,danke…
    dann werde ich es ignorieren…

  6. service

    Ps: Der Kommentar war keinerlei Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung.

  7. Sonja

    Hallo bin auch drauf reingefallen und habe den Test gemacht. Nun bekam ich heute vom Deutschen Inkassobüro eine Rechnung von 99,08 Euro. habe gleich beim Inkasso angerufen und die Dame meinte nur man hääte keine Chance da raus zu kommen. wenigstens Ratenzahlung ist möglich

  8. Alexandra

    Hallo, ich bin auch eine Geschädigte. Ich bin auf ebenfalls auf den Führerscheintest reingefallen. Habe nachdem die Rechnung gekommen ist eine Beschwerde an die Firma first online services geschickt, die natürlich ignoriert wurde. Ich habe das Geld (€69,90) überwiesen und bekam letzte Woche eine Rückmeldung meiner Bank, dass die BLZ falsch sei. Ich habe die Rechnung nochmals überprüft – der Fehler lag nicht an mir, ich habe alle Zahlen so übernommen. Heute kam jetzt ein Schreiben vom Inkasso Büro – und JA, es stimmt – man kommt aus der Nummer nicht raus!! Ich habe Lehrgeld bezahlt – an alle, die diese Mails bekommen – FINGER WEG !!!!

  9. Marco

    Zahlt die Scheiße bloß nicht. Bin über eine Gewinnspielseite dort gelandet und habe auch schon Post von der Deutschen Inkassostelle.
    Die Dame dort war ziemlich unflätig und ich habe herausgefunden, dass sie die Seite kannte, da sie mich auf die AGBs hingewiesen hatte – sehr interessant!!!
    Ich werde die Zahlung zurückweisen (Einschreiben mit Rückschein) dann wird wohl ein Rechtsanwalt kommen und mit Klage drohen (gähn!). Danach werde ich mir einen Anwalt nehmen und ggf. auch Strafanzeige erstatten wegen Betrugsversuch bzw. auch Erpressung.
    Zahlen werde ich auf alle Fälle NICHTS!!!

  10. Helga

    Auch ich soll mich angemeldet haben. Heute bekam ich von der Deutsche Inkassostelle gleich 2 Briefe ,mit verschiedenen Aktenzeichen, aber beide für den Vertrag vom 20.12.06. Ich soll nun für einen Vertrag, den ich am 20.12.06 abgeschlossen habe gleich 2 Mal zahlen. Wo kann man sich hinwenden? Es muß doch irgendeine Stelle geben, die einem helfen kann:
    M.f.G.H.

  11. Bernd

    Ich habe heute auch 2 Briefe von der Inkasso zu einer Anmeldung bekommen. Auf der Seite der Inkasso Gesellschaft habe ich herausgefunden, dass ich mich nur zu einem Aktenzeichen einloggen kann. Dort sind alle Daten beschrieben.
    Nun kann man sich auf dieser Seite wieder abmelden und erneut anmelden. Man kommt zu einer anderen Anmeldemaske. Nun kann man das zweite Aktenzeichen eingeben, dass vorher nicht funktioniert hat. Auf der Anmeldeseite klappt das aber und man stellt fest, dass die Daten leer sind und der Betrag 0 € heißt.
    Wenn, dann würde ich nur auf das Schreiben zahlen, welches auch bei der ersten Anmeldung funktioniert und die Daten enthält.
    MfG Bernd

  12. Walter

    Also ich hab auch ein Schreiben von der Inkasso bekommen. Laut dem Brief kann man sich seinen Vorgang auf ihrer Website anschauen. ich habs probiert, funktioniert allerdings nicht. Daraufhin wollte ich über Kontakt über die WEB Site ein Mail an Inkasso senden. Ging auch nicht. Ich bin mir nicht sicher ob diese Inkasso nicht auch so ein Scheinunternehmen ist. Zahlen werd ich jedenfalls nix, da kein Vertrag und keine Leistung in Anspruch genommen wurde.

  13. Renate Heinritz

    Habe heute ebenfalls ein Schreiben von der Inkassostelle bekommen. Habe die Seite von dein Führerschein noch nie gesehen,weder das ich mich am 11.01.07 angemeldet habe, noch einen Test gemacht habe. werde diese betrügerische Stelle auffordern mir den Vertrag vor zulegen. Außerdem habe ich auch nie eine Rechnung bekommen. Wer hat mit diesen Leuten schon Erfahrungen. Für jede Antwort wäre ich dankbar.

  14. Helga

    Hallo habe unter Kostenfalle im Internet folgendes gefunden. http://www.dein-führerschein.com Unterlassungsklage in Vorbereitung ,also auf keinen Fall zahlen.

  15. Olga81

    Hallo Leute! Ich habe auch diesen Brief von der Inkasso bekommen. Mein Mann hatte da gleich angerufen und genau das gleiche wie ihr gehört: geht nicht anders, man muss zahlen. Daraufhin hat er bei der Verbraucherzentrale bei uns einen Termin ausgemacht, wo ich eben am Montag jetzt reigehen werde. Und dann sehen wir, wer den Recht hat

  16. abracadabra

    Hallo allerseits.
    nachdem auch wir ein Schreiben von der Deutschen Inkassostelle bekommen haben, folgende e-mail von uns dorthin:
    Offizielle und aktuelle Mitteilung der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) hierzu:
    Über die Website http://www.dein-fuehrerschein.xxx wird für die Teilnahme an einem Online-Führerscheintest geworben.
    Der Preis für die Teilnahme beträgt einmalig 64,80 €, was sich lediglich aus einer klein gedruckten Textpassage am unteren Bildschirmrand ergibt.

    -> Eine Unterlassungsklage gegen die Firma First Online Services als Betreiber dieser Webseite befindet sich in Vorbereitung!

    Von einer Zahlung für eine nie in Anspruch genommene Dienstleistung der First Online Services ist deshalb dringend Abstand zu nehmen!

  17. Mike

    Ich bin auch drauf reingefallen, wobei ich mir sogar noch sicher bin, dass die Kosten bei meiner Anmeldung nicht auf der Seite standen. Kann es aber nicht beweisen.

    Ich wünschte ein Amok Läufer würde sich bei denen mal breit machen, da das alles sittenwidrig ist.

    Vielleicht hab ich Ruhe vor den Mahnungen, wenn ich jetzt umziehe 🙂

  18. Daniela

    Hallo Ihr lieben,
    so…ich bin grade dabei mich an die Medien zu wenden wegen dieser Firma. AUch ich habe ein Schreiben der Inkassostelle bekommen. Habe denen noch mal eine relativ nette (so bin ich eben…lol) geschickt und gleich darauf meinen Anwalt angerufen. Der sagte, ignorieren. Ok, hab ich kein Problem mit. Mir geht es so wir Mike…ich bin sicher, es stand NICHTS auf der Seite von Kosten, habe aber auch keinen Screenshot gemacht. Egal.
    Also, wer Interesse an einer Sammelklage hat, bitte bei mir melden. Nur gemeinsam sind wir stark!!! Partners in crime sozusagen!!!
    Also meine email ist deehexi at aol.com. Ich freue mich ueber jeden, der mitmachen wuerde!
    Bis dann
    Daniela

  19. Karl Matthias Schmitt

    Hallo, habe heute auch von „Deutsche Inkassostelle“ eine Rechnung bekommen und dieser Fa. schon geantwortet, dass ich nicht zahle und mich einer Sammelklage anschließe. Bitte mir mitteilen, an wen ich mich inbezug Sammelklage wenden soll. Danke.

  20. goe_net

    Hallo zusammen,

    dieser Beitrag richtet sich in erster Linie an alle die auf http://www.dein-fuehrerschein.xxx oder andere Seiten der First Online Services AG (FOS) reinmgefallen sind.

    Ich hatte mich im Dezember 2006 auf der Seite angemeldet, obwohl ich solche Seiten eigentlich meide.
    Ein paar Wochen später die Rechnung. Gleich geantwortet das ich die nicht bezahlen werde. Wie erwartet keine Antwort.
    1 Mahnung -> Email geschrieben ohne Erfolg
    2 Mahnung -> Email geschrieben ohne Erfolg

    Gestern kamen dann ZWEI Schreibn der Deutschen Inkassostelle (DIS) in Eschborn.
    Böhses Fax nach Eschborn mit der letzten Aufforderung zum Rückzug der Forderung und Löschung aller Daten bei FOS und DIS. Wird vermutlich nie beantwortet.
    Die Tatsache das die ZWEI Aktenzeichen eröffnen für eine Forderung lässt schon an der Seriösität zweifeln.
    Laut Handelsregisterauszug ist Herr Polzin nun schon der dritte Geschäftsführer!!! (www.handelsregister.de)
    Auch ber der FOS wechselt das öfters mal. Siehe http://www.moneyhouse.ch (Handelsregister für CH)
    Über die Schweizer Auskunft habe ich die Firma FOS in Zürich nicht gefunden.
    In der Kantstrasse 14 gibt es nur ein paar Anwälte und eine Consulting Firma.
    Dort habe ich angerufen, eine Frau nimmt ab ich frage nach FOS und sie sagt ich sei richtig.
    Als ich auf die Rechnung und Inkassoschreiben abnspreche ist sie plötlich nicht mehr von der FOS. Sie „hütet“ nur das Telefon. Sie hat mir auch gesagt das die Anwälte nichts mehr mit der FOS zu tun haben wollen.
    Also wieder zur schweizer Auskunft und nach Herrn Schmid Hubert in Ehrendingen gefragt. Bei ihm zuhause angerufen. War nicht daheim. Da ich aber seine Frau überzeugt hatte das es sehr wichtig sei und um viel Geld gehe hat sie mir freundlicherweise seine Handynummer gegeben.
    Da hab ich ihn dann auch erreicht.
    Nach fünf Minuten Diskussion konnte er sich doch noch erinnern das er Inhaber der FOS ist. Konnte sich aber nicht vorstellen, das ich eine Rechnung bekommen habe.
    Er wolle den Sachverhalt selbst klären und die Sache aus der Welt schaffen bevor ihn mein Anwalt anruft. Meldet sich morgen?!

    Da ich hier vermutlich keine Telefonnummern einstellen darf poste ich mal auf gut Glück ein paar nützliche Links die man zu eruieren der Telefonnummer von Herrn Schmid benötigt.

    Als erstes http://www.moneyhouse.ch und nach der First Online Services AG suchen.
    In der Handelsregistermeldung vom 11.04.2007 ist er als neueingetragenen Person drin. NAME, GEBURTSORT, WOHNORT!
    Dann http://www.directories.ch = Schweizer Telefonbuch
    Dort ist nur die Privatnummer mit Adresse drin. Einfach anrufen und seine Frau geschickt nach der Handynummer fragen.
    Ich glaube wenn ihn genug Leute persönlich anrufen wird er gestresst genug um auf die Forderungen zu verzichten!

    Ich würde auf keinen Fall irgendwelche Inkassorechnungen bezahlen bzw. Rechnungen der FOS AG.

    Ich hoffe mein Beitrag ist ein bisschen hilfreich und verstösst nicht gegen die Forumsregeln.

    Wenn ich mal wieder was von ihm oder der FOS / DIS höre werde ich es hier posten.

    Bis anhin,

    viel Erfolg beim Nichtbezahlen!

  21. Markus

    Hallo Daniela,
    würde gerne bei der Sammelklage mitmachen. Aber deine email Adresse stimmt leider nicht.
    Gruß
    Markus

  22. sascha hüllen

    Hallo, habe heute auch einen Brief der DIS bekommen. Finde das schon echt heftig.
    Habe eine Rechnung bekommen worauf ich auch geantwortet habe und denen Mitgeteilt habe das das was sie da anstellen nicht gültig sei. Man mußte auf der Seite scrollen um den Betrag zu sehen. Natürlich im Kleingedruckten. Habe dann auch mal im I-Net gestöbert und ein Gerichtsurteil über so einen Fall gefunden. Der Angeklagt mußte nichts bezahlen aus dem oben gennanten Grund. Habe dies auch so an die FOS geschickt. Dann kam erstma nichts. keine Mahnung etc.

    Tja un heute dann den Brief der DIS. So langsam geht mir da schon der Kakstift. Zahlen oder nicht?? telefonisch ist nirgends einer zu erreichen. Die seite der FOS wurde auch umgebaut. Man muß nicht mehr scrollen, kann sich aber auch nicht mehr Anmelden.

    Ich hoffe hier kann mir mal einer weiterhelfen. Ich weiß ne Rechtsberatung darf hier nicht sein aber ein Rat wäre doch schon eine Hilfe

    Danke

  23. Daniela

    Sorry….deehexi9 at aol.com….hatte wohl grade einen blonden Moment, Markus.

    Bis denn.
    Daniela

  24. Bettina

    Hallo Ihr alle.

    Auch ich habe gestern 2 Briefe bekommen und werde darauf nicht reagieren aber falls es bis zu einem Gerichtlichen Mahnbescheid kommt muß ich was tun das sagte mir heute eine Rechtsanwältin.

    Daniela auch ich schließe mich der Sammelklage an.

  25. Daniela

    Habe grade an AKTE07 eine email geschickt und den Sachverhalt kurz erklaert. Mal sehen, ob Interesse besteht denen mal auf die Fuesse zu treten. Meine Freundin, die in der Branche arbeitet meinte, das waeren serioese Ansprechpartner. Ich hoffe also, dass die sich bei mir melden.
    Also nochmal, wer von Euch Interesse hat, bei mir melden…nochmal OHNE BLONDEN MOMENT!!! meine email adresse

    deehexi9 at aol.com

    Bis dann hoffentlich
    Daniela

  26. Anna

    Hab was interessantes gefunden! Das Amtsgericht münchen hat so einen fall schon bearbeitet,… hier die pressemitteilung!

    Pressemitteilung

    Überraschung bei der Berechnung der Lebenserwartung übers Internet
    Nicht alles wird kostenlos angeboten – nicht alles muss aber auch bezahlt werden.

    Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.

    Die Klägerin betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

    Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Die Beklagte ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.

    Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

    Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

    Das Urteil ist rechtskräftig.

    Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06

    quelle: http://www.ag-m.bayern.de/

  27. Daniela

    Dieses Urteil habe ich in meiner letzten email an die FOS mit einbezogen, aber trotzdem hat es nichts bewirkt, ausser dass die Mail wohl nicht durch deren Spamfilter kam und ungelesen geloescht wurde… Ich finde trotzdem sollte man denen die Suppe versalzen, damit nicht noch mehr Leute verarscht werden koennen. Nicht viele haben den Mut dagegen anzugehen. Viele wissen auch nicht, dass sie im Recht sind und bezahlen einfach. Also, ich habe mittlerweile ein paar emails bekommen von Leuten die mitmachen. Finde ich klasse. Wir koennen uns nicht alles gefallen lassen. Abgezockt werden wir schon genug vom Finanzamt (die uebrigens meine Bitte mich von deren Kundenliste zu streichen auch ignoriert haben…lol)

    bis dann eine ruhige Nacht, bloss nicht durch diesen Mist um den Schlaf bringen lassen.
    daniela

  28. Helga

    Hallo Daniela ich habe auch schon an RTL geschrieben, aber leider bis jetzt ohne Erfolg.Ich habe bei http://www.vzbv.de kostenfallen im Internet gelesen, daß für first online service AG eine Unterlassungsklage in Vorbereitung ist. Ich würde mich gern der Sammelklage anschließen. Ich habe von der deutschen Inkassostelle 2 Briefe erhalten, mit verschiedenen Aktenzeichen aber beide jeweils für Vertrag vom 20.12.06, habe natürlich vorher mehrmals widdersprochen. Ich soll einmal bis zum 24.4. u.dann bis 26.4. zahlen. Wie verhalte ich mich nun ich will unbedingt mitmachen. Brauchst Du meine Mailadresse.
    Gruß Helga

  29. Anna

    Hier ein kleiner Musterbrief, falls ihr auch schriftlich selbst helfen wollt.
    Quelle: http://www.checked4you.de (verbraucherinfos für kinder & Jugendl.!)

    Absender

    Einschreiben mit Rückschein
    Adresse des Anbieters

    Ort, Datum

    Unberechtigte Forderung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom …………………….., in dem Sie einen Betrag von ………… Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.

    (Formulierungsvorschlag bei Verträgen mit Minderjährigen):
    Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen Vertrag.

    (Formulierungsvorschlag bei unberechtigten Zahlungsaufforderungen):
    Nach meiner Ãœberzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
    Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.

    Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Unterschrift)

  30. Bettina

    Guten Morgen.

    Anna das bringt bei denen überhaupt nicht´s die schalten auf Stur und du hast umsonst ein Haufen Geld für ein Einschreiben mit Rückantwort bezahlt.Das einzige was da raus kommt Du bekommst den Brief Postwendend wieder zurück wenn Du Pech hast und dann haste umsont bezahlt.

    Ich hab gestern nochmal die Website von denen auf gemacht und die Startseite und die AGB´s ausgedruckt damit man was in der Hand hat , komischerweise geht die Seite Dein-Führerschein.com wieder was auch sehr merkwürdig ist da die sich ja umbenannt haben statt com auf net.

  31. Daniela

    Guten morgen alle,
    also mein Anwalt hat klipp und klar gesagt nicht reagieren und unnoetig Geld rausschmeissen, sondern wirklich erst was tun, wenn ein Mahnbescheid kommt. Ausserdem kannst Du auf den Rueckschein warten, bis Du schwarz wirst.
    Ja, ich brauche email adressen und soviel Info wie moeglich…je mehr desto besser. Kosten sollte das nichts, weil wir ja eh gewinnen werden. Dann darf der Herr „wie-immer-er-heute-heisst) zahlen.
    Es gibt noch ein anderes Forum in dem sich Betroffene austauschen, von dem sich auch schon Interessenten gemeldet haben. Hier der link: http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/entry/173-Ein-faules-Weihnachtsgeschenk-von-der-Fuehrerscheinstelle.html#c391

    Ich wuensche allen einen sonnigen Tag und erwarte Eure Emails!!! Nochmal meine Adresse deehexi9 at aol.com.

    Daniela 😎

  32. Susanne

    Hallo Daniela & alle anderen!

    Auch ich habe so eine Mahnung (ohne vorherige Rechnung) erhalten.

    Böses Fax nach Eschborn ist in Arbeit – so bin ich auch auf dieses Forum gestoßen! (Einschreiben kostet nur Geld…)

    Wenn die Sammelklage nix kostet, bin ich auch dabei! Schönen Gruß schon mal an Deinen Anwalt!

    Viele Grüße

    Susanne.

  33. Thomas

    Bin auch auf den Mist reingefallen.Habe mich Angemeldet,(wollte den Verbandskasten gewinnen) daraufhin habe ich schnell gemerkt,Sie wollen Geld von mir haben.
    Habe den Dienst nicht angenommen und sofort wieder gekündigt.
    Es kam daraufhin ein 2.Passwort
    Habe nach ca 3 Wochen per E-Mail eine Rechnung erhalten,habe wiederum
    Wiederspruch eingelegt,jedoch ohne Antwort.
    Ich habe nur eine Rechnung erhalten.
    Heute habe ich vom Inkasso zwei Briefe erhalten a.)99,–€
    Was soll ich tun ?
    Soll ich einen Rechtsanwalt aufsuchen oder Abwarten??
    mfg.Thomas

  34. Daniela

    Abwarten Thomas…evtl nochmal ein Fax an die Inkassostelle. Aber bloss kein Geld mehr ausgeben. Bis jetzt habe ich 10 emails erhalten und in beiden Foren sind noch mehr Interessierte, die mir aber noch nichts gemailt haben (Waere schon hilfreich, wenn ich die Adressen haette, um dann gleich alle erreichen zu koennen, wenn was ist). Ist nur komisch, dass mit einmal alle gleichzeitig (fast jedenfalls) Post bekommen. Und manche auch noch gleich doppelt.
    Ich werde updates geben, auch an die, die mich persoenlich angemailt haben. Die natuerlich zuerst, wenn etwas ist.
    Aber jetzt werde ich mir erstmal ein kuehles Bier genehmigen (oder 2).
    Gruss aus Heidelberg
    Daniela

  35. annie

    habe auch schon eine strafanzeige gegen die erstattet. grad heute kam dann auch der inkassobrief von eschborn. die anzeige läuft gegen die sch.. hoffe wirklich dass die endlich plattgemacht werden!!!

  36. Marco

    Hallo, ich würde Euch dringend anraten gegen den Mahnbescheid der „Deutschen Inkassostelle“ oder wie auch immer der Haufen sich nennt, zu widersprechen.
    Und das ganze per Einschreiben mit Rückschein. Ihr müsst denen nur mitteilen, dass Ihr mit dem Auftraggeber nie einen Vertrag eingegangen seid.
    Wahrscheinlich ist die sog. Inkassostelle ohnehin von der gleichen Firma gegründet.
    Ich habe dazu Annas Musterbrief genutzt und geringfügig abgewandelt.
    Anzeige zu erstatten bringt nur etwas, wenn man bereits gezahlt hat, weil dann erst der Schaden entstanden ist.
    Lasst euch bloß nicht einschüchtern!

    Gruß Marco

  37. Anna

    Hab gehört das ne sammelklage alles andere als eine gute idee ist. Wenn die firma insolvenz angemeldet hat bis dahin, bleiben die kläger auf den kosten sitzen. Oder übernimmt das etwa die rechtschutzversicherung?

    Achja und nochwas, kündigungen und ähnliches in E-mail form können keinen beweiskraft haben weil sehr schnell etwas abgeändert werden kann.

  38. Susanne

    Hallo Daniela & alle anderen,

    Danke für Deine Initiative!

    Also, wenn Dein Anwalt der Meinung ist, dass wir beizeiten eine Sammelklage einreichen sollten, die Aussicht auf Erfolg hat, bin ich dabei!

    Hoffe mal, es wird nicht so viel kosten wie die Zahlungsaufforderung von diesem blöden Inkasso-Büro. Habe gestern meinen Widerspruch per Mail (mit Lesebestätigung, die ich sicherlich nie erhalten werde 😉 ) sowie per Fax (da habe ich einen Sendebericht, dem man auch meinen Text entnehmen kann!) nach Eschborn geschickt (bzw. die Mail auch an FOS) – mehr werde ich im Moment nicht unternehmen…

    Den Musterbrief gibt’s z.B. auf der RTL-homepage unter der Verbrauchershow vom 04.03.07… Er wurde an anderer Stelle auch hier schon zitiert… habe meine Daten eingefügt und ab damit…

    Wahrscheinlich bekommen wir demnächst alle wieder fast zeitgleich Post von denen, weil ja – hoffentlich – keiner zahlt!

    Ich lass mich jedenfalls nicht ins Boxhorn jagen, denn der Bundesverband Verbraucherzentrale hat inzwischen auch Unterlassungsklage gegen FOS in Vorbereitung…

    Sonnige Grüße aus Münster & ein charmantes Wochenende!

    Susanne.

  39. Vaudi

    Hallo Leute,
    lasst euch nicht ins Bockshorn jagen! Ich habe gegen die FOS bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Anzeige wegen arglistiger Täuschung erstattet. Ich kann euch nur raten, nicht zu zahlen und ganz gelassen zu bleiben.
    Vaudi

  40. Ron

    Hallo zusammen *wink*

    Bin nun durch ZUFALL auf diese Seite gekommen. Denn auch ich habe von den „komischen Inkassobetreibern“ einen netten Bief erhalten.

    Ich BIN Fahrlehrer!!!!!!!!!!

    Und zahlen werde ich den BOCKMIST ganz sicher nicht.
    Ich warte einfach auf den nächsten Brief. Und dieser geht dann Postwendend zurück.

    Gruß in die Runde

  41. Christine

    Hallo,
    habe mich auch bei denne angemeldet. Bin durch eine Werbung via E-Mail auf sie gestossen. Wo auch stand „Kostenlos“.
    Habe mich am 21.12. angemeldet und am 31.01. via E-Mail die 1. Mahnung bekommen. Hab denen gesagt das ich das eine Frechheit finde etc.
    Kam erstmal nix von denen. Am 16.02. kam die 2. Mahnung. Da war ich dann bisschen unsanft in der Mail.
    Plötzlich bekam ich eine Antwort von dieser E-Mail „fuehrerschein@ssc-support.de“
    Darin stand:

    Sehr geehrte ,

    grundsätzlich haben Sie durch die Eingabe Ihrer Daten und das Klicken auf „Formular abschicken“ einen Vertrag abgeschlossen. Es gibt jedoch bei den meisten Verträgen im Fernabsatz (dies ist z.B. ein Vertrag via Internet) ein Rücktrittsrecht. Dies trifft auch auf Ihren Vertrag zu.

    Bei der Registrierung mußten die AGB´s explizit als gelesen gekennzeichnet werden.

    Sie haben unmittelbar nach der Anmeldung ein E – Mail bekommen, in der Sie nochmals schwarz auf weiß über Ihr Widerrufsrecht und die Vertragsleistung informiert wurden. Also waren Ihnen die Vertragsinhalte ausreichend bekannt.

    Ihren Widerruf konnten wir leider nicht akzeptieren, da Sie den Online-Test bereits genutzt haben. Laut unseren Aufzeichnungen haben Sie den Test am 21.12.2007 gestartet.

    Ihr Widerrufsrecht ist damit nach § 3 Abs. 3 AGB ( § 312d Abs.2 Nr. 2 BGB )

    erloschen, da Sie die Dienstleistung in Anspruch genommen haben.
    Dafür stehen Ihnen der Zugang über den Login Bereich und die Fragebögen so oft sie möchten zur Verfügung.

    Wir dürfen Sie daher um Ausgleich der Rechnung bitten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Support-Team

    Habe daraufhin denen geschrieben aber keine Reaktion. Am 18. 04. kamen nun 2 Schreiben von DIS. Mit zwei verschiedenen Aktenzeichen. Werde das Geld auch nicht zahlen.

    Ich bin leider in keinem Rechtsschutz.

    Nun meine Frage, was passiert den wenn ich nicht reagiere und keinerlei Zahlungen nachgehe?? Stelle die Frage an die wo die Zahlungsfrist schon abgelaufen ist.

  42. Christine

    ach ja habe nach dem Brief von der DIS an die E-Mail Adresse geschrieben “fuehrerschein@ssc-support.de”
    Bekam eine Rückmeldung
    DIESE MAILADRESSE EXISTIERT NICHT

    Komisch

  43. Daniela

    Hallo alle,
    ih hoffe, Ihr habt euch durch diesen Bloedsinn nicht das schoene Wochenende versauen lassen.
    Es haben sich mittlerweile ca 20 Leute bei mir gemeldet, die an einer Sammelklage interessiert sind. Sogar aus Frankreich und Spanien…Morgen werde ich einen Anwalt anrufen, um Infos zu bekommen. Wenn die Fa pleite ist, dann muss trotzdem was unternommen werden, meine ich. Naja, wir werden sehen. Ich lasse alle den Stand der Dinge wissen.
    Bis dann
    Daniela

  44. Daniela

    Guten morgen,

    ich habe grade mit einem Anwalt hier in Heidelberg telefoniert. Er heisst Dr Lutz und ist bei Melchers Rechtsanwälte, Im Breitspiel 21, 69126 Heidelberg, Tel. 06221-18500 taetig.
    Er sagte, dass es eine „Sammelklage“ so wie im TV oder in den USA bei uns nicht geben wuerde. Ausserdem sind alle unsere Faelle anders. Es muessten also Einzelklagen erhoben werden und da muss dann erstmal gekuckt werden, ob das so einfach moeglich ist, da diese Fa First Online Services in der Schweiz den Sitz hat.
    Er hat geraten, dass alle nochmal eine email and besagte Firma schicken in der wir sagen, dass wir keine Zahlungen leisten werden. Es sei arglistige Taeuschung gewesen etc. Naja, eben so diese Briefe, die im Netz schon angeboten werden. Er sagte, wenn wirklich ein Mahnbescheid kommt (was er stark anzweifelt), dann sollen wir diesen Mahnbescheid anfechten mit dem Grund, dass wir mit der Firma schon verhandeln. Wir sollen uns zuruecklehnen und abwarten. Bitte die email und jeglichen Schriftverkehr aufheben!!!
    Ich weiss, dass das alles ein wenig beaengstigend ist und ich bin auch nicht die geduldigste. Aber das ist ja auch das, was der andere Anwalt schon geraten hat. Abwarten. Um einen Mahnbescheid zu erwirken muessen die erstmal Geld auf den Tisch legen. Und Dr Lutz sagte, dass die das wegen der laecherlichen Summe wohl kaum tun werden.
    Wenn noch jemand irgendwelche Vorschlaege hat, dann her damit.
    Ich habe gestern auch noch einen link bekommen, den wir uns alle mal ansehen und jeder ausfuellen sollte. Barbara hat es bereits gemacht. Mal sehen, ob da etwas passiert.
    https://www.econsumer.gov/pls/econsumer/wimsnery2$com.main?p_lang_seq=4

    Also bis dann…Ruhe bewahren und die Sonne geniessen!!!

    Liebe Gruesse aus Heidelberg
    Daniela

  45. Martin Thoma

    Hallo,
    mein Sohn ist ebenfalls reingefallen. Haben gleich widerrufen und trotzdem von „lebenscheck“ 13 Tage nach dem Widerruf einen Brief vom 20.4. erhalten. Habe die Annahme verweigert und das „Ding“ ungeöffnet retour gehen lassen.
    Die AGBs sind eh sittenwiderig, da nach deren Auslegung quasi jetweder Widerruf ausgeschlossen ist.
    Rechnungen habe ich noch nicht, werde aber alles Weitere ignorieren..
    Mein 13jähriger Sohn ist eh nicht voll geschäftsfähig..

  46. Enrico

    Hallo,
    das eigentliche Problem was sich aus der ganzen Geschichte ergibt ist doch der negative Eintrag bei der Schufa, wenn die DIS das dort meldet und dann schwierig diesen wieder weg zubekommen!

    Oder?

    Grüsse aus Hockenheim
    E.

  47. Jörg

    Hallo Leute,
    Habe meine zweite Mahnung auch bekommen. Wie mein Anwalt sagte muß ich erst auf ein Mahnbescheid vom Amtsgericht warten.

  48. Jörg

    Erst dann muß ich reagieren. Wer sich nicht mit ein Mahnbescheid auskennt, bzw. nicht weiß wie dieser zustande kommt, sollte doch mal beim Online -Auftritt seines Amtgerichts nachschauen, und der Kosten richtig Geld im verhältnis zu den 69,90 Euro von diesen lästigen Verein.

    Guß Jörg

  49. Wolf

    Man könnte schon stinkig werden auf schweizer Eidgenossen. Aus sicherem Hinterhalt lauern sie arglosen Deppen wie uns auf. Deppen sind wir schon, wenn wir denen trotz aller Warnungen auf den leim gegangen sind. Das müssen wir einfach akzeptieren. OK, ob es nun wirklich die Schweizer waren, die DAS erfunden haben, zweifle ich an. Man nutzt wohl in erster Linie nur den doch lockeren Schutz eines Nicht – EU Landes für die dreckigen Geschäfte. Und Ganoven gibt es überall. Soviel das Vorwort. OK – eine Sammelklage scheint nicht zu klappen. Das sehe ich ein. Aberes genügt auch, wenn sich die Masse einig ist. Immerhin bin ich verwundert, dass tatsächlich Schreiben vom Inkassobüro gekommen sind. Mich würde aber interessieren, wie es bei denen weiterging, bei denen diese Schreiben schon einige Zeit vorliegen. Kam wirklich ein gerichtlicher Mahnbescheid? Ein Inkassobüro kann eine Forderung relativ kostengünstig geltend machen und anch deren Anerkenntnis auch eintreiben. Widerspricht man, wie das ja hier empfohlen wird, dann haben die auch nur die Möglichkeit, den Betreiber das mitzuteilen. Dann muss der zum jeweil zuständigen Amtsgericht tigern und den Mahnbescheid veranlassen. Und der kostet inzwischen nicht gerade wenig. Da die AGB aber ohne jeden Zweifel einige Rechtsmängel aufweisen – z.B. werden die falschen Rechtsgrundlagen zitiert – dürfte es schwer werden, die Forderung vor Gericht durchzusetzen. Aber Vorsicht – nicht aller Richter urteilen gleich, auch wenn der Sachverhalt identisch ist. Ob man es glaubt oder nicht – manchmal liegt es an deren Tagesform, wie sie entscheiden. Hier gibt es aber einen ganzen Sack voll von Zeugen, die hinzu gezogen werden können, nämlich all diejenigen, die hier geschrieben haben. Ich habe mit Hardcopys von den jeweilgen Bedingungen, AGB etc. gemacht, mit denen man so manch wundersame Veränderung auf den Seiten beweisen kann. Ich z.B. habe der Anmeldung widersprochen. Eine Reaktion auf den Widerspruch gab es nicht. Weder eine Zurückweisung noch eine Bestätigung. Versucht mal die angegebe Servicenummer 01805++++ anzurufen. Nix passiert, niemand geht ran. Auch das kann ich nachweisen, da ich meine Anrufe komplett speichern lasse! Auch stimmen die Rufnummern nicht überein – irgendwo gibt es den Hinweis auf geänderte Nummer, aber eben nicht überall. Ich bin überzeugt, dass man hier schlichtweg und ergreifen darauf setzt, das sich die wenigsten wegen knappen 70,- EUS zanken, erst recht nicht mit einem Inkassobüro, einem Anwalt oder gar vor Gericht. Lieber zahlen die und scheinbar genügt das um genug Kohle zu scheffeln! Pfeif auf die paar Kröten für Inkasso oder Anwalt. Ob sie aber wirklich vor Gericht ziehen, das wage ich anzuzweifeln. Hier hat sich jedenfalls noch niemand gemeldet, bei dem es bis vor Gericht ging. Hinweis: Keinesfalls als Rechtsberatung verstehen! Ich interpretiere als Laie nur entsprechende Rechtsvorschriften und erhebe keineswegs Anspruch darauf, dass sie richtig sind (weil ich das nicht darf). Und auch ein Anwalt darf das nicht kostenlos machen…. Zum Schluss noch die Frage: Kann ein Inkassobüro wirklich einen Schufa Eintrag wegen einer bestrittenen Forderung veranlssen. Habe ich keine Ahnung, aber ich glaube es nicht. Das geht wohl erst nachdem die Forderung rechtskräftig geworden ist. Ich zahle jedenfalls nicht und kann das auch keinem empfehlen…..

  50. michaela

    Hallo an euch alle ,ich bin mit diesem unternehmen erst am anfang ,ich weiß auch nicht wie ich da gelandet bin ich habe meinen Fhscheinschon ewig… ich habe einfach ne rechnung von denen bekommen und ich wußte überhaupt nicht mal wer die sind und mir kam die sache spanisch vor alls ich erst gelesen habe das die aus der schweiz kommen ,was haben die denn mit unserem FÃœHRERSCHEIN(in deutschland) zu tun…. naja gut dann habe ich etwas rum gegoooglet und bin dann hier gelandet …. dank euren beiträgen werde ich es so machen wie viele hier einfach nicht zahlen warten, was passiert ,und das ganze dann meinem anwalt vor legen oder erst mal zur verbraucherzentrale gehen, und dann zum anwalt

  51. drepia

    Hallo,

    ich bin auch drauf reingefallen, habe aber sofort per Email widerrufen und den Brief aus Dubai ungeöffnet per Einschreiben mit Rückschein zurück geschickt. Jetzt werde ich mal schauen, was passiert.

    Gruß
    drepia

  52. Jörg

    Habe heute E-Mail Post vom Support -Team bekommen. Mit einer ABG – Belehrung von dehnen, und eine Drohung das ein Inkassounternehmen jetzt die Forderung für Sie übernehmen soll.
    bin gespannt wann die sich melden.

  53. Susanne

    Hallo zusammen!

    Hat jemand von euch die FAX-Nr. von diesem First Online Service? in Zürich in Cham oder wo auch immer…

    Würde gerne meinen Einspruck dorthin faxen – dann weiß ich, dass er angekommen ist… an das Inkassobüro habe ich bereits einen der entsprechenden Musterbriefe gefaxt und gemailt (und habe tatsächlich eine Lesebestätigung bekommen!)…

    Danke & einen charmanten Abend!

    Susanne.

  54. Daniela

    Mein Dad, der sehr abgewixt ist, hat mir gestern gesagt es gaebe einen Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht, dass Inkassounternehmen nichts unternehmen duerfen ohne von einem Rechtsanwalt beauftragt worden zu sein. Leider gibt es diesen Beschluss nicht online ausser man zahlt dafuer. BVerwG 1 B 117.89
    Ich moechte ja mal wissen, ob hier auch wirklich ein RA taetig ist…

    @Susanne…wenn Du unbedingt faxen moechtes, versuche doch eine Nummer ueber die Auslandsauskunft zu bekommen. Im Netz hab ich auch nichts gefunden.

    Die Seite hat auch mittlerweile kein Impressum mehr oder einen link fuer Kontakt…

    Und hier noch etwas, was ich eben gefunden habe…:
    Hallo,

    bei der betreffenden Webseite haben wir festgestellt, dass hier der Surfer in die Kostenfalle gelockt werden soll. Der Preis dieses Tests ist ganz versteckt im Kleingedruckten angegeben, so dass der Interessierte dies erst wahrnimmt, wenn er den Bildschirm bei normaler Auflösung unterhalb des Anmeldebuttons herunterscrollt. Die Kosten eines Angebotes sind aber ein ganz wesentlicher Bestandteil eines Vertrages. Demjenigen, der sich registriert, muss bewusst sein, dass er sich für ein kostenpflichtiges Angebot entscheidet.
    Zum Stichwort versteckte Preisangaben bei Internetangeboten gibt es ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München vom 16.1.2007. Es ist wie folgt zu finden: http://www.ag-m.bayern.de/presse.htm. Du solltest der Forderung nachweislich per Einschreiben mit Rückschein widersprechen, hilfsweise denWiderruf erklären und den Vertrag anfechten. Berufe dich auch auf das genannte Urteil, in dem der Zahlungsanspruch des Anbieters wegen der überraschenden Kostenklausel zurückgewiesen wurde. Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, sollten deine Eltern außerdem erklären, dass sie diesen Vertrag nicht genehmigen.

    Mit der IP-Adresse können die Seitenbetreiber nichts anfangen. Nur der betreffende Internetprovider kann diese Nummer dem jeweiligen Anschlussinhaber zuordnen. Diese Information darf er aber auch nur der Staatsanwaltschaft geben und auch nur bei dem Verdacht auf eine Straftat.
    Die Vorlage einer IP-Adresse ist auch kein Beweis für einen Vertragsabschluss mit einer bestimmten Person, sondern nur der Beleg, dass irgend ein PC mit dieser momentanen IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt auf der betreffenden Internetseite war. Wer genau einen Vertrag angeblich abgeschlossen hat, geht aus dieser Ziffernfolge also nicht hervor.

    Viele Grüße,
    deine Verbraucherzentrale

    Noch ein link: http://www.vz-bawue.de/UNIQ117766549406653/link295152A.html

  55. Torsten Schaefer

    Das ist schön, dass ich nicht alleine bin mit diesem Problem. Mache bei einer Sammelklage gerne mit, habe eine Rechtsschutzversicherung.

  56. Bianca

    Hallo alle zusammen,

    lasst euch nicht ins Bockshorn jagen, ich habe mich mal ausgibig über diese Firma im Netz erkundigt und den Entschluss gefasst mal diesen Brief per Einschreiben/Rückschein an die Firma zuschicken, mal sehen ob von dort etwas zurück kommt, wenn Ruhe im Karton ist dann melde ich hier den Erfolg, kopiert euch ruhig den Brief ab.

    per Einschreiben/Rückschein

    Absender: Kiel den 30.04.2007

    First Online Services AG
    Kantstrasse 14
    CH – 8044 Zürich
    Schweiz

    Kundennummer:
    1. Mahnung Nr.:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit ihrem Schreiben vom 23.04.2007 per E-Mail machen Sie eine Forderung in Höhe von 69,80 Euro gegen mich geltend. Diese ist unberechtigt.
    Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite http://www.Dein-Fuehrerschein.com angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf Ihrer Seite wird völlig unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von mir auch übersehen wurde.
    Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.
    Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
    Nach weiteren Inkassoschreiben/Mahnungen oder sonstigen Zahlungsaufforderungen von Ihnen werde ich die hier für Kiel zuständige Verbraucherzentrale informieren so dass denn auch von ????? aus eine Sammelklage gegen sie bestehen wird. Des Weiteren berufe ich mich auf das Urteil vom 16.01.07 vom AG München, AZ 161 C 23695/06.
    Ich bitte um schriftliche Bestätigung an die oben genannte Adresse, dass die Angelegenheit erledigt ist.

    Bitte löschen sie auch alle meine Daten aus ihren Systemen und Datenbanken, sollte dieses nicht von ihnen geleistet werden, werde ich von meinen Datenschutzrecht ebenfalls Gebrauch machen, bitte bestätigen sie mir auch dieses schriftlich innerhalb von 14 Tagen, sollte ich innerhalb dieser Frist nichts von ihnen hören werde ich meinen Anwalt und die Verbraucherzentrale mit meinen Interessen beauftragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dein Name

  57. Rainer Breitenbach

    Hallo, ich bin diesen … auch auf den Leim gegangen. Habe aber den Bestätigungslink nicht angeklickt und habe sofort den Vertag widerrufen. Trotzdem habe ich von der „Deutschen Inkassostelle“ wie alle anderen auch ein Mahnschreiben erhalten. Ich werde nicht bezahlen! Meine Adresse: r.breitenbach at online.de

    Grüße auch an Daniela

    (vielleicht sollte man mal eine Fahrt nach Eschborn zu Herrn Polzin unternehmen und mal HALLO sagen… 🙂

  58. Rainer Breitenbach

    Hier das Mail, das ich bestätigen sollte:
    (glücklicherweise nicht geklickt…)
    Grüße
    Rainer

    Sehr geehrter Herr Breitenbach,
    vielen Dank für Ihre Anmeldung beim Führerschein-Test auf http://www.Dein-Fuehrerschein.bla.

    Bitte klicken Sie auf folgenden Link, um Ihre Anmeldung zu bestätigen und den Test SOFORT zu starten:

    http://www.Dein-Fuehrerschein.bbblllaaaa/cgi-bin/index.pl?a=v&c=QZ8MSb034&e=r.breitenbach@web.de

    (Sollte die Adresse nicht als Link dargestellt werden, kopieren Sie sie bitte vollständig in die Adresszeile Ihres Browsers.)

    Klicken Sie einfach auf den Link, und es kann SOFORT mit dem Test losgehen.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß diese Rückbestätigung der E-Mail-Adresse sein muß, um Falschanmeldungen auszuschließen.

    Wir wünschen allzeit gute Fahrt,
    Ihr Fahrer-Team

  59. Frank

    Meine Freundin und ich sind auch aauf die Seite http://www.dein-fuehrerschein.xxx reingefallen. Gestärkt duch diverse Internetbeiträge zu diesem Thema sehen wir der Sache iegntlich ziemlich locker entgegen.
    Die 1.Mahnung kam auch schon reingeflattert.

    Was mich nur mal interessieren würde.
    Wenn das Schreiben von der Inkassostelle reinflattert. ist man dann in der Schufa registriert?
    Wäre schon interessant da ich vor habe in diesen Jahr ein Auto zu kaufen.
    Nicht das ich da abgelehnt werde.

  60. Harri Woerdemann

    Hallo Frank,
    ich habe ihre zeilen gelesen.
    ich bin genauso rein gefallen bei dieser Gesellschaft wie ihr alle.
    Dein Führerschein de
    ich habe die Anzeige im Internet gefunden.wo man einen führerscheintest kostenlos machen kann.
    dann bekam ich eine Rechnung über 69,00 Euro ich sendete eine E-Mail zu dieser gesellschaft und bekam bis heute keine Antwort.
    Nur eine Zahungsaufforderung von Inkassostelle Eschborn.
    Ich habe da angerufen und man hat mir gesagt das ich zahlen muss.
    Ich sagte das ich auf keinem fall zahle.
    Nun versuche ich die Telefonnummer von dein Führerschein an zu rufen aber man legt immer wieder auf.
    Man sollte dies zur Anzeige bringen meint ihr nicht auch.
    Meldet euch doch bitte mal was wir machen können.

    Gruss Claudia

  61. Harri Woerdemann

    Hallo,
    ich bin sicher das man in der Schufa steht aber dagegen müssen wir alle gemeinsam angehen-
    Meint ihr nicht auch?
    Geschlossen geht man einfacher vor.
    Denen muss das Handweg gelegt werden.
    Wir müssten mal in der Schweiz uns erkundigen wie das mit dem Verfahren aussieht.
    Ich meine das die Staatsanwaltschaft von der Schweiz.
    Müssen wir benachrichtigen.
    Das ist wichtig meine ich.
    Dann brauchen wir uns keine Sorgen mehr machen ob wir bezahlen müssen oder nicht.
    Und vor allem wird denen das Handweg mal gelegt.
    Ich bin sauer darüber was man mit uns allen machen kann.
    Da kommt einer daher und beauftrag ein Inkassobüro mit der Begründung treib mal Geld für mich ein.
    Dann kannst du auch noch eine Menge dabei Verdienen.
    Einen schönen Staat haben wir da.
    Wollen wir alle einen Brief schreiben an die Staatsanwaltschaft Zürich.
    Wer macht mit.
    Ich denke anders haben wir keine Chance.
    Und das sich jeder einen Anwalt nimmt kommt einfach zu teuer.
    Einen Brief an die Staatsanwaltschaft Zürich und dann wird es wieder ruhe geben.
    Bis mal wieder ein ander auf diese Idee kommt den anderen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

    Bis bald mal wieder

    Claudia

  62. Daniela

    Claudia,
    das mit dem „geschlossen vorgehen“ ist hier in Deutschland leider nicht moeglich, weil in Deutschland eine Sammelklage nicht moeglich ist. Schliesslich moechte der Staat keinen Anwalt am Hungertuch nagen sehen…
    Wir sind mittlerweile fast 40 Leute und haben schon einiges versucht, einiges ist auch noch am laufen. Kannst Dich uns gerne anschliessen. Es kommen immer neue Infos, Dinge, die Leuten auffallen, Ideen etc…
    Das mit der Schufa klaere ich auch noch ab…soviel ich weiss, geht das nicht so einfach…
    @ alle hier: deehexi9 at aol.com meldet Euch, wenn Interesse besteht.

    Gruesse
    Daniela

  63. Bianca

    Hallo,

    soweit ich es weiss bekommt man nur einen Schufaeintrag nach einem vollstreckten Vollstreckungsbescheid, den bekommt man vom Gericht persönlich zugestellt (gültig 30 Jahre), legt man dort keinen Wiederspruch ein (14 Tage ab Zustellung des Postboten) dann ist der rechtskräftig und er kann dann Vollstreckt werden (Pfändung ect.), wenn nichts zu holen ist und der Vollstreckungsbescheid nicht vollstreckt werden kann dann bekommt man einen Schufaeintrag und man hat keine Chance mehr aus der Misere heraus zu kommen.

    Gruß
    Bianca

  64. Frank

    Hallo,

    eins hatte ich vergessen. Nachdem die Rechnung kam haben wir, per Einschreiben, einen Widerspruch an die First Online Services AG (Kantstrasse 14; CH – 8044 Zürich) in die Schweiz geschickt. Und zwar war das eine Musterschreiben der Verbraucherzentrale.
    http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/download.php?fileid=5

    Ist zwar für die Seite Lebenserwartung.de aber kann man einfach auch für den Fall benutzen.

    Heute nun kam das Einschreiben zurück. Die Schweizer Post hatte der Firma bis zum 1.5.07 Zeit gegeben das Einschreiben abzuholen was nicht erfolgt ist.
    Daraufhin ging es an uns zurück.
    Entweder existiert diese „Firma“ überhaupt nicht mehr unter dieser Adresse oder man verweigert mit Absicht die Annahme von Widerrufen.

  65. K.M. Schmitt

    Hallo, bezugnehmend auf meine e-mail bzw. der Mitteilung, dass ich von der Inkassostelle 65760 Eschborn, eine Zahlungaaufforderung bekommen habe, versuchte ich in der Schweiz einen Ansprechpartner der Fa. First Online zu bekommen. Der bisherige Geschäftsführer Schröder, hat die Fa. nicht mehr. Er hat mich an eine Telfonandresse verwiesen, die jedoch nur einen Anrufbeantworter hat. Bis jetzt habe ich keine weitere Aufforderungen erhalten und alle werden festgestellt haben, dass auf der Internetseit keine Anmeldungen mehr möglich sind. Zwischenzeitlich habe ich eine Mitteilung einer neuen Internetadresse bekommen. Ich warne vor dieser Adresse: http://www.verkehrsprofi.bla! Der Aufbau dieser Seite ist fast gleich mit Fa. First Online. Die Fa. hat ihren Sitz in RO /Rumänien)! Ich werde auch über Zeitschriften für Fahrlehrer dies mitteilen lassen, damit in den Fahrschulen die Fahrschüler auf diesen Betrug hingewiesen bzw. gewarnt werden.
    Meine Frage wäre: “ Wer hat eine Anzeige erstattet bzw. einen Anwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt? Bitte mir mal mitteilen.
    Danke.

  66. Bianca

    Ohhhh,
    danke für die Info Frank, das Fax bei denen geht übrigends auch nicht.

    ich werde dann mal mein Schreiben noch mal per Mail zusenden, somit habe ich denn alle Möglichkeiten ausgenutzt und habe dann wenn ich evtl. vor Gericht Beweise brauche genügend Stoff.

    Happy Weekend

  67. Harri Woerdemann

    Hallo Daniela,
    hier handelt es sich um Betrug, das ist ganz ersichtlich.
    Hier kann man nur eine Anzeige wegen Betrugsstellen.
    Dies müßte man mal im Fernsehen bringen.
    Akte 07 die geht der Sache auf dem Grund.
    Was haltet ihr davon.
    Bis bald Claudia

  68. Harri Woerdemann

    Hallo Ihr ALLE DA;
    iCH HABE SCHON BEI DER iNKASSOSTELLE ESCHBORN ANGERUFEN:
    DER HERR POLZIN IST NICHT ZU SPRECHEN:
    DANN AM NÄCHSTEN TAG RIEF ICH WIEDER AN:
    DA SAGTE MAN MIR SIE HABEN DAMIT NICHTS MEHR ZUTUN:
    SIE HABEN SIE SACHE ZURÃœCK GEGEBEN:
    ES WURDE DENEN WOHL ZU HEIß:
    LEIDER BIN ICH ZUR ZEIT NICHT IN DEUTSCHLAND:
    KOMME ERST AM 23.5.07 ZURÃœCK:
    ABER ICH BIN DABEI SOWIE AUCH MEIN FREUND:
    WIR MÃœSSEN WAS UNTERNEHMEN:
    ICH WERDE MICH MAL BEI DER SENDUNG AKTE 07 MELDEN:
    DIE LIEBEN SOLCHE FÄLLE:

    BIS DANN CLAUDIA

  69. Tim

    Hat hier schon jemand erfahrung was nach der zweiten mahnung passiert? Mich interessieren diejenigen,die schon etwas weiter sind mit dem ganzen thema ohne anwalt.

  70. Frank

    Die First Online Services AG ist mal wieder umgezogen.

    Neue Adresse lautet:

    First Online Services AG
    Hinterbergstrasse 28
    CH – 6330 Cham
    Handelsregister: CH-320.3.060.253-3
    Registeramt: Handelsregister des Kantons Zug
    E-Mail: Info@Dein-Fuehrerschein.com
    el. Kundenservice (neue Rufnummer): + 49 (0) 180 – 53 55 51 71

    So steht es jedenfalls im Impressum von http://www.dein-fuehrerschein.xxxx.

    Das wäre dann die Erklärung das mein Einschreiben zurückkam. Allerdings hat wohl jede seriöse Firma einen Nachsendeauftrag wenn man denn die Post empfangen will.

  71. Claudia

    Hallo Ihr Lieben Mitleidenden,

    ich bin leider auch ein Opfer von dein-führerschein
    Ich wollte zahlen um ruhe zu haben und nun stimmt da was nicht mit der BLZ oder der Kto. Da freue ich mich ja das ich das Geld zurüpckbekommen habe und jetz auf diese Seite gefallen bin. das hilft mir doch gewaltig, dachte schon fast ich wäre die einzige die darauf reingefallen ist. bin über jede nfo dankbar. Meint ihr denn das es die Firma überhaupt noch gibt? Zahlt jemand von euch? Habt ihr einen Anwalt schon eingeschaltet? Was soll ich machen soll ich auch einen Anwalt einschalten oder nicht?

  72. Peter

    Hallo an alle!

    zunächst einmal: Immer mit der Ruhe…keiner von Euch muss diese Rechnungen bezahlen. Diese Masche ist im Internet inzwischen ein alter Hut. Die Personen, die Ihr dort rausfinden könnt, sind allesamt Strohmänner – denn in der Schweiz müssen die eigentlichen Hintermänner und Besitzer der AGs nicht namentlich genannt werden. Es wird also einfach ein fadenscheiniger typ für seinen Posten als Geschäftsführer entlohnt.
    Und das ganze funktioniert nur deshalb so gut, weil Leute wie wir uns von den ganzen Droh-Emails einschüchtern lassen und eben doch bezahlen. Diejenigen, die nicht überweisen, werden aber gar nicht verklagt, auch das Inkassobüro kann nichts machen, da Ihr im Recht seid!
    Ich weiß das deshalb, da ich aus der Szene Leute kenne (mit denen ich inzwischen nichts mehr zu tun haben will) und genau weiß, wie deren Kalkulationen aussehen… tausende von Leuten registrieren sich und wenn nur 20% der 10.000 Leute auch die 69 Euro bezahlen, lohnt es sich wie blöd. also seid Ihr bitte nicht die blöden und bezahlt nicht auch noch!

    LG
    Peter

  73. Christine

    So nun habe ich mal einpaar Fragen.
    1. Was ist wenn ich den Service genutzt habe??? Bin ich trotzdem im Recht??
    2. Wer hat den nach dem ersten Inkasso schreiben noch mal was gehört??
    Also bei mir war es der 28.04.07 wo ich hätte zahlen müssen, habe ich aber nicht. Seitdem kam nichts mehr von denen.

    Haben die Aufgegeben oder was meint ihr??

    LG,
    Christine

  74. Ramona

    Also, ich habe gerade alles mal so durchgelesen und kann mich jez immer noch nicht entscheiden zu zahlen oder nicht. MIr geht es wie Christine, hab vor 2 wochen ein inkassoschreiben bekommen indem ich 99.00Euro zahlen sollte, ich war angeblich auch auf dieser „führerschein“ seite- hab mich auch täuschen lassen udn bin mir aber sicher dass ich nirgends was von kostenpflichtig bei dem test gesehen habe. Hab dort angerufen und wollte ne ratenzahlung, bisher nix gekommen. heut ruf ich an, da meinen die dass nix passiert is und die kontonummer und bankleitzahl ne andere sei, dass ich das monatlich überweisen soll. Jez wo ich das alles so lese weiß ich nicht ob ich das trotzdem zahlen soll, da es ja jez schon „fest“ is sie wollen außerdem eine unterschrift von mir nachdem sie mir die ratenzahlung schriftlich zugeschickt haben. (die erste ratenzahlung wollten sie mir schon vor 2 wochen zuschicken, naja) , was aber noch seeltsamer ist, ich habe zuvor allerdings mahnugen von INternet Service AF, also nicht von FOS eine mahnung bekommen,d ass ich 59 euro für einen test auf meinalter.de zahlen sollte, dort stand natürlich auch nix von zahlen, allerdings nur in den AGB, die sich ja ein normaler mensch kaum durchliest. Nun kamen mahnungen allerdings keine genauen hinweise zu bankverbindung und kontonummer. also rief ich da an, dacht dies sei serös… letze woche erhielt ich eine rückmeldung, und es konnte nicht überwisen werden, ich natürlich voll wütend ruf heut da an bei denen (meinalter.support) und die bankverbindung wurde innerhalb von 2 wochen geänert! schon komisch , oder??? werde aber bisher jez nix zahlen und wart ab.. mal schaun… hoffe ich komm damit durch. bin noch schülerin (18) und hab kein geld…. aber irgendwie hab ich das gef+ühl die beiden interntanbieter (meinalter.e und mein fürherscheintest) sind ein und die selbe person…
    was soll ich nur machen?

    LG,
    Ramona

  75. Christine

    Also Ramona, ich kann nur für mich sprechen. Aber dieser Meinung sind alle. NICHT ZAHLEN.
    Ich hab mich am 21.12. !angeblich! angemeldet bei führerschein.com. Was nicht sein kann ich hab im September meinen Führerschein bekommen.Dann hab ich am 12.04.
    !2! Briefe von Deutsche Inkasso bekommen mit je zwei verschieden Aktenzeichen und zwei verschiedenen Beträgen. Einmal 99,25 und einmal 99,23. Das eine war Frist bis 26.04. das andere bis 28.04.
    Ich habe nix gezahlt. Bis jetzt kam auch noch gar nichts von denen zurück.

    Ich habe aber keine Rechtsschutzversicherung was mist ist.

  76. Jörg

    Hallo Leute,
    habt ihr zufällig Sonntag Sat1 Planetopia gesehen. Die haben sogar über diese Führerschein-Seite berichtet unter den Thema ABG-Falle. Laut den sogenanten Rechts-Experten soll dass sorgar Rechtens sein.
    Aber wir Wissen ja das das Fernseh alles olala Darstellt, das man Sie ja nicht verklagen kann.
    Achja und das ist meine Meinung immer noch. Handwerker und Internetanbieter die eine gute Leistung erbringen sollen Ihr schwer verdientes Geld auch bekommen. Aber wer mich abzocken will der muß härtere Geschütze auffahren wie ein paar Mahnungen und Androhungen oder jenes Inkassounternehmen.
    Die müssen erst ein Mahnverfahren beim Amtsgericht anstreben, und wenn dann der Gerichtsvollzieher sich bei mir meldet ,dann kann ich mit einen Anwalt meines vertrauens innerhalb der gestzten Frist wiederruf einlegen.
    Und dann wird ein Richter eine Urteil fällen.
    Entweder muß ich bezahlen oder nicht, aber das ist mir mitlerweile der Spaß wert.
    bis bald
    Jörg

  77. Daniela

    Also nochmal…nach Auskunft mehrerer Rechtsanwaelte und auch im TV sollten wir nichts tun bis wirklich ein Mahnbescheid ins Haus flattert. Dann sollte Widerspruch eingelegt werden. Es ist soweit noch nichts bekannt, was wirklich vor Gericht ging. Ich habe auch unser hiesiges Amtsgericht angeschrieben und die Verbraucherzentrale. Die gleichen Antworten…
    Fuesse stillhalten und abwarten.

    Dies ist keine Rechtsberatung…nur das, was ich bekommen habe.

    Bis dann trink ich mal schoen weiter meinen „Tee“

    Daniela

  78. Markus

    Hallo, ich habe hier alles durgelesen von ganz oben bis zum letzten satz, und zwar habe ich damals die 64,80€ überwiesen und per fax meinen kontoauszug hingefaxt zur bestätigung, habe zuvor aber auch so ca. 3 mahnungen bekommen. Das ganzewar am 2 februar 07 überwiesen und habe bis dahin keine probleme mehr gehabt! Heute kam eine email zu mir mit folgenden text :

    Betr.: Unser Aktenzeichen xxx/xx/xxxxxx, Forderung der Firma „First Online Services AG“, Projekt „www.dein-fuehrerschein.com“

    Sehr geehrter Herr x xxx,

    eine Zustellung unserer Mahnung an Sie blieb bislang erfolglos. Wir fordern Sie auf, uns Ihre aktuelle Adresse vollständig mitzuteilen. Sofern Sie dies nicht innerhalb von 5 Tagen veranlassen, werden wir eine Anfrage beim zuständigen Internetdienstanbieter bezüglich der von Ihnen bei Vertragsschluss angegebenen Email-Adresse „gustaf@go4more.de“ tätigen. Hier besteht der Verdacht einer unerlaubten Handlung durch Angabe falscher Daten (§ 823 BGB). Damit ist Ihr Internetanbieter zur Angabe Ihrer persönlichen Daten verpflichtet. In Kürze ist daher Ihre Identität und Adresse ermittelt! Die zusätzlichen Kosten dieser Recherche werden sich auf 18,80 € belaufen.

    Die Forderung beläuft sich zum heutigen Tag auf einen Betrag in Höhe von 99.56 €. Sofern Sie weitere Kosten und Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, zahlen Sie sofort den offenen Betrag unter Angabe des Aktenzeichens auf das unten angegebene Konto.

    Außerdem werden im Falle der Nichtzahlung Ihre ermittelten Adressdaten sowie Daten über die mangelnde Vertragsdurchführung im Verzeichnis http://www.schuldnerverzeichnis.de gespeichert. Bedenken Sie nochmals die nachteiligen Folgen für Ihre Bonität, welche mit einem derartigen Eintrag verbunden sind!

    Bitte geben Sie bei Ihrem Ãœberweisungsauftrag in der Betreffzeile nur das Aktenzeichen xxx/xx/xxxxxx an.

    Danke.

    Mit freundlichen Grüssen

    Deutsche Inkassostelle GmbH
    ____________

    was soll ich jetzt da machen, soll ich abwarten oder überweißen?

    außerdem wenn ich beim online service anrufe klingelt es kurz und dann auf einmal kommt das belegtzeichen.

    bitte helft mir, ich werde mich bei eurem probleme auch dranbleiben und alles mitferfolgen wie es mal endlich ausgeht.

    danke, gruß markus

  79. Pascal

    Hallo mir und meiner kollegin ist das selbe mit meinführerschein.com passiert haben bereits vom inkassobüro post bekommen aber noch nicht bezahlt.
    ich hätte bis zum 28.04 bezahlen sollen aber die schweizer bekommen von meinem mickrigen gehalt nie und nimmer auch nur 1 cent.
    sie verweisen zwar auf das Bgb (Ihr Widerrufsrecht ist damit nach § 3 Abs. 3 AGB (§ 312d Abs.2 Nr. 2 BGB )
    erloschen)
    Habe mir dann mal den paragraphen genauer angeschaut.
    Da steht auch drin dass der preis einer dienstleistung
    Gross und eindeutig sichtbar vermerkt sein muss, was die wohl vergessen haben… das machtin meinen augenden vertrag ungültig.
    vielen dank auch für diesen thread.

  80. Pascal

    hi ich bins nochmal habe jetzt alles gelesen und lest mal diesen link von der Verbraucherzentrale

    http://www.checked4you.de/UNIQ117875771719165/doc130841A.html

    also gn8

  81. Knut

    Mein Anwalt schrieb mir:

    „Ich als Anwalt darf in diesem Blog nichts schreiben, aber Du kannst die Leute vielleicht mal davon abhalten, zu zahlen. Allmählich glaube ich, dass das Inkassoinstitut mit denen gemeinsame Sache macht. Das solltest Du der Verbraucherzentrale ebenfalls melden. Jedenfalls eines steht jetzt fest: Auf keinen Fall zahlen!“

    Also Leute, nicht zahlen!

  82. Bernd

    Auch ich habe obwohl ich seit knapp 20 Jahren den Führerschein habe die Seite besucht. die Kosten im Kleingedrckten natürlich nicht gesehen. Üblicher Ablauf. Erst kam die Rechnung, dann die Erinnerung und jetzt das Schreiben von der Inkassostelle.
    Sollte der Mahnbescheid kommen, dann widerspreche ich ihm . Ich bin mal gespannt von welchem Anwalt oder Gericht dieser kommt.
    Werde keinen cent bezahlen.

    Gruss

  83. Frank

    hallo Markus,

    schon mitbekommen das dieses Schuldnerverzeichnis ein Ding der Inkassostelle Eschborn ist? Und zwar diese Inkassostelle von denen alle ihr Inkassoschreiben erhalten.
    Desweiteren fällt mir eine gewisse grafische Ähnlichkeit mit der Seite http://www.dein-fuehrerschein.xxx auf. Kann mich irren aber vielleicht ist einen anderen das auch schon aufgefallen.
    Also wird sollten bis zum 1.5. (nach der 1.Mahnung) zahlen und haben das bisher nicht getan und werden das auch nicht tun.
    Sollte das Schreiben von der Inkassostelle eintrudeln werden wir zur Verbraucherzentrale fahren.

    Zu Jörg

    Mir ist schon beim Auszug aus dem handelsregister der Schweiz(Online einsehbar) aufgefallen das bei der Firma First Online Services AG sehr oft ein Wechsel im Vorstand erfolgte. Im November 06 eingestiegen und Dezember 06 ausgestiegen usw..
    Desweiteren ist die Firma innerhalb von 5 Monaten 2x umgezogen.

    Das stinkt!!!

    Heute kam wieder eine Spammail von einer neuen Firma.

    http://www.verkehrsprofi.xxx von der Firma
    Calea Dumbravii 37/B
    RO-550324 Hermannstadt

    Geschäftsführer: N. Carjea
    HR-Nr.: J32/1679/2006

    Da lautet der Preis (sichtbar erst in der AGB) 79,-€.
    Ich brauche ja wohl nicht davor warnen das man sich nicht da anmelden soll.

  84. Frank

    Na das ging ja schnell.
    Nach nur einer Mahnung kam heute das Schreiben der Deutschen Inkassostelle ins Haus geflattert.
    Abgesendet am 9.5.07 und Zahlungsaufforderung innerhalb von 5 Tagen. Höhe der Forderung: 103,62€

    Werde jetzt einen Widerruf absenden. Habe bloß keinen richtigen Schimmer was in dem Widerruf an die Deutsche Inkassostelle reinschreiben soll.

    Kann mir jemand helfen?

    FKreitner@aol.com

  85. Jörg

    ist doch nur frech von der inkasso firma. die haben heute geschrieben und einen eintrag ins schuldnerverzeichnis gestellt (www.schuldnerverzeichnis.de). ist dennen noch nicht selbst aufgefallen das das ihre eigene homepage ist.
    habe dort angerufen, und diese Firma gebeten mich nicht mehr zubelässtigen bzw sie sollten ein mahnverfahren anstreben (es geht bis vors gericht). Mal sehen was jetzt passiert

    Gruß Jörg

  86. Susanne

    Hallo Frank,

    RTL hat unter der Verbrauchshow die entsprechenden Informationen und Briefe zum Download bereit gestellt… einfach personifizieren und ab damit… hab ich auch gemacht – per Fax – da hab ich den Sendebericht – und per E-Mail mit Lesebestätigung (die hab ich auch bekommen!)

    http://www.rtl.de/ratgeber/verbrauchershow_936046.php

    Sendung vom 04.03.07 – Abzocke im Internet.

    Sonnige Grüße

    Susanne.

  87. Alec

    Ich habe rausgekriegt, dass die ominöse First Online Services AG gar keine Adresse und keinen Sitz mehr in der Schweiz hat und hinter dem ganzen **** eine Firma HME Herro M. Eden in Hannover dahinter steht. Möglicherweise sind da noch ganz andere *** dahinter? Man hat mir auch auf der Polizei gesagt, man soll nichts, aber auch gar nichts bezahlen und auf Rechnungen und Mahnungen überhaupt nicht antworten! Man bekommt vielleicht 1-2-oder3mal eine Rechnung oder Mahnung und danach hat man Ruhe.
    have a succsessfull day
    aleco fini

  88. michaela

    HI , hat hier schon mal jemand versucht die Inkasso Firma bei das Örliche zu finden ???
    Wir haben es versucht endweder gibt es DIESE Firma überhaupt nicht oder ich habe es Falsch gemacht ,könnt ihr es mal versuchen

    gruß michaela

  89. Markus

    ich hab da angerufen, die haben gesgat das ich es vll damals an einer falschen bank überwiesen hätte, habe auszug und mein damaliges bestätigungs fax alles an inkassostelle nochmals gefaxt, bin gespannt ob jetzt ruhe ist oder ob ich die 100€ oder was die da zusammengerechnet haben auch noch bezahlen soll. Ich bezahl nix, weil ich kein grund darin sehe das ich zahlen soll, wenn dann nur die damalige 64€, aber die sind ja scho lang überwiesen!

  90. Jörg

    Markus lass es zu ein Mahnverfahren kommen. Die First online Service Ag ist von der verbraucherzentrale abgemahnt worden.außerdem hab ich hier noch was gefunden im Internet habe alles kopiert sucht euch das richtige aus
    und zu den kosten gibs ein Internet-kostenrechner fürs mahnverfahren und das kostet in diesen Fall ca 60 Euro und die muß der gegner erst Zahlen

    Gruß Jörg

    ***entfernt wegen möglicher Urheberrechtsverletzung***

  91. andi

    hallo alle zusammen habe heute von der Deutschen inkasso eine forderungsaufstellung bekommen worin meine frau sich bei dieser ominösen seite angemeldet habe daraufhin habe ich ich mich mal auf der seite deutsche-inkassostelle.de eigeloggt mit mein aktenezeichen und PLZ
    und bin dort auf etwas seltsame gestosen unter den Produktinformatioen
    Produkinformation

    Mit wem habe ich einen Vertrag abgeschlossen: First Online Services AG
    Wo habe ich den Vertrag geschlossen:
    Was habe ich abgeschlossen: dein-fuehrerschein.com
    Wann habe ich den Vertrag geschlossen: 00.00.0000
    Widerrufsrecht abgelaufen am: 14.12.1999
    Wie erreiche ich die Firma: First Online Services AG
    Kantstrasse 14
    8044 Zürich

    das eintrittadatum ist doch schon etwas setsam oder?

    zudem wurden uns schon von dem ZEitpunkt der Erstellung des Schreiben 10.05.2007 bis heute 12.05.2007 Zinsen erhoben!

    eine rechnung von first online haben wir nie bekommen.

  92. Daniela

    Hallo Joerg,
    ich hoffe Du bist nicht boese, aber ich hab das alles mal kopiert und in ein weiteres Forum gesetzt…

    Vielen Dank fuer Deine recherche…

    Daniela

  93. Deutsche Inkassostelle

    „Wir sind Ihr kompetenter Partner rund um Ihre Außenstände.
    Das erreichen wir durch:

    * Kompetenz
    * Beharrlichkeit/Hartnäckigkeit
    * Psychologische Taktik
    * Verhandlungsgeschick
    * Fingerspitzengefühl“

    bei der paperstreet soap company hat man diese Fähigkeiten auch…

  94. Michael

    Hallo Leute,

    nur keine Panik. Sie schreiben Euch 3 x an vom Inkassobüro und danach ist Schluss. Und man hat wieder seine Ruhe. Auch schreiben Sie das man im Schuldnerverzeichnis eingetragen wird. Völliger Quatsch. Das einzige was Sie versuchen ist einen Einzuschüchtern. Wer zahlt ist sein Geld los. Also einfach die Schreiben vom Inkassobüro sammeln und abheften. Tätig mnuß man erst werden, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt. Das wird allerdings nicht passieren, denn die Herren wissen das Sie damit keine Chance haben. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, da mein Vater Rechtsanwalt ist.

  95. Erwin Beck

    Hallo Leute, mich hat’s auch erwischt. Ich bekam am 12.05.07 von der Deutschen Inkassstelle eine Forderungsaufstellung über 103,55€ wegen einer, angeblich nicht bezahlten Rechnung vom 10.04 07.
    Projekt: http://www.dein-fuehrerschein.bla.
    Wobei ich mir sicher bin, daß ich nur mal kurz hingesehen habe, aber ?
    Ich habe geantwortet, daß ich nicht bezahle und mich bei einem Rechtsanwalt bzw. Verbraucerschutz informieren werde.
    Antwort: Sie haben es zur kenntnis genommen.
    Komischerweise stehe ich seit heute nicht mehr im Schuldnerverzeichnis.
    http://www.schuldnerverzeichnis.bla . Sammelklage: JA ,MfG Beck E.

  96. Christine

    zitat:
    Deutsche Inkassostelle

    Am 12. Mai 2007 um 22:54 Uhr
    “Wir sind Ihr kompetenter Partner rund um Ihre Außenstände.
    Das erreichen wir durch:

    * Kompetenz
    * Beharrlichkeit/Hartnäckigkeit
    * Psychologische Taktik
    * Verhandlungsgeschick
    * Fingerspitzengefühl”

    bei der paperstreet soap company hat man diese Fähigkeiten auch…

    Ist das wirklich von Deutsche Inkassostelle ???

  97. hartel guido

    hallo leute.
    die nette deutsche inkassostelle versucht das auch auf anderen seiten zb. condome.tv
    diese art der abzocke ist in deutschland verboten. und ein negativer schufaeintrag ohne gerichtlichen titel ebenso. zahlt besser nicht, sondern zeigt die leute wegen vorsätzlichem betrug an, sonst hört das nie auf. in meinem fall geht es um meinen neffen, der ohnehin minderjährig und somit nicht egschäftsfähig war, aber trotzdem werden diese leute versuchen euch über den tisch zu ziehen und je mehr darauf reinfallen, deste länger werden die das spiel weiter treiben. es gibt gesetze in deutschland und abzocke gehört nun endlich auch dazu. wenn nicht sofort erkennbar ist das die nutzung geld kostet, ist die rechnungslegung ungültig
    mfg

  98. Markus

    ich lass jetzt noch kein manfervahren einleiten, ich hab von der bank ne bestätigung ausdrucken lasse, wo ich damals das geld überwiesen habe! anschließend hab ich das alles an die inkassostelle gefaxt , seit dem ist jetzt nix mehr gekommen!

  99. Martina

    Hallo zusammen,
    schön, dass ich nicht als einzige auf diese firma reingefallen bin. ich habe den test ohne hintergedanken gemacht und mit den AGB`s wurden mir die zugangsdaten gescickt!!! den vetrag wollte ich über die internetseite widrrufen, was leider nicht möglich war! (die seite war nicht aktuell) Daraufhin versuchte ich es per fax, leider war dieser service auch nicht möglich!! nach dem schreiben der inkasso, wurde mir dann doch etwas mulmig, also überwies ich den betrag. stellt euch vor, die überweisung kam zurück!! erst dachte ich, es wäre versehentlich ein zahlendreher unterlaufen bei der BLZ oder kontonummer, aber dies war nicht der fall. ab sofort werde ich alles ignorieren, und auf keinen fall bezahlen. Eher noch den anwalt einschalten. Das sind doch betrügerische absichten, die die ausüben!!

  100. Christine

    also bei mir kam bis nun auch nix mehr obwohl ich bis 28.04. hätte Überweisen sollen.
    Solang nix kommt freu ich mich.

  101. Bianca

    Hay liebe Betroffenen,

    seit heute bin ich klar im Vorteil, sollte es zu einem Gerichtverfahren kommen, da mein Wiederspruch an die Firma per Einschreiben/Rückschein (siehe oben) mit der Post als nicht abgeholt wieder zurück gekommen ist. Auf Mails nicht geantwortet wird, ich nicht verpflichtet bin eine 0180 Nummer zu wählen (seriöse Firmen haben ein normale Nummer) und das Fax bei denen nicht geht (alles habe ich Dokomentiert mit Uhrzeit,Datum usw.)

    Nun können die Mahnungen schicken bis sie schwarz sind, das gleiche gilt auch für diese komische Inkassofirma, denn immerhin sind das ja nicht meine kosten…grins. Ich habe übrigends auch nur eine Rechnung bekommen und danach gleich ein Inkassoschreiben, dieses ist auch nicht rechtens, normal sind 3 Mahnungen und mindestens eine davon per Einschreiben (die Rechnung auch nur per Mail, also nicht rechtskräftig)
    Ich reagiere erst wieder auf Schreiben vom Gericht ( gerichtliches Mahnverfahren) denn gegen dieses werde ich dann Wiederspruch einlegen und dann gleich mit einen schönen Urlaub in der Schweiz kombinieren, denn Gerichtsstand ist die Schweiz.
    Achja und umsonst ist der Urlaub dann auch noch denn verlieren werden sie das Mahnverfahren auf jeden Fall, das blöde ist nur ich kann den Urlaub noch nicht planen….grins.

    Ps:Sollte jetzt noch irgend etwas bezüglich dieser Sache passieren dann melde ich mich hier wieder zu Wort.

    Happy Weekend

    Bianca

  102. Maddin

    Zitat Bianca:

    „Ich habe übrigends auch nur eine Rechnung bekommen und danach gleich ein Inkassoschreiben, dieses ist auch nicht rechtens, normal sind 3 Mahnungen und mindestens eine davon per Einschreiben (die Rechnung auch nur per Mail, also nicht rechtskräftig)“

    Ist nicht ganz richtig. Du gerätst automatisch nach 30 Tagen in Verzug. Auch ohne Mahnungen. Ich kann dir nach 30 Tagen ein gerichtliches Mahnverfahren an den Hals hängen, auch ohne jemals eine Mahnung verschickt zu haben. Lediglich eine Zahlungserinnerung wäre nach 30 Tagen angebracht, wenn auch nicht rechtlich zwingend erforderlich.

    Rechnungen per email sind übrigens auch rechtskräftig !

    Mit dem Rest gebe ich dir aber recht. Warten bis ein gerichtlichens Mahnverfahren kommt (und es wird garantiert NICHT kommen) und dann Einspruch erheben.

    Die ganze Abzockerei funktioniert doch immer nach dem gleichen Schema. Man wartet bis das Opfer im Netz hängt und schreibt dann Drohbriefe. 80% der Opfer zahlen nach dem ersten Brief eines Inkassounternehmens weil sie einfach eingeschüchtert sind. Ziel erreicht. Und die restlichen 20% lässt man unter den Tisch fallen. Es lohnt sich für die Abzocker einfach nicht ein Gerichtsverfahren mit geringer Aussicht auf Erfolg anzustrengen bei dem der Streitwert sowieso nur 50,- oder 500,- EUR beträgt.

    Also, keep cool,
    Maddin

  103. Jörg

    eine kleine Anmerkung am Rande
    die Firma hat den Sitz in der Schweiz, das Inkasso Unternehmen in Deutschland, aber hat schon jemals darüber einer nachgedacht das die Schweiz nicht zur EU gehört.
    Daher kommt es zu ein ganz anderes Vertragsgesetz, und Sie können sich micht so einfach auf das deutsche Recht beziehen und wohlmöglich kann dieses Inkassobüro überhaupt keine Zahlungsforderungen in Deutschland durchsetzen.
    Ich komme nur darauf weil ich als Deutscher ein Visum haben mußte, um dort arbeiten zukönnen, und viele andere kleine Sachen und Regel ganz anders gehabt oder geahndet werden, als bei uns in der EU.
    wenn einer von euch langeweile hat reschaschiert dochmal nach,und sagt uns mitleidenen doch die Quellen wo ihr was in der Art gefunden habt.

    Gruß Jörg

  104. Charly

    Hi,

    ich habe vor 2 wochen bei diesem Lebenscheck mitgemacht… jetzt kam eine Urkunde wo drauf stand ich werd 82 das is ja schonmal toll 😉 . so jetzt bekam ich eine rechnung von 99€ ich konnte nirgentwo auf der seite wie-alt-wirst-du erkennen das es kostenpflichtig ist. Außerdem hab ich diesen test nur aus spass mitgemacht und habe auch noch ein falsches geburtsdatum angegeben… bin am 11.03.1991 geboren musste aber 18 sein also hab ich 11.03.1988 abgegeben.. kann man da irgentwas machen? das man nicht bezahlen muss ? hab auch schon eine Mail an diese Leute geschickt und die haben sie ignoriert und nach 2 tagen (Heute) kam eine Mahnung das ich es bis zum 28.05.2007 einzahlen soll da es sonst eine Mahngebühr gibt..
    Bitte um Antwort

    MFG Charly

  105. Walter

    Kann mir mal einer sagen, um was es bei dieser Spam von First Online Service AG Schweiz überhaupt geht? Wieso schicken die einfach Rechnungen und Mahungen? Wie kann man sich dagegen schützen? Woraus geht hervor, dass es sich dabei um einen HME Herro M. Eden in Hannover handelt?

    Gruß Walter

  106. Wenzel

    ich bin auch leider auf diese Firma hereingefallen und habe bezahlt. Hat schon jemand den Versuch unternommen auf dem Rechtsweg von der First Online Service AG oder der Firma HME in Hannover das Geld wieder zu bekommen?

    Gruß Wenzel

  107. maren

    hallo,

    ich weiß das das falsch war aber ich habe mich im internet als 18-jährige angemeldet obwohl ich erst 13 bin.
    auserdem war ich so blöd und habe meine kontonummer angegeben weil da stand kostenlos.
    und jetzt darf ich 100 euro zahlen.
    was ist wenn das rauskommt das ich noch nicht 18 bin?
    und wie komme ich aus dem vertrag wieder raus?

    gruß maren

  108. Melanie

    Hallo an alle,

    hab da nen Hoffnungsschimmer für alle Betroffenen. Bin auch auf diese ominöse Firma reingefallen. Nachdem ich bei Euch gelesen habe, dass Briefe oder eMails bei dieser gar nicht ankommen, hab ich es auch gelassen und vor zwei Tagen eine eMail an die Inkasso geschickt, die mich vor ca, ner Woche angeschrieben hat. Denen habe ich gesagt, dass ich selbst Juristin bin, mit einer Strafanzeige gedroht und einen dieser hier im Forum veröffentlichten Musterbriefe- leicht abgeändert- gesendet. Heute bekam ich dann per Mail die Antwort, dass meine Akte nach erneuter Nachprüfung geschlossen wird und ich keinerlei Einträge mehr in http://www.schuldnerverzeichnis.bla mehr habe. Denke mal, die Sache hat sich für mich somit erledigt und ich bin den Scheiß ohne großen Stress los. Falls doch noch mal was kommt sage ich Euch Bescheid. Wünsche Euch viel Erfolg! Zahlt auf keinen Fall- ihr seid alle im Recht!

  109. Frank

    Sorry Bianca, aber was du schreibst ist der absolute Stuss.
    0180 Nummern mit unseriös zu vergleichen ist Blödsinn.
    Jede große Firma, wie z.B. Premiere, Otto, Quelle usw., haben 0180 Nummern als Serviceshotline geschaltet.

  110. Maddin

    Frank,

    da kann man durchaus geteilter Meinung sein. Wenn ich bei Otto eine Waschmaschine bestelle und das Ding nach dem Auspacken nicht funktioniert, warum muss ich dann mit der 0180’er erst mal Geld an Otto zahlen nur damit man mir dort hilft ?

    Grosse Firma hin oder her, ich nenne das ebenfalls unseriöse Abzocke !!!

  111. laura

    Hallöle ihr Mitleidenden

    bin leider auch auf diesen „führerscheintest“ reingefallen. habe nirgends auch nur den zartesten hinweis auf damit verbundene kosten gelesen. hab das im januar gemacht habe weder eine rechnung noch eine mahnung bekommen bis vor kurzem ein briefchen von der deutschen inkassostelle ins haus flog… :o( habe daraufhin einen musterbrief (www.verbraucherzentrale.de) an besagtes unternehmen geschrieben worauf ich auch antwort bekam. der brief war datiert auf den 07.05.2007 und bereits am 14. sollte ich der forderung nachkommen obwohl der brief erst am 10. bei mir ankam. habe auf diesen brief erstmal noch nicht reagiert und habe interesse mich der sammelklage anzuschließen. würde mich dahingehend auf weitere infos freuen. meine e-mail : laura_smurawski@gmx.net

    viel erfolg beim ignorieren der forderungen :o)

    liebe grüße
    laura

  112. Frank

    Bianca behauptet aber „seriöse Firmen haben ein normale Nummer“.
    Somit sind. laut Biancas Aussage, Otto, Amazon, Premiere, Quelle usw. alles unseriöse Firmen.
    Die Unseriösität im Fall First Online ist nicht die Telefonnumer sondern die versteckte Preisinformation. Die Nummer selbst kostet „nur“ 0,14€ pro Minute aus dem Netz der T-Com.
    Also lasst uns aus Wut nicht alle Firmen über einen Kamm scheren.

  113. Laura

    Hallo ihr ich bins nochmal. wollte euch nur noch den hinweis geben das auch die seite http://www.genealogie.bla (oder so ähnlich) eine solch betrügerische seite ist bei der man dann auch weder ne rechnung noch ne mahnung bekommt sondern nur das nette schreiben der deutschen inkassostelle. bei dieser seite geht es um ahnenforschung und lebenserwartung und all so´n kram… also nicht da auch noch reinfallen. ich werde übrigens diesen führerscheintest auch nicht bezahlen.

    liebe grüße :o)

    laura

  114. Christine

    Jetzt mal dazu das E-Mail Rechnung legal sind. Ich hab mich mal im Netz Informiert. Die sind nur in bestimmten Fällen legal. Und wenn ich nun diese Info mit meinen Rechnungen und meinen Mahnungen vergleiche, dann sind meine Rechnungen/ Mahnungen nicht Rechtskräftig!!!

    Zitat von http://www.ecin.de/news/2004/06/25/07220/

    Rechnung per eMail? Nicht ohne Signatur!

    Viele Unternehmen senden mittlerweile ihre Rechnungen per eMail. Im Gegensatz zur auf Papier gebrachten und durch die Post an den Empfänger gelieferten Forderung gelten die elektronischen Varianten allerdings nicht ohne weiteres als Urkunden.

    Wenn es darum geht, sich für alle Fälle zweifelsfrei abzusichern, ist Vorsicht angebracht, mahnt Rechtsanwalt Johannes Richard in der Zeitschrift ComputerPartner. Es müssen einige Regeln beachtet werden, so Richard, damit eine elektronische Rechnung als ordnungsgemäß gilt. So sollten Rechnungen nur mit Signatur und als Attachement gesendet werden, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden könnten, sei es empfehlenswerter, weiterhin herkömmliche schriftliche Rechnungen auszustellen.

    Im Gegensatz zu schriftlichen Rechnungen gelten elektronische Rechnungen nicht ohne weiteres als Urkunde, erläutert Richard in ComputerPartner. Zwar könnten Betriebsprüfer nicht immer erkennen, ob die vorliegende Rechnung zunächst per eMail versandt und anschließend ausgedruckt wurde. Wenn sie jedoch feststellten, dass es sich um eine eMail-Forderung handelt, werde die Rechnung nicht anerkannt, ergab eine Nachfrage bei der Oberfinanzdirektion Rostock. Das lasse sich aber kaum vermeiden, da in der Regel Angaben zum
    Absender, Empfänger und eine Betreffzeile die eMail-Form verraten. Wesentlich schwerer sei die eMail-Rechnung als solche zu erkennen, wenn der Rechnungssteller die Forderung als Anhang einer eMail, etwa als pdf-Datei, versende.

  115. Christine

    Ebenso habe ich noch dies gefunden:

    Zitat von http://online-marketing-praxis.de/tipps/artikel/emailrech.php3

    Im Rahmen des elektronischen Warenverkehrs ist immer häufiger zu beobachten, dass auch Rechnungen per E-Mail übersandt werden. Gerade für Gewerbetreibende führen derartige Rechnungen jedoch zu erheblichen Problemen, wenn der Gewerbetreibende vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Rechnung per E-Mail wird nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen als abzugsfähig anerkannt.

    Gemäss § 14 Abs. 1 S. 1 Umsatzsteuer-Gesetz ist das Unternehmen verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen wird. Diese Rechnung muss grundsätzlich folgende Angaben enthalten:

    den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmens
    den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers
    die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes oder Art oder Umfang der Leistung
    den Zeitpunkt der Leistung.
    das Entgelt der Lieferung
    den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.
    Die Rechnung selber muss hierbei in Schriftform vorliegen, d.h. eine Urkunde im üblichen Sinne sein. Genau hier wird es bei per E-Mail übersandten Rechnungen problematisch. E-Mails selber gelten nicht als Urkunde, selbst für den Fall, dass sie nach dem Empfang ausgedruckt werden.

    Nur mit digitaler Signatur …
    Eine elektronisch, d.h. meistens per E-Mail übermittelte Rechnung wird vom Finanzamt nur dann anerkannt gem. § 14 Abs. 2, wenn sie eine digitale Signatur nach dem Signaturgesetz enthält. Dies ist regelmäßig bei heutzutage verschickten E-Mail-Rechnungen nicht der Fall.

    Eine Rückfrage bei der Oberfinanzdirektion Rostock hat ergeben, dass der Betriebsprüfer zwar nicht erkennen könne, ob die vorliegende Rechnung zunächst per E-Mail versandt worden ist und sodann ausgedruckt wird.

    Wenn der Betriebsprüfer jedoch erkennt, dass die Rechnung per E-Mail versandt worden ist, wird diese Rechnung nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Rostock jedenfalls nicht anerkannt.

    Dies ist um so problematischer, als das für den Fall, dass die E-Mail selbst ausgedruckt wird, diese meist auch als solche zu erkennen ist, da sie Absender, Empfänger und eine Betreffzeile enthält.

    Etwas anderes ist es, wenn die Rechnung als Anhang zu einer E-Mail versandt wird.

    Da per E-Mail übersandte Rechnungen ohne digitale Signatur somit nicht den Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen, hierzu jedoch seitens des leistenden Unternehmers eine Verpflichtung besteht, eine ordnungs-gemäße Rechnung abzureichen, empfehlen wir zur Zeit auf solche Rechnungen nicht zu zahlen. Bitten Sie das Unternehmen, eine schriftliche Rechnung oder eine Rechnung mit digitaler Signatur zu übersenden. Tipp: Auf Rechnungen per E-Mail nur dann zahlen, wenn diese eine digitale Signatur enthalten.

  116. blasius marie-luise

    muss man die geforderten 69 € zahlen ? Ich werde es nicht tun , da ich den Test mit dem guten Glauben gemacht habe, das er kostenlos ist ( so wie es ja auch in der mail gestanden hat)
    Bitte um Info
    Vielen Dank für ihre Antwort
    Mit freundlichem Gruß Fr.Blasius

  117. Muck

    Ich lese hier schon sehr lange mir und will mich nun auch mal zu Wort melden und auch bei den vielen Menschen bedanken die sich hier so viel Mühe gemacht haben Fakten gegen die Betreiber dieser Webseite zu sammeln. Bei mir fing das eigentlich auch sehr harmlos an. Ein Kollege hatte mir den Link weitergeleitet und gesagt das er in einem seiner Newsletter auf diese Seite aufmerksam wurde. Und da er wusste das ich mich total im Lernstreß befinde wollte er mir wohl einen Gefallen tun und mir zeigen das ich es wohl schon drauf habe. Ich habe mir diese Seite dann angeschaut, sah ja auf dem ersten Blick durchaus gut designed aus und erweckte auch Vertrauen. Nachdem ich auch nirgends den Hinweis auf Kosten entdeckte, habe ich die Anmeldung abgeschlossen und dann den Test gestartet. Wenn der Ersteindruck noch gut war, dann war ich von den Folgeseiten mehr als schockiert. Der Test funktionierte nicht richtig, teilweise waren die für die Beantwortung der Fragen unerlässlichen Bilder nur durch ein rotes X markiert. Ich habe den Test somit nach gefühlten 10 Sekunden abgebrochen. Und mir auch nichts weiter dabei gedacht.

    Bis dann nach ca. zwei Wochen (nachdem ich die wirkliche Theorieprüfung geschafft hatte) zwei Rechnungen (!!!) über jeweils 69€ bei mir eingetroffen sind. Ich war natürlich erstmal völlig baff, habe aber sofort beiden Rechnungen schriftlich per mail und auch mit dem Schreiben der Verbraucherzentrale Berlin per Einschreiben Rückschein widersprochen.

    Danach passierte lange gar nichts, bis dann vor einer Woche zwei Schreiben der Deutschen Inkassostelle im Briefkasten lagen. Ich war jetzt nicht wirklich erschrocken, weil ich ja von den Erfahrungsberichten der Menschen hier wusste das dieser Moment wohl kommen wird. Aber nun wurde natürlich auch der Inkassostelle per Einschreiben Rückschein widersprochen, mit dem Hinweis das bei erneuter Kontaktaufnahme sowie der weiteren Speicherung meiner Daten im „Schuldnerverzeichnis“ eine Klage von mir folgen wird. Seitdem mal wieder Stille.

    Und nun ist jetzt…und ich warte weiter ab.

    Nochmal vielen Dank für die Hilfe an alle Frauen & Männer hier. Falls jemand gerne meine Briefe haben will, oder ich anders helfen kann bitte einfach bei mir melden.

  118. Unfassbar

    Sorry, aber die Beiträge auf dieser Seite wirken heftig naiv.
    Habt ihr alle schön brav eure echten eMail-Adressen hier eingetragen?
    Na, dann braucht ihr euch über Spammer und Scammer in Zukunft nicht zu wundern.
    Diese Seite veröffentlicht eure Accounts zwar nicht auf dieser Seite, aber geheim bleiben werden sie auch nicht.

  119. Sabrina

    Hallo
    Ich bin auch eine der vielen die auf der Internet Seite http://www.Dein-Führerschein.de reingefallen ist. War natürlich auch erstmal geschockt, da ich eine 1. Mahnung von der First Online Service AG erhalten habe. Ein guter Freund sagte mir gehe mal zum Rechtsanwalt. Mein Rechtsanwalt hat gleich ein Schreiben an die First Online Service AG geschrieben. Ca. 3 Wochen später habe ich ein Schreiben vom Inkasso Büro erhalten. Mein Anwalt schrieb auch gleich das Inkasso Büro an. Nach einigen Tagen hat sich das Inkasso Büro schriftlich bei meinem Anwalt gemeldet, das die Akte geschlossen wird. Und sie nicht auf Ihre Forderung bestehen. Damit ist die Sache erledigt.
    Ich bin der Meinung um auf der sicheren Seite zu sein sollte man sich einen Rechtsanwalt nehmen. Auch wenn man Arbeitslos ist besteht die möglichkeit sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Man kann sich beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag bei der (Rechtsberatungsstelle) besorgen (kostenlos).

    So ich wünsche euch allen schöne Pfingsten lasst euch nicht unterkreigen.

    Gruß S.Richter

  120. Daniela

    Das habe ich heute bekommen, nachdem ich eine Beschwerde hinterlassen habe. Interessant…

    Sehr geehrte Frau Daniela

  121. Frank

    Jetzt wirds lustig.
    Ich hatte nach dem schreiben des Inkassobüros sofort einspruch eingelegt.
    Bis vor 2 tagen war auf der Seite bei daten auch noch zu sehen das wir mittlerweile 104,56€ (durch Zinsen) zahlen sollen.
    Heute schaue ich rein und es sind „nur“ noch 69,80€.
    69,80€ entspricht die Summe die First Online verlangte.
    Sieht für mich so aus als ob das mit dem Inkassobüro gegessen ist da die summe wieder zurückgestuft wurde.
    Ach ist das ein Spass.

  122. Jörg

    Hallo Leute hab was Interessantes von der Verbraucherzentrale sind zur Zeit die Seiten die abgemahnt oder eine Strafanzeige läuft

    Gruß Jörg

    Kostenfallen im Internet Stand: 30.04.2007
    Hinweis: Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Internetseite sowie hinsichtlich des für das Angebot verantwortlichen Unternehmens beziehen sich stets auf den für das Verfahren maßgeblichen Zeitpunkt unserer Abmahnung. Die aktuelle Gestaltung der Seiten und das heute dafür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.
    Genealogie Ltd., Berkshire

    http://www.genealogie.de
    Es wurde für die Aufnahme in eine Datenbank, zum Zwecke der Namens- und Ahnenforschung geworben. Auf den Preis für diese Datenbankaufnahme i.H.v. 60 € wurde erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Namens- und Ahnenforschung starten“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
    Unterlassungsklage gegen die Geschäftsführerin der Genealogie Ltd erhoben. Verhandlungstermin vor dem LG Frankfurt a.M. ist der 30.08.2007.

    Internet Service AG vormals Xentria AG, Schweiz
    http://www.lebensprognose.com
    Es wurde angeboten, die persönliche Lebenserwartung zu testen. Ein Hinweis darauf, dass es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, war erst in der letzten Zeile der Startseite zu finden. Dort stand weit unterhalb des Buttons „Test starten“ am Ende eines klein gedruckten Fließtextes: „Für den lebensprognose.com Service zahlen Sie einmalig 59 Euro.“
    Das Unternehmen wurde abgemahnt, Unterlassungsklage LG Stuttgart
    Pressemitteilung der VZ Berlin zu http://www.lebensprognose.com und http://www.lebenserwartung.de
    mit Musterbrief abrufbar unter:
    http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/article.php?articleid=538
    http://www.speedcartester.com (Seite nicht mehr aufrufbar)
    http://www.testcars.de (keine Anmeldungen mehr möglich)
    Geworben wurde für die Aufnahme in eine Datenbank, aus der Automobilhersteller Testfahrer für Sportwagen auswählen. Es wurde versprochen, kostenlose Testfahrten in Autos der „gehobenen“ Kategorie zu organisieren. Auf den Preis für diesen Service i.H.v. 8 € pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten wurde erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Jetzt Anmelden“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
    Unterlassungsklage LG Stuttgart

    http://www.esims.de
    Geworben wurde für „111 SMS gratis“. Darauf, dass es sich um einen Testzugang handelt, der sich nach 14 Tagen in ein kostenpflichtiges Abonnement mit einem Preis i.H.v. 8 € pro
    Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten umwandelt, wurde erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Buttons „Anmelden“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
    Unterlassungsklage LG Stuttgart
    http://www.genlogie.com
    Ähnlich wie oben http://www.genealogie.de . Der Preis betrug 5 € pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
    Es wird geprüft, ob Unterlassungsklage erhoben wird.
    VitaActive Ltd., Frankfurt a.M.
    http://www.iqfight.de (Zur Zeit keine Anmeldung möglich)
    Auf der Seite wurde ein IQ-Test angeboten. Ein Hinweis darauf, dass es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Angebot handelte, war erst in der letzten Zeile der Anmeldeseite zu finden. Die Preis für die einmalige Teilnahme betrug 30 €.
    Das Unternehmen wurde zunächst wegen unserer Ansicht nach undeutlicher Preisangabe auf der Internetseite abgemahnt. Eine Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben.
    Es wurde daraufhin Unterlassungsklage gegen den damaligen Director des Unternehmens erhoben. Dieser erkannte die Klageforderung ohne Wirkung gegen die Vita Active Ltd. in der öffentlichen Sitzung vor dem LG Frankfurt a.M an.
    Ergebnis: Am 22.03.2007 erging ein Anerkenntnisurteil gegen den ehemaligen Director.

    http://www.lebenserwartung.de (zur Zeit keine Anmeldung möglich)
    ähnlich wie oben http://www.lebensprognose.com, aber Entgelt „nur“ 30 €.
    Das Unternehmen wurde abgemahnt, Unterlassungsklage in Vorbereitung
    Hosting Media Ltd., London

    http://www.123simsen.com
    Dort wurde für das Versenden von SMS geworben. Auf das Entgelt i.H.v. 8,00 € monatlich bei einer Laufzeit von einem Jahr, das im Voraus für ein Jahr in Rechnung gestellt wird, wurde erst am Ende der Anmeldeseite weit unterhalb des Buttons „SMS versenden“ in klein gedruckter schwarzer Schrift auf dunkel blauem Hintergrund hingewiesen.
    Die Abmahnung konnte bislang nicht zugestellt werden.
    Michael Kirsch Arbeitsvermittlung, Fulda
    http://www.tester-heute.de (Seite nicht mehr aufrufbar)
    Geworben wurde für die Aufnahme in eine Datenbank für die Teilnahme an Arzneimitteltests und klinischen Studien. Auf das Entgelt für die Aufnahme in die Bewerberdatenbank i.H.v. 80 € wurde erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Anmelden“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
    Unterlassungsklage LG Fulda. Es ist ein Anerkenntnisurteil ergangen.
    Kostenfallen im Internet – 2007 2
    NETContent Ltd., Frankfurt a.M.

    http://www.vorlagen-archiv.com
    Es wurde für das Herunterladen von Dokumentvorlagen geworben. Auf das Nutzungsentgelt i.H.v. 39,95 € wurde erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Anmeldung abschicken“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
    http://www.gedichte-server.com http://www.sudoku-welt.com
    http://www.grafik-archiv.com http://www.kochrezepte-server.com
    Auf der Seite http://www.gedichte-server.com wurde für den Zugriff auf eine Gedichtedatenbank geworben. Auf der Seite http://www.sudoku-welt.com wurde der Zugriff auf Sudoku-Rätsel beworben. Auf der Seite http://www.grafik-archiv.com wurde für das Herunterladen von Gifs und Cliparts geworben. Auf der Seite http://www.kochrezepte-server.com wurde der Zugriff auf Kochrezepte beworben.
    Auf das Nutzungsentgelt i.H.v. 39,95 € (www.gedichte-server.com, http://www.grafik-archiv.com, http://www.kochrezepte-server.com) bzw. i.H.v. 49,95 € (www.sudoku-welt.com) wurde jeweils erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Anmeldebuttons („zum Gedichte Archiv“, „Jetzt ins Rezepte-Archiv“, „JETZT ANMELDEN“, „zu den SUDOKU Rätseln“) in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
    Unterlassungsklage gegen den Geschäftsführer der NetContent Ltd. erhoben.
    Verhandlungstermin vor dem LG Frankfurt a.M. bzgl. aller vorgenannten Seiten ist der 06.06.2007

    http://www.every-game.com
    Ähnlich wie oben. Hier wurden Computerspiele zum Download angeboten. Nutzungsentgelt: 49,95 €
    Es wird geprüft, ob Unterlassungsklage erhoben wird.
    http://www.grußkarten-versand.com
    Ähnlich wie oben Hier wurden Grußkarten zum Download angeboten. Nutzungsentgelt: 59,95 €
    Es wird überprüft, ob Unterlassungsklage erhoben wird.
    http://www.routenplaner-server.com
    Ähnlich wie oben. hier wurde die Berechnung von Fahrtrouten angeboten. Nutzungsentgelt: 59,95 €
    Es wird überprüft, ob Unterlassungsklage erhoben wird.
    Verbraucherbund AG, Schweiz

    http://www.produktprüfer.com (Seite nicht aufrufbar)
    http://www.produktpruefer.com
    http://www.produktpruefer.de
    Geworben wurde für die Anmeldung als Produkttester. Auf das Entgelt i.H.v. 5,00 € wöchentlich bei einer Laufzeit von 19 Wochen, das im Voraus in der Gesamthöhe von 95 € in Rechnung gestellt wird, wurde erst auf der Anmeldeseite unterhalb des Button „registrieren“ in klein gedruckter kontrastarmer Schrift hingewiesen.
    Kostenfallen im Internet – 2007 3
    Das Unternehmen wurde abgemahnt. Unterlassungsklage wurde eingereicht, LG Berlin.
    Mobile Premium Credits Ltd.
    http://www.tricky.at (Seite nicht mehr aufrufbar)
    Dem Internetbenutzer wurde angeboten, sich „durch nur eine Anmeldung, Gutscheine im Wert von min 200 Euro, zu sichern“. Ein Hinweis darauf, dass es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, war auf der Startseite nicht zu finden. Vielmehr wurde darauf hingewiesen, dass „keine monatlichen Kosten“ entstehen. Erst auf der Folgeseite, auf welcher sich die Eingabemaske für die persönlichen Daten des Benutzers befindet, stand am unteren Bildschirmrand der folgende, vom Benutzer mit einem Häkchen zu bestätigende Passus: „Ja, ich habe die AGB und Kundeninfos (…). Die Einrichtung des Accounts kostet einmalig einhundertzwanzig Euro und wird in Rechnung gestellt.“
    Die Abmahnung konnte bislang nicht zugestellt werden. Verfahren ruht bis auf Weiteres.

    EasyLoad AG, Schweiz
    http://www.easyload.de
    Dem Internetbenutzer wurde unter dem Aufmacher „Jetzt kostenlos Zugang einrichten! Sofort nach Einrichtung mit voller Geschwindigkeit downloaden“ die Nutzung eines Downloadportals angeboten. Nach Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kostenlos Zugang einrichten“ öffnete sich eine Seite, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung zur Nutzung des Angebots durchführen konnte. Diese Seite trug folgende Überschrift: „Jetzt kostenlos anmelden und testen.“ Der Überschrift war folgender Text angestellt: „Jetzt gleich kostenlos anmelden und gratis testen. Probieren Sie Easyload risikofrei bis zu 1 Woche und 5GigaByte (5000MB) Frei-Downloads ohne Druck aus. (…)“
    In den AGB, die lediglich über einen kleinen Link am untersten Ende der Website abrufbar waren, war u.a. geregelt „Der Vertrag wird für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen. Wurde ein Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes oder nach überschreiten des freien Testvolumen (5GB 5000MB), sofern nicht innerhalb des vereinbarten Testzeitraumes (7 Tage) oder vor Ablauf des Testpaketes (5GB 5000MB) fristgerecht gekündigt wird. (…)“
    Verfahren ruht bis auf Weiteres.
    Verimount FZE LLC, Wien

    http://www.firstload.de
    Dem Internetbenutzer wurde auf der Startseite unter dem Aufmacher „Jetzt KOSTENLOS testen!“ die Nutzung eines Downloadportals angeboten. Nach Klick auf die Schaltfläche „Jetzt KOSTENLOS testen!“ öffnete sich eine Seite, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung durchführen konnte. Diese trug folgende Überschrift: „Jetzt kostenlos anmelden!“ Geworben wurde mit einer „Sonderaktion – 14 Tage High-Speed kostenlos testen!“ Des Weiteren fanden sich auf der Seite die Textpassagen „Mit dem Firstload Test-Paket kostenlos durchstarten!“ sowie „Können wir Sie im Testzeitraum begeistern und wollen Sie mehr als 1 Gigabyte downloaden, so können Sie Ihren Account
    Kostenfallen im Internet – 2007 4
    jederzeit zu einem der folgenden Pakete upgraden:“ Es folgte eine Auflistung der angebotenen Pakete unter Hinweis auf die jeweiligen Kosten pro Monat.
    Der auf der unteren Hälfte der Website gelegene Anmeldebereich selbst war überschrieben mit: „Ja, ich will 14 Tage kostenlos testen“. In den AGB war geregelt: „Der Vertrag wird für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen. Haben Sie einen Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes, sofern Sie nicht innerhalb des vereinbarten Testzeitraumes (14 Tage) kündigen. (…)“
    Eine Unterlassungserklärung wurde abgegeben. Es wurden erhebliche Änderungen insbesondere an der Startseite vorgenommen. Das Verfahren ruht bis auf Weiteres.
    Walea GmbH, Schweiz

    http://www.alphaload.de
    Dem Internetbenutzer wurde unter dem Aufmacher „JETZT KOSTENLOS TESTEN“ die Nutzung eines Downloadportals angeboten. Nach Klicken auf die Schaltfläche „JETZT KOSTENLOS TESTEN“ öffnete sich eine Seite, auf welcher dem Benutzer eine Auswahl der zur Verfügung stehenden Pakete angezeigt wurde. Darunter befand sich oben links ein Paket, welches mit „Gratis Testangebot“ überschrieben ist. Darunter folgte die Produktbeschreibung „2 GB / 14 Tage zum Testen (…)“ sowie eine Preisangabe in Höhe von 0,00 €.
    Nach einem weiteren Klick auf das genannte „Testangebot“ wurde man zu einer Seite geführt, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung durchführen konnte. Diese trug wiederum die Überschrift: „Jetzt anmelden und 2 GB kostenlos Downloaden“. Der Überschrift war folgender Text hintangestellt: „Nach Ihrer Registrierung stellen wir Ihnen 2 GB gratis Download Volumen zur Verfügung um unseren Service ausgiebig und unverbindlich testen zu können.“ In den AGB war geregelt: „Die vertragliche Entgeltpflicht entsprechend der Preisliste beginnt für den Kunden nach Ablauf des Testzeitraumes von 14 Tagen oder vorher nach Überschreiten des freien Testvolumens von 2 GB = 2048 MB, sofern er nicht innerhalb des Testzeitraumes oder vor Ablauf des Testvolumens von 2 GB fristgerecht kündigt. Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Tage vor Ablauf des Testzeitraumes bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen. (…)“
    Unterlassungsklage wurde eingereicht.
    High Level Media Ltd, London vormals Theana Ltd., London

    http://www.smsfree100.de
    Geworben wurde mit dem Slogan: „Jetzt 100 GRATIS SMS und Preise im Wert von 5.000 € gewinnen“. Der Internetbenutzer konnte direkt von der Startseite der Website sms verschicken. Dabei war das Eingabefeld mit „SMSFREE – verschicke SMS umsonst & 140 Zeichen“ überschrieben. Darauf, dass es sich bei dem Angebot um eine Testmitgliedschaft handelt, welche sich nach 14 Tagen in ein kostenpflichtiges Abonnement mit einem Preis von 8 € pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten umwandelt, wurde ausschließlich in den AGB hingewiesen.
    Die Abmahnung konnte bislang nicht zugestellt werden („Briefkastenfirma“).
    High Level Media Ltd, London war auch verantwortlich für: http://www.smsfree24.de, eine nach vergleichbarem Muster aufgebaute Internetseite.
    Kostenfallen im Internet – 2007 5
    Magolino GmbH

    http://www.magolino.de
    Dem Internetbenutzer wurde unter dem Aufmacher „Gratisexemplar* >> Jetzt anfordern!“ wahlweise der Bezug eines „Gewinnspiel-Magazins“, eines „Gutschein-Magazins“ sowie eines „Literatur-Magazins“ angeboten. Nach Auswahl des gewünschten Magazins auf der Startseite öffnet sich eine Seite mit der Beschreibung des entsprechenden Produkts. Auf der rechten Bildschirmhälfte kann der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung durchführen. Diese Anmeldung konnte der Benutzer durch einen Klick auf die mit „Gratisexemplar* >> Jetzt anfordern!“ beschriebene Schaltfläche bestätigen. Am unteren Ende der Anmeldeseite befindet sich ein in kleiner Schrift gedruckter Hinweis, dass sich das Abonnement nach Ablauf von zwei Wochen automatisch um 12 Monate verlängert, wenn nicht rechtzeitig widersprochen wird. Die Kosten betragen monatlich 4,99 Euro.
    Das Unternehmen wurde abgemahnt. Die Seite wurde mittlerweile unzureichend überarbeitet, insbesondere wird die Bezeichnung „Gratisexemplar“ nicht mehr verwendet.
    Unterlassungsklage wurde eingereicht, LG Nürnberg-Fürth
    Quartex Ltd., Birmingham

    http://www.CenturioNet.com
    Unter dem Aufmacher „EINE WOCHE VÖLLIG GRATIS AUSPROBIEREN!“ wurde die Nutzung eines Downloadportals angeboten.
    Nach Klick auf die Schaltfläche mit diesem Aufmacher öffnete sich eine Seite, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung zur Nutzung des Angebots durchführen konnte. Die Eingabemaske trug die Überschrift: „Jetzt eine Woche lang gratis testen! Sie können 1 Woche lang bis zu 1 GB runterladen – runterladen bis der Arzt kommt, ohne Risiko! Neben diesem Slogan war ein „0-Euro-Stück“ abgebildet. Die AGB bestanden lediglich aus einem Fließtext der die Passagen beinhaltete: „Entscheiden Sie sich zu Beginn für einen Testzugang gelten zusätzlich folgende Vertragsbedingungen. Wenn Sie nicht innerhalb des Testzeitraums, 7 Tage oder maximal 1 GB Daten, per Post, Fax oder online kündigen verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate. (…) Wählen Sie nicht selbst eines unserer Leistungspakete entsteht so automatisch der Vertrag Centurionet 10 GB. Dieser Vertrag beinhaltet 10 GB Datenkontingent monatlich mit einer Laufzeit von 12 Monaten zu 7,80 Euro monatlich. “
    Es wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben, die Internetseite wurde aber nicht geändert. Ein Vertragsstrafeverfahren wurde eingestellt.
    Andreas und Manuel Schmidtlein GbR

    http://www.hausaufgaben.de
    http://www.malvorlagen.de
    http://www.gedichte.de
    http://www.vornamen.de
    Diese Seiten wurden im September 2005 wegen Verstößen gegen Informationspflichten bei Fernabsatzgesetzgeschäften abgemahnt. In allen Fällen hat das Unternehmen die gewünschte Unterlassungserklärung abgegeben.
    Kostenfallen im Internet – 2007 6

    http://www.hausaufgaben-heute.com
    http://www.basteln-heute.com
    http://www.fabrikverkauf-heute.com
    http://www.gedichte-heute.com
    http://www.lehrstellen-heute.com
    http://www.kunst-heute.com
    http://www.pflanzen-heute.com
    http://www.rauchen-heute.com
    http://www.suchen-heute.com
    http://www.sternzeichen-heute.com
    http://www.steuer-heute.com
    http://www.tattoo-heute.com
    http://www.tiere-heute.com
    http://www.tierheime-heute.com
    http://www.vornamen-heute.com
    http://www.witze-heute.com
    http://www.wohnung-heute.com
    Alle Seiten waren identisch gestaltet, nur die beworbenen Produkte/Dienste variieren. Im Februar 2006 wurde zunächst isoliert die Seite http://www.hausaufgaben-heute.com wegen der irreführenden Aussage „heute gratis“ angegriffen. Die gewünschte Unterlassungserklärung wurde abgegeben, aber lediglich diese Seite wurde in der Folgezeit angepasst. Daraufhin wurden im März 2006 die weiteren oben genannten Websites abgemahnt.
    Wiederum wurde eine vollumfängliche Unterlassungserklärung abgegeben, die inhaltlich sogar über das hinausging, was wir gefordert hatten. Die Umstellung der Seiten erfolgte nach unserer Information Anfang April (vgl. aktuelle Gestaltung der Seiten). Am 15.05.06 haben wir – nach dem Versuch der außergerichtlichen Klärung – ein gerichtliches Gewinnabschöpfungsverfahren vor dem Landgericht Darmstadt eingeleitet.
    Verhandlungstermin war der 17.04.2007.
    Wir hoffen, dass wir auf Grund der Vorgeschichte zu den Schmidtlein-Brüdern und der vorausgegangenen Abmahnung von http://www.hausaufgaben-heute.com in diesem Verfahren weniger Schwierigkeiten haben werden, dem Unternehmen seinen Vorsatz nachzuweisen, denn jedenfalls nach der Abmahnung von http://www.hausaufgaben-heute.com sind die Brüder bösgläubig gewesen.
    Unsere letzte Abmahnaktion stieß in der Öffentlichkeit auf große Resonanz, vgl. unsere Pressemitteilung unter:
    http://www.vzbv.de/go/presse/695/8/36/index.html
    sowie Spiegel-Artikel „Die Masche der Brüder“ (DER SPIEGEL Heft 40/2006).
    IgluSoft GmbH

    http://www.eusms.com
    http://www.youminder.de
    http://www.eusms.be
    http://www.starmsg.com
    …
    Auf diversen europäischen Internet-Seiten wurde für „Inklusiv-SMS“ sowie einen günstigen SMS-Versand zu einem Preis ab 5 Cent bzw. 6,5 Cent pro weitere SMS geworben. Der einmalige Einrichtungspreis von 94,69 EUR bei http://www.eusms.de bzw. von 149 EUR bei http://www.youminder.de für den Dienst war entweder hellblau auf hellblauem Untergrund eingeblendet oder aber erschien erst am unteren Bildschirmrand nach dem Herunterscrollen, eingeblendet in identischer Farbe wie der Hintergrund.
    Kostenfallen im Internet – 2007 7
    Wir haben das Unternehmen wegen sämtlicher europäischer Internetseiten abgemahnt. Wir erhielten eine Unterlassungserklärung und die Internetseiten wurden geändert.

    First Online Service AG, Schweiz
    http://www.dein-fuehrerschein.com (derzeit keine Anmeldung möglich)
    Geworben wurde für die Teilnahme an einem Online-Führerscheintest. Der Preis für die Teilnahme betrug einmalig 64,80 Euro. Dies ergab sich lediglich aus einer klein gedruckten Textpassage am unteren Bildschirmrand.
    Unternehmen wurde abgemahnt.

    SC Adseller Media SRL, Rumänien
    http://www.p2p-paradies.com (Anmeldung zur Zeit nicht möglich)
    Es handelte sich um ein Internetportal zum Datenaustausch (sog. „filesharing“). Auf der Startseite wurde mit der Botschaft „Über 10.000.000 Filesharing-Nutzer weltweit“ sowie den Angaben „563 Mill. Texte, 48 Mill. Videos, 270 Mill. MP3’s…“ geworben. Ebenso mit den Aussagen p2p-paradies biete eine „Vielzahl an Inhalten“ an, die „redaktionell betreut und aktuell gestaltet“ seien.
    Des Weiteren befand sich auf der Seite ein vom Nutzer auszufüllendes Formular, dessen Daten mit einem Klick auf den mit „Anmelden“ beschrifteten Knopf an den Anbieter versandt wurden. Seitlich des Formulars war in einer Reihe mit Werbeaussagen in kleiner Schrift folgender Hinweis angebracht:
    „Ihre Testzeit verändert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 6,90 Euro inkl. MwSt monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus.“
    Abmahnung konnte bisher nicht zugestellt werden.

  123. Bernhard Berlin

    Nicht zahlen.

    Kann mir einer sagen, warum man zahlen sollte?

    Es gibt keine Anspruchsgrundlage.
    keiner war je iregdn wo aufd er Webseite.

    Die Gegenseite muss den Anspruch begründen.

    Also: alles wegwerfen,
    und falls dennoch Klage erhoben würde, widersprechen.

  124. Daniela

    hmmm….mein Kommentar wurde nicht gezeigt…schade. Naja, wer Interesse hat kann mich gerne anmailen. deehexi9@aol.com
    Habe bei einer Beschwerdestelle fuer Internetangelegenheiten etwas hinterlassen. Und die habe einen netten Flyer…

    Bis dann
    Daniela

  125. Frank

    Die sind echt hartnäckig. Heute kam das 2.Schreiben von der Inkassostelle.
    1. wurden wir erneut aufgefordert innerhalb von 5 tagen zu zahlen. Das witzige ist die tatsache das der Brief am 25.5. abgeschickt wurde. Somit sind die 5 Tage heute vorbei. Selbst wenn ich heute noch überweisen würde, was ich nie machen werde, geht das geld frühstens morgen erst ein und ich habe somit die Frist nicht eingehalten.
    Desweiteren haben sie uns schon mal mit den Kosten eines Gerichtsverfahrens vertraut gemacht. Die Inkassostelle kommt auf eine Gesamtsumme (Forderung + Gerichtskosten) von 308€.

    Hat von euch schon jemand so ein schreiben bekommen wo das mit den Gerichtskosten drin steht?
    Hat jemand von euch schon Strafanzeige gegen die Inkassostelle und gegen First Online gestellt und mit welcher Begründung.
    Wir sind echt am Ãœberlegen ob wir noch diese Woche Strafanzeige gegen beide Firmen stellen.
    Bloß gegen was? Betrug? Nicht das die Polente dann meint das wir uns strafbar machen weil wir behaupten ein anderer beghet einen Betrug.
    Wollen vorbereitet in die Sache reingehen.

  126. UbSiA

    Hinweis/Frage: Kann es sein, dass die Herrschaften sich jetzt auf der Seite http://www.fuehrerscheincheck.bla rumtreiben? Da ist mir nämlich nun vor ein paar Tagen genau das selber passiert… nur wollen die sogar €89,-.

    Auf der Seite steht, das der Geschäftssitz in der Schweiz ist und die Hauptfiliale in Dubai…

    Habe auch nicht vor zu zahlen… ne gaaanz fiese Masche… auf meinen Widerruf kam übrigens auch keine Reaktion!

  127. Christine

    So ich habe heute den zweiten Brief von DIS bekommen den ich aber wieder ungeöffnet wieder zurück gehen lasse.

    Wer hat hier denn auch noch den zweiten bekommen?? Und was tut ihr nach dem zweiten Brief der DIS???

  128. Christine

    Und nun habe ich mich bei der DIS online angemeldet bzw eingeloggt unter meinem Aktenzeichen von dem ersten schreiben. Ich habe denen dies geschrieben:

    Ich werde keinerlei Zahlungen vornehmen da dieser Vertrag mit der Firma First Online Services AG ein Betrug war/ist.
    Ich bin auf eine Seite im Internet gestossen wo es noch einige an Leute mehr gibt die NICHT zahlen von daher weiss ich das ich im Recht bin weil ich nicht die einzige bin die auf diesen Betrug reingefallen ist. Also, LÖSCHEN SIE MICH AUS IHREN Daten sonst gibts eine Anzeige wegen Betrug und Belästigung.
    Wenn ich noch einmal erfahre das sie meine Daten weiterhin nutzen, werde ich ohne Abmahnung eine sofortige Rücksprache mit meinem Anwalt vornehmen.
    Nur in Ihrem Interesse, LÖSCHEN SIE MEINE KOMPLETTEN DATEN.

    Was meint ihr denn zu dieser Nachricht???

  129. Gerd

    Hallo Leute,mir ist das gleiche passiert habe weder einen Vertrag noch sonst
    was abgeschlossen.
    Gestern kam die Mahnung von der Inkassostelle
    über 98,97€
    Innerhalb von 5 Tagen soll ich diese Summe zahlen,
    Datiert ist das Schreiben am 28.4.07.
    Das heißt ich hätte am 3.5.07 die Summe überweisen sollen.
    Die Inkasso Firma nennt sich Deutsche Inkasso Eschborn.
    Also ich werde mich erst mal an die Polizei wenden und auf keinen Fall zahlen.
    Teilt mit was es bei euch in der Sache neues gibt.
    Gerd

  130. Monika

    hallo,ich habe keinerlei verbindung zu der Webseit von fuehrerschein.com aufgenommen und bekam am 09.05.07 vom Inkassobüro eine Zahlungsaufforderung über 103.55€.
    Gestern habe ich einen zweiten Brief von der Inkassostelle erhalten mit der zahlungsaufforderung von 203.98 € zuzüglich den 103.55 € also 307,76€.
    ich zahle natürlich nicht.Aber es wäre schon gut zu wissen ob diesen Betrügern auch das Handwerk verboten wird.

  131. Roland

    Hallo Leute

    habe heute die 2.Mahnung von der Inkassostelle erhalten und habe das Schreiben zurück gehen lassen.
    Habe diesen Führerscheintest nicht einmal durchgeführt, und nun soll ich 103,- € bezahlen wofür ???? Für Nichts !!!
    Finde diese Methode ist ein Fall für die Bildzeitung oder noch besser für Stern TV bzw. Frontal 21
    Die sollen es doch mal bei Michael Schumacher versuchen der hat seinen Wohnsitz doch auch in der Schweiz.
    Hier wird die Masse abgezockt !!!
    Wer wurde noch von dieser Scheinfirma mit Sitz(Briefkasten auf Tahiti 🙂 grins oder Dubai ) in der Schweiz reingelegt ?
    Bitte um weitere Mitteilungen !

  132. Daniela

    Ich habe heute die email an das Regierungspraesidium Darmstadt abgeschickt. Ich kann naechste Woche gerne noch etwas hinterherschiessen. Wer noch Briefe schicken moechte…gerne. Nur schreibt bitte in die Betreffzeile „DIS Brief“. Ich habe mittlerweile einen Folder angelegt wo ich alle sammle. Wir wissen ja nicht wann die Polizei oder Staatsanwaltschaft so viel wie moeglich braucht…grins.
    Die werde ich naemlich naechste Woche mal kontaktieren.
    Also bis dann. Lasst Euch keine grauen Haare wachsen (die kommen von gaaanz alleine)
    Liebe Gruesse aus Heidelberg (heute eher eine feuchte Angelegenheit)
    Daniela alias deehexi9@aol.com
    PS:Uebrigens sind mittlerweile 53 Leutchen in unserem DIS-Fanclub, ob es sich lohnt eine Webseite zu erstellen??? 😎

  133. Steffi

    hallo
    bin leider auch auf diese dubiose firma reingefallen…inzwischen bin ich schon beim 2.inkassobrief angelangt, wo sie mir mit dem gericht u dem schuldnerverzeichnis drohen.
    ein bissl mulmig wird´s mir jetzt doch schon-vor allem, wenn´s dann um 300 euro geht….hab denen schon bitterböse emails geschrieben, wo ich ihnen mit einer anzeige drohe und sie mit paragraphen zugetextet hab-das interressiert die aber net. was mich nur wundert ist, das die inkassostelle echt ist u dass die sich auf solche krummen geschäfte einlassen.
    man darf in deutschland nicht einfach das widerrufsrecht übergehen.
    die könnte man wirklich anzeigen wegen arglistiger täuschung, belästigung,….
    wenn ich´n rechtsschutz hätte, wär ich längst beim anwalt
    meint ihr da kommt noch was? ist jemand schon weiter als der 2.inkassobrief?
    hab auch den verbraucherschutz eingeschaltet (der leider auch noch 25 euro kostet). denen scheint diese firma nicht bekannt zu sein-jedenfalls bitten die um meinen rückruf wegen irgendwelchen offenen fragen. jedenfalls sind am mo die 5 tage frist schon, um den betrag auszugleichen-danach sollen es 300 euro sein.
    muß ich da jetzt schiss haben??

  134. Jenny

    ich habe am 31.05 das zweite schreiben der dis bekommen, dattiert am 29.05, wollen 203,98 € – was ein witz!!! vollidioten! dann habe ich heute bei herr hubert schmid angerufen, eingetragener geschäftsführer, er meint es sei eine betrügerfirma und er ist seid ca 3 wochen ausgetreten! die firma sei gelöscht und es könnte eigtl kein schreiben mehr kommen, sehr mysteriös! ich werd jetz mal bei der dis anrufen und fragen was das soll wenn selbst der geschäftsführer sagt, dass es eine betrugsfirma sei!

  135. Steffi

    sagst du mir bescheid

  136. Adana

    Hallo Frank und die andere Betroffenen,

    Es wurde niemals zwischen mir und der Fa. First OnlineServices AG keinen wirksamen Vertragabschluss gekommen.

    Irgendwann habe ich ein Mail bekommen, dass ich mich bei der Firma für Führerscheintest angemeldet hätte. Damit die Anmeldung endgültig wirksam wird, musste ich das mitgeschickte Link anklicken. Das habe ich natürlich nicht gemacht. Ich habe diese e-Mail zurück geschickt und sie auf Irrtum hingewiesen. Das hat diese Firma gern ignoriet, obwohl ich für meine e-Mail eine Empfangsbestätigung habe.

    Seitdem geht die Spielerei so weiter;

    ich habe von der Fa. First Online Service AG
    – zuerst eine Rechnung erhalten.
    – Ich habe die Zahlung verweigert.
    – Später habe 2 Mahnungen bekommen.
    – Ich habe die Zahlung verweigert.

    Dann habe ich von Deutsche Inkassostelle in Eschborn
    – erste Zahlungsforderung erhalten in Höhe von 99,08 €.
    – Ich habe die Zahlung verweigert.
    – ich habe von DIS zweite Zahlungsforderung erhalten in Höhe von 99,62 €

    Wenn ich den Betrag innerhalb 5 Tage nicht bezahle, dann müsste ich weitere Gerichtkosten zahlen, in Höhe von 203,98 €

    Ich werde den Betrag nicht bezahlen.
    Ich habe Rechtschutz aber das werde ich nicht in Anspruch nehmen.
    Die Fa. Deutsche Inkassostelle hat mich mit Einleitung eines Gerichtsverfahrens und die negative Folgen eines Eintrages bei http://www.schuldnerverzeichnis.de gedroht.

    In einem demokratischen Land wie Deutschland (?) kann ich nicht verstehen, warum niemand gegen solche Firmen was unternimmt? Wo sind die Anwälte, Staatsanwälte, Richter? Viele schuldlose Leute werden mit Mahnungen, Drohungen belästigt. mailto: tka@pica.de

  137. Nicki

    Hi Ihr lieben,
    also mich hat es auch erwischt …… so wie viele andere hier….
    @ Daniela habe dir ne mail geschickt ……………….

    Ich werde auch nicht zahlen!!!!! Werde warten, ob es ein Mahnverfahren gibt oder nicht habe gestern die zweite Mahnung der DIS erhalten, bislang habe ich auf keinen der Briefe geantwortet, sondern alle Briefe zurückgehen lassen ausser die von der DIS ….

    Hier mal ein paar Informationen die bis jetzt keiner hier genannt hat und zwar die DIS und auch die Hotline der Führerscheinseite sitzt in Frankfurt Niederrad genauso wie die von verschiedenen anderen solcher seiten z.b. Verbraucherbung AG – Lebenserwartung und soweiter die Hotline wird von ein und dem Selben Call Center geführt. Dies weiß ich nicht vom Hörensagen sonder aus eigener erfahrung !!!!!!!(kenne jemanden der bei diesem Call-Center arbeitet).

    Wer von euch hat schon ein Mahnverfahren bekommen ?????

  138. Anna

    Habe gestern auch das zweite schreiben der inkassostelle bekommen und mir droht man jetzt schon mit einem gerichtlichen mahnverfahren. Meint ihr es wäre zeit nen anwalt einzuschalten? *gäääähn*

    LG
    Anna

  139. Anna

    Hey Maren!

    Hab nicht alles durchgelesen und
    Da du erst 13 bist kann dir keiner was. Du bist nur beschränkt geschäftsfähig, und da sind solche verträge definitiv NICHT enthalten.
    Einfach nicht reagieren. An deiner stelle würde ich nichtmal den Anwalt einschalten. Weil wenn die wirklich mit nem gerichtlichen Mahnverfahren kommen (was ich allerdings nicht denke) fliegen die richtig dick auf die schnauze und müssen alle entstandenen kosten tragen.

    LG Anna

  140. Gerd

    Hallo Leute wollte mich noch mal melden zu diesem Thema.
    Habe bei der Polizei heute Anzeige gegen diese Firma erstattet.
    Nehmt alles an Schreiben mit was ihr in dieser Sache schon bekommen habt,die Beamten der Polizei werden es euch danken.
    Gebt kein Geld für Rechtsanwälte aus,nur eine Anzeige bei der Polizei hilft hier weiter.

  141. Christine

    Ich wollte den Brief zurück gehen lassen, aber meine Postfiliale nimmt den nich an weil da RZPost drauf steht.
    Was soll ich denn nun tun?
    Habe denn nicht geöffnet

  142. Chico

    Also Leute,lasst mal die ganze Panik, sein. Ich bin 2006 auf die Verbraucherbund AG hereingefallen. War auch bei der Kriminal Polizei etc.
    Die Sache ist folgende, das sind in den meisten Fällen die selben Leute die sich kennen und ihre Erfahrungen austauschen wie man mit Dummheit und Leichtgläubigkeit Leute abzocken kann. Ihr braucht euch in keinerlei Fällen zu sorgen oder zu bezahlen, Briefe oder Anrufe bringen nie ein Ergebnis, die Lachen euch einfach aus Mit Inkasso schreiben und Drohbriefen versuchen sie das Geld zu erpressen, wer nicht Zahlt hat sowieso nichts zu befürchten. Nur mit Angst machen kommen die an ihr wohl erschwindeltes Geld. Betrüger gabs zu jeder Zeit. Früher gab es Hellseher heute gibt es Webseiten dafür.

    Hier mal ein Paar aufklärende Videos:

    rtsp://213.200.75.253:554/ndr/realmedia/2006/1211/TV-20061211-2232-4301.rv.lo.rm

    und

    http://rstreaming.zdf.de/zdf/56/070115_detektiv_wis.ram

    Da wird auch die DIS Deutsche Inkassostelle genannt. Keine Angst es passiert nichts. Mein Tip: Briefe ungeöffnet zurückgehen lassen. Bei einem Anruf die Leute am Telefon einfach auslachen und auflegen und in Zukunft Augen auf beim Eierkauf.

    ciao, Chico

  143. Jennifer

    hi Leute uns hats auch erwischt bzw meinen Vater..
    wie weit seid ihr denn mit der KLage??

    Ich schaff bei nem Anwalt er hat auch nur gelacht.. und meinte das wer bezahlt selbst schuld is…

    hat irgendjemand von euch diesbezüglich schon nen Mahnbescheid erhalten??????

    Glaub kaum das die Schweine sich trauen Ihre angebliche Forderung gerichtlich geltend zu machen. Die würden sich ja an eigene Bein pinkeln das es klar is das die den Prozess verliern und auf den Gerichtskosten sitzen bleiben…

    Wenns noch möglich is würde ich mich gerne beteiligen bei der Sammelklage..

    grüße Jenny

  144. Anna

    Domainabfrage-Ergebnis

    Sie haben folgende Nutzungsbedingungen anerkannt:

    Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt und ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art gespeichert werden. Insbesondere die Nutzung zu Werbe- oder ähnlichen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.

    Sie haben versichert, dass Ihrerseits ein berechtigtes Interesse vorliegt und Sie die ausgegebenen Daten nur zu diesen Zwecken nutzen werden. Ihnen ist bekannt, dass sich die DENIC eG vorbehält, bei Missachtung dieser Versicherung rechtliche Schritte einzuleiten und Sie von der Nutzung der whois-Abfrage auszuschließen.

    Im übrigen beachten Sie zu den nachfolgenden Daten bitte diese Hinweise:

    Die rechtliche Stellung des Domaininhabers und der besonderen Ansprechpartner ergibt sich aus den DENIC-Domainrichtlinien.

    Für Personen oder Unternehmen, die sich durch eine Domain in ihren Rechten verletzt fühlen, halten die DENIC-FAQs wertvolle Informationen bereit.

    Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie in den nachfolgenden Daten Fehler feststellen.

    Copyright DENIC eG
    Domaindaten
    Domain: deutsche-inkassostelle.de
    Letzte Aktualisierung: 26.01.2007
    Domaininhaber

    Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.

    Domaininhaber: Udo Polzin
    Adresse: Deutsche Inkassostelle
    Rossertstrasse 9
    PLZ: 60323
    Ort: Frankfurt
    Land: DE
    Administrativer Ansprechpartner

    Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain deutsche-inkassostelle.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.

    Name: Carsten Müller
    Adresse: intertrend GmbH
    Breitgasse 25
    PLZ: 35428
    Ort: Langgoens
    Land: DE
    Telefon: +49-6403-972318-0
    Telefax: +49-6403-972318-3
    E-Mail: mueller@intertrend.de

    das habe ich bei der whois abfrage über denic gefunden…

  145. Marco

    Ich habe am Freitag das zweite Schreiben der Deutschen Inkassostelle erhalten, ebenfalls mit der Aufforderung innerhalb von fünf Tagen zu Zahlen.
    Ich bin jetzt dabei direkt über die Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten.
    Ich habe beiden Zahlungsaufforderungen per Einschreiben mit Rückschein widersprochen, auf die Rückscheine warte ich immer noch.
    Ich gehe davon aus, dass ich jetzt noch genau ein Schreiben von der Inkassostelle mit einem Vergleichsvorschlag bekomme und dann dürfte der Fall erledigt sein. Und für den Fall, dass die First Online den Betrag einklagen will, bin ich auch bestens Gerüstet. Daher, nicht zahlen und hoffen, dass sich die First Online mal von selbst gegen die Wand fährt.

  146. Steffi

    info von der Verbraucherzentrale, mit der ich mich in Verbindung gesetzt habe:

    Bei dieser Art von Verträgen handelt es sich eindeutig um
    Fernabsatzverträge. Da es sich um Fernabsatzverträge handelt, hat der Verbraucher, wenn er den Vertrag abgeschlossen hat, zunächst ein Widerrufsrecht von zwei Wochen ab Vertragsschluss und Mitteilung einer Widerrufsbelehrung (§§ 312 d Abs.1 i.V.m. 355 BGB ) und der Informationen gemäß der Informationspflichtenverordnung (§ 312 d Abs. 2 BGB).
    Häufig ist die Widerrufsbelehrung lediglich auf der Seite des Anbieters eingestellt, und ist nicht downloadfähig. Dann ist weiter zu prüfen, ob sich gegebenenfalls eine Widerrufsbelehrung in der Bestätigungsmail findet. Sofern die Bestätigungsmail im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss versandt wurde, kann man Vertragsschluss und Bestätigungsmail in einem Zusammenhang sehen. Sie bilden einen einheitlichen Lebenssachverhalt. Die Belehrung erfolgte dann noch fristgemäß, und es liegt keine Nachbelehrung vor. Findet sich auch in der Bestätigungsmail keine oder keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, liegt keine Belehrung vor. Der Verbraucher kann grundsätzlich unbegrenzt lange widerrufen. (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).
    Ein versteckter Preishinweis am Ende der Seite oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen könnte als überraschende Klausel eingestuft werden. Es kommt eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht.

    Auf der Seite von „dein führerschein.com“ ist der Preishinweis versteckt und erst zu erkennen, wenn man auf der Seite nach unten scrollt. Eine Widerrufsbelehrung ist auf der Homepage nicht vorhanden.

    Sie sollten, wie heute telefonisch besprochen, diesen Musterbrief verwenden um die Firma anzuschreiben und die Forderung nicht bezahlen.

    Mit freundlichen Grüßen

  147. Steffi

    Musterbrief:

    Absender
    + Adresse

    Einschreiben mit Rückschein
    Anbieter
    + Adresse

    Ort und Datum

    Ihre unberechtigte Forderung – „Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………“

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Schreiben vom …………………….. machen Sie einen Betrag in Höhe von ………… Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

    Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen – Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
    Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim¬mungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

    Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

    Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

    Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

    Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Unterschrift

  148. Steffi

    hab auch schon mit der Polizei gesprochen…ist eindeutig Betrug. Sollte wirklich noch ein Mahnbescheid kommen, muß man auf jedenfall Einspruch einlegen

    evtl sollte man Anzeige erstatten

  149. Susanne

    Was ich an der ganzen Sache auch sehr eigenartig finde, sind die unterschiedlichen Beträge, die die Inkassostelle als Gerichtsverfahrenskosten da berechnet. Bei mir 203,98 bei anderen gleich über 300,–. Da kann ja nun wirklich auch was nicht stimmen.
    Übrigens war bei mir auf der Rückseite der Gerichtskostenberechnung noch eine Ratenzahlungsvereinbarung.
    Bezahlt wird trotzdem nicht.

  150. thomas

    habe von den brüdern auch das selbe wie ihr bekommen.
    momentam wollen sie 99,80 euro.
    abe sie weisen darauf hin, das es bei einem gerichtsverfahren locker mal 303,78 werden können.
    habe denen schon etliche mails geschickt, und gestern einen gesalzenen brief.
    werde wohl auch anzeige erstatten müssen.
    brauchst du übrigends noch briefe daniela ?

  151. Steffi

    hallo nochmal

    da ich die polizei per email über die seite informiert habe, bekam ich jetzt eine vorladung für eine zeugenaussage.
    irgendwas muß da ja schon am laufen sein, wenn man gleich vorgeladen wird.
    erstattet echt anzeige – je mehr, desto besser. es kann nicht sein, das so eine firma bestehen bleibt

  152. Dieter

    Hallo Steffi,
    habe auch Probleme mit der Firma und habe gerade mit der
    Polizei in Eschborn telefoniert.
    Auf jeden Fall nicht zahlen und der Rechnung schriftlich widersprechen.
    Werde auch Anzeige erstatten und dann hoffe ich, das es solche
    Firmen bald nicht mehr gibt.
    Gruss aus Neuss in Dieter

  153. Ralph

    Hallo zusammen

    habe bereits die zweite forderung von der deutschen inkasso gesellschaft bekommen mit androhung von 390 euro bei einer gerichtsverhandlung.
    habe anzeige erstattet und die polizei zeigte mir eine liste von mai bis juni wo schon 180 anzeigen in dem einen monat in meiner stadt gestellt worden sind.
    also alle anzeige erstatten

  154. salzmännche

    Also diese Firma werde ich nun Anzeigen, da ich mich von denen nicht fertig machen laasse für Ihre MIST den Test hatte ich gar nicht durchgeführt, trotz allen wollen die „Gauner-Verbrecher“ 103,78 Euro, haben selbst nicht einmal gemahnt und dann erhalte ich eine Mahnung eines Inkassobüro aus Eschborn, ich hatte auch diesen mitgeteilt dass ich bereit bin dieses bis vor gericht kommen zulassen, und auch nichts zu zahlen, auch werde ich das „Armenrecht“ beantragen bei mir werden die diese Bande nichts holen!

  155. salzmännche

    Also ich werde diese Firma nun Anzeigen, Ihr solltet das ALLE tun, die müssen, es nur so Hageln von „Strafanzeigen, dass Die überhaupt nicht mehr wissen dass man Arme Leute nicht so übern Tisch ziehen kann, das sind in meinen Augen grössere Ganoven, man muss etwas unternehmen, das kann doch nicht so weiter gehen, ich dachte schon dass ich Blöd bin, aber mir ist die ganze Sache Klar, vor allen als im „ZDF bei JBK, sowie in der Sendung „WISO“ darauf auf merksam gemacht wurde und nun finde ich noch viele andere die da herein gefallen sind auf diese Verbrecher, die gehören eingesperrt!

  156. Daniela

    Hallo alle,
    zur Zeit brauche ich keine. Ich nehme an, dass die Tante aus Darmstadt sich melden wird, wenn Sie noch mehr braucht. Dann sage ich Bescheid. Ich meine, ihr koennt sie mir gerne zuschicken, dann habe ich sie (hab schon einen Beweisfolder angelegt…lol
    Aber….
    ich habe gestern (Montag, 11. Juni) mit der Staatsanwaltschaft in Frankfurt gesprochen. Es sind bereits Ermittlungen gegen die DIS am laufen. Sie haben sehr viele Anzeigen von anderen. Das wurde dann unterteilt in 2 Gruppen. Die, die schon gezahlt haben sind „Geschaedigte“, die anderen sind „nur“ „Anzeigensteller“. Das wuerde also auch bedeuten, dass Leute, die bereits bezahlt haben evtl. ihr Geld zurueckbekommen (wenn sie es nicht schon vorher schlauerweise zurueckgebucht haben). Sie sagte, je mehr Anzeigen kommen, desto laenger dauert natuerlich auch der ganze Vorgang. Wir koennen Anzeige erstatten, aber sie bittet davon abzusehen nach dem Verlauf zu fragen. Sie haetten genug zu tun, die Flut von Anzeigen zu bewaeltigen. Es kann also dauern. Sie sagte auch, dass wir ja nun schon genug Informationen haben, um zu wissen, dass wir erst reagieren sollten, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert.

    Anzeige kann bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden, online oder schriftlich an:
    Staatsanwaltschaft Frankfurt
    Betreff Deutsche Inkassostelle Eschborn
    Konrad-Adenauer-Straße 20
    60256 Frankfurt am Main

    Ich hoffe, damit ist allen geholfen.
    Ansonsten nach wie vor deehexi9@aol.com

  157. Steffi

    hallo nochmal
    selbst die kripo sagt, das man ja nicht zahlen soll – im normalfall kommt kein mahnbescheid vom gericht, da sie selbst dreck am stecken haben.
    spart euch das geld für´n anwalt und verbraucherschutz und geht gleich zur polizei und erstattet anzeige.

  158. heute stressfrei leben - Webdesign Blog

    […] Interserv AG FZE Twin Towers Baniyas Road, Deira Dubai – United Arab Emirates P.O. Box: 4404, Dubai welche rechtlich kaum greifbar sein wird. siehe auch: First online Services Hier die E-mail: Werbenachricht von: www . heute-stressfrei-leben . c o m […]

  159. Frank

    Ganz schön ruhig geworden.
    Schon jemand einen dritten Brief von der DIS erhalten?
    Schon jemand was anderes erfahren.

    Auf alle Fälle kann ich sagen das wir leider immer noch im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.

  160. David

    Ich habe auch den Fehler gemacht mich dort bei dem Laden anzumelden… wollte aus spaß für einen freund die sache machen und habe seinen namen und adresse eingegeben, aber meine email-adresse… so jetzt habe ich von denen eine mail bekommen, dass sie meine ip-adresse hätten und mich wegen betrugsanzeigen würden, wenn ich nicht das geld überweisen würde!

    Mein Freund ist mittlerweile im Ausland und ich habe nur meine email-adresse angegeben und wollte fragen was ich machen kann… soll ich meine richtige adresse angeben und dann auf sturr schalten… oder soll ich gar nichts machen und abwarten….

    wäre sehr nett wenn mir jemand einen tipp geben könnte… für 99 euro kann man halt echt was schöneres machen, als das geld irgendwelchen leuten in den hintern zu stecken…

    gruss david

  161. Steffi

    hallo
    hab trotz allem doch noch einen 3.brief von der dis bekommen und zwar eine stellungsnahme zu dem obengenannten brief von der verbraucherzentrale.
    die meinen tatsächlich dass ich einen rechtmäßigen vertrag eingegangen bin und fordern eine zahlung von 99,62. (also noch kein mahnbescheid – aber wieder eine drohung für eine gerichtliches mahnverfahren).
    langsam wird das echt nervig, was die sich da erlauben.
    übr. das einschreiben an first online services kam ungeöffnet zurück(unbekannt verzogen)
    bin froh, dass ich zur polizei bin…da weiß man, dass man auf der sicheren seite ist.

  162. Steffi

    hallo david

    mach gar nix – die können dir nix wollen…war bei der kripo und hab anzeige erstattet. die haben mir gesagt, dass ich ja net zahlen soll, auch wenn die massiv drohen.
    ist alles betrug
    laß dich nicht einschüchtern.
    die drohen mir auch mit einem gerichtlichen mahnverfahren – dabei wird es aber bleiben
    lg

  163. Manfred

    Wir werden schon unser geld von jedem bekommen. Vertrag ist Vertrag.

  164. Steffi

    beschäftige dich mal mit dem dgb und melde dich bei der kripo – die freuen sich und sparen arbeit

  165. Frank

    Ich bin „Manfred“. Diese Arbeit kannst du dir sparen. Wollte nur das Forum wieder wach rütteln. Denn das Problem ist ja nun noch nicht aus der Welt.
    Ganz im Gegenteil. Bloß wenn ich mir dieses Forum zur Zeit anschaue dann könnte man denken alles sind raus aus der scheiße.
    Im übrigen bin ich , bzw. meine Frau, selbst betroffen.

    Hast du mich angezeigt? Na dann sehe zu wie du aus diesem Mist wieder rauskommst. Kommt ne Anzeige ins Haus geflattert gibt es ne Anzeige zurück.

    Schon mal nachgedacht das ich vielleicht auch nur zitiert haben könnte und aus versehen das ganze unvoillständig gesendet habe. War zwar nicht so aber es könnte ja so sein.

    Im übrigen habe ich das ganze Hier: http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/entry/173-Ein-faules-Weihnachtsgeschenk-von-der-Fuehrerscheinstelle.html
    auch gemacht und dort haben sie das verstanden.

  166. Frank

    Willste noch was klären dann schreib unter FKreitner@aol.com

  167. Lucy

    Hier mal ein Auszug von der Planetopia Sendung MAI

    http://www.planetopia.de/archiv/2007/planetopia/05_06/41_text.html

  168. Lucy

    habe einen Brief von Inkasso Deutschland Eschborn am 07.07.2007 also es gibt diese firma immer noch. Leider…Forderung der Firma Interserv AG FZE…

  169. Lucy

    Abzocke lauert im Kleingedruckten: Um die Informationen zu erhalten, sollen die Interessenten zunächst neben persönlichen Daten wie Alter und Geschlecht auch Name, Anschrift und E-Mail angeben. Dass für den vermeintlichen Service Kosten von 30 bis 200 Euro anfallen, verschweigen die Firmen gern bei der Vorstellung des Angebots. Auf die tückische Preisklausel stößt zumeist nur der, der den Button „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ anklickt und das Kleingedruckte liest.

    Widerrufsrecht: Wer auf eine dieser Offerten hereingefallen ist, kann in vielen Fällen von seinem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bei Minderjährigen ist ein abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten unwirksam.

    Rechnungen nicht zahlen: Die Verbraucherzentrale rät, unberechtigte Forderungen schriftlich abzuwehren. Denn die Firmen informieren nicht klar über Angebot und Preis. Wem ein Mahnbescheid ins Haus flattert, der sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen und mit seinen Unterlagen rechtlichen Rat bei der nächsten Verbraucherberatung suchen.

  170. Steffi

    hallo frank
    ich versteh nicht, dass du das jetzt so ernst nimmst…wenn du nicht bei dieser firma arbeitest, hast du nichts zu befürchten. ICH HABE DIESE FIRMA ANGEZEIGT, NICHT DICH!
    da ich dachte, das manfred von first online ist, sagte ich, dass er sich bei der kripo melden soll, da da schon mehrere anzeigen vorliegen.. mehr nicht.
    war eigentlich nur eine reaktion.
    jetzt nimm das net so ernst. hat doch aber funktioniert, wäre der manfred echt, hätte er kalte füße bekommen…

  171. Frank

    Schon alleine der Satz „hallo frank
    ich versteh nicht, dass du das jetzt so ernst nimmst…wenn du nicht bei dieser firma arbeitest, hast du nichts zu befürchten.“ ist der Hammer.

    Was hier abgeht ist langsam Selbstjustiz. Zum kotzen.

    Aber diesen Weg werde ich auch gehen und gegen dich vorgehen.
    Langsam reicht es.

  172. Daniela

    HALLOOOOO!!!! Kommt mal wieder runter!!!
    Man kann eben in emails keine Betonung reingeben… Anstatt dass Ihr Euch gegenseitig zerfleischt solltet Ihr lieber zusammenhalten gegen diese Verbrecher. Hier braucht keiner gegen irgendwen vorzugehen.
    Man kann wirklich nur hoffen, dass die „alle“, die in dieser „Firma“ arbeiten, drankriegen und mit bestrafen. Darum…seid doch einfach lieb zueinander…bitte?
    Liebe Gruesse
    Daniela

  173. Steffi

    ich weiß gar net was da jetzt los ist – bin gegen niemand hier im forum vorgegangen.
    ich steig aus diesem forum aus. das ist mir jetzt echt zu blöd.
    da wirft einer mit steine und man darf sich dazu nicht äußern-schon der hammer

  174. Steffi

    sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe….so wie das alles angekommen ist, war´s mit sicherheit nicht gemeint.

  175. Frank

    Steffi, wird auch Zeit das du endlich mit deiner Selbstjustizpolitik aus diesem Forum aussteigst. Sowas was wie du hat hier nichts verloren.

  176. Christian

    Also

    Hört auf euch zu zanken.
    Ich meine wir sollten alle zusammen halten oder nicht.???

  177. ute

    Hab grad dieses Forum gefunden. Bin auch bei Führerscheincheck.com reingefallen. Habe ein vermeintliches Preisausschreiben mitgemacht, plötzlich kam am nächsten Tag ne online-Rechnung über 89,- €. Für eine Leistung, die ich nicht ganz nachvollziehen konnte. Habe daraufhin die bis dahin nichtgelesenen AGBs mal nachgelesen und gleich widersprochen. Seitdem regen email-Verkehr mit der Bande. Sind jetzt zwei Monate vergangen und heut hab ich das erste Schreiben von Interserv AG bekommen mit der letzten Zahlungsaufforderung. Die mussten jetzt schreiben, weil ich meine email-addi geändert hatte. Werde wohl jetzt mal zur Polizei gehen und Anzeige erstatten und warten, dass die gerichtlich was in die Wege leiten. Habe mir alle emails von denen aufgehoben und auch sreenshots gemacht. Von mir sehen die jedenfalls keinen Cent.

  178. Frank

    Ute, darauf das sie was gerichtlich in die Wege leiten kannst du ewig warten.
    Da kommt nichts und du hast nichts zu befürchten.
    Nicht zahlen und Beine still halten.

  179. ute

    Ja, Frank, hab ich auch nicht vor. Auch gut, dass ich dieses Forum gefunden hab, habe alle Einträge gelesen. So’n Typen muss einfach mal von offizieller Seite das Handwerk gelegt werden. Ist doch ne Schweinerei, wenn man sich auf grund dessen noch einen negativen Schufaeintrag einfängt.

  180. Für Sie, Erste Hilfe Set für Ihre Teilnahme. - Webdesign Blog

    […] Siehe auch hier: Teure First Online Services Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin, […]

  181. Christine

    Also ich muss schon sagen, das was hier abgeht (betrifft Frank & Steffi) is echt Kindergartennivoue)
    Sorry aber das musste ICH loswerden.

  182. Thomas

    Frank und Steffi sollten wirklich zurück ich den Kindergarten. Da kann ich Christine nur zustimmen!

    An alle anderen: NICHT ZAHLEN. Und erst was machen wenn tatsächlich was offiziellen von einem Gericht (also gerichtlicher Mahnbescheid oder Klage) kommt.

    Da wird aber nix kommen da die Forderungen nie und nimmer gerichtlich durchsetzbar wären.

  183. Spamfeind

    Inhalt:
    „Guten Tag,

    wie schlau sind Sie eigentlich? Wie hoch ist Ihr IQ?
    Testen Sie sich jetzt online und werden Sie ein IQ-Champion:

    http://sofort.IQ-Pruefen.com/?c= (Link von mir zur Sicherheit abgeändert)

    OHNE GESONDERTE ANMELDUNG! Sofort testen!!

    Machen Sie sofort den neuen 5-Minuten-Test und erfahren Sie, wie hoch Ihr
    Intelligenzquotient (IQ) ist. Affe oder Genius? – Sie werden es erfahren! “

    ACHTUNG!!

    die versuchen diesmal auf betrügerische weise die leute in die abo-falle tappen zu lassen, in dem sie solche spams versichicken, klickt man diesen personenbezogenen link an, ist man schwups angemeldet und das widerrufsrecht ist nach meinung dieser abgef**** first internet service auch erloschen;

    war es bisher nur gierig dreist, ist die neue masche ganz offensichtlich betrug und meiner meinung nach kein kavaliersdelikt mehr…

    ich habe diesen link angeklickt (ganz bewusst) und hab schon eine rechnung die ich natürlich umgehend bezahlen werde 😉

    ich nehme an, diesmal verfallen wieder etliche in panik und bezahlen

    tut dies bitte n i c h t !!!

  184. Frank

    Christine und Thomas, Maul halten und verpissen.

  185. Christine

    Sag mal Gehts noch??
    Du hast wohl nen Schaden…hast wohl deine Kinderstube vergessen.

  186. Frank

    Was soll man auch zu soviel Müll auch sagen. Das Thema mit dieser Steffi ist schon längst erledigt und ihr habt nichts anderes zu tun. aus purer Langeweile das wieder hochzuholen. Kümmert euch um euren Mist und gut.

    Kotz

  187. Christine

    Du hast doch nich mehr alle Tassen im Schrank…aber echt…Du bist wohl einer der gern unruhe stiftet und andere angreifen will.

  188. Frank

    Christin, halt endlich den Sappel. Das Weiber immer so viel quatschen müssen.
    Macht das wozu ihr bestimmt seit. Ab in die Küche usw..
    Mann, Mann, Weiber.

  189. Christine

    Man merkt, du bist entweder ein Renter oder einer der nix im Kopp hat.
    Und die Tastatur bring ich dir auch noch bei…Oder kannste nich lesen das ich Christine anstatt Christin heiss du blödbacke???

    tztztz…Manche Männer ändern sich wohl nie…haben das Gehirn und das Herz am falschen Fleck
    Manche auch kein Verstand.

  190. Frank

    Ach Mäuschen, haste nichts im Haushalt zu tun?
    Irgendetwas ist in deiner Erziehung falsch gelaufen.

  191. Christine

    Och wie lieb das du mich Mäuschen nennst…nur mit dem Unterschied das ich das nich bin.
    Tust mir irgendwie Leid. Aber nur Irgendwie…vor allem machst du dich sowas von Lächerlich

  192. Christine

    Lebst scheinbar noch immer hinterm Mond…soll ich dich mal Aufklären???
    Zu deiner Info wir leben nich mehr im 18 Jahrhundert wo die Frauen keine Rechte haben und von euch (angeblichen) Männer wie dir den Mund verbieten zu lassen sowie befehle geben zu lassen. Merk dir das mein Bürchen.
    So Männer wie Dich find ich einfach nur Armseelig und du liegst unter meinem niveau.
    Was heissen soll, das ich mich weder von dir einschüchtern lasse noch mir von dir den Mund verbieten lasse, also Spar dir ruhig weitere Texte.

  193. Frank

    Christine, solange du nichts vernünftiges von dir gibst kann ich mich nur wiederholen „Klappe haltenist für dich angesagt“

  194. Rocky

    was geht denn da ab…….???
    wenn ich das Forum so verfolge, stiftet hier nur einer Unruhe….
    na ja
    es geht doch hier um first online service, oder?
    hat jemand schon einen dritten Brief bekommen?

  195. Christine

    Du bist ein Mann…ein angeblicher…was soll man da nur anderes erwarten

  196. service

    Wir bitten darum gegenseitige Beleidigungen zu unterlassen.
    Diese Seite soll Menschen helfen, die ungerechtfertigt Rechnungen erhalten haben.

    Die Probleme mit Mann und Frau bestehen schon seit Beginn der Menschheit. Wobei für Männer das Ganze erst ein Problem seit der Emanzipation ist. Ich glaube nicht, das diese Website dazu beitragen kann, auch dieses Problem zu lösen.

    Ich schlage vor, Ihr trefft euch mal auf einen Kaffee. Vielleicht findet Ihr euch im echten Leben ganz nett. Eure Charaktere sind auf jeden Fall schon mal sehr ähnlich 😉

  197. Christine

    lach…
    Ich lasse mich nicht angreifen und wenn gebe ich Kontra

  198. service

    Das ist genau das Problem auf den Punkt getroffen, deswegen laufen Portale wie http://www.ehescheidung24.de so gut 😉

  199. Rocky

    haalo christine, ich bin auf deiner seite….
    aber jetzt kommt mal alle wieder runter. wie ist das jetzt mit dem 3.brief?

  200. service

    Wer auf wessen Seite ist, ist doch egal. Hier ist nicht der Ort für Neckereien.

  201. Christine

    sach mal Service? So ne ganz dumme frage am Rande…wieso kam die Reaktion von dir nich schon früher?
    Es fing doch schon alles so an das dieser FRANK schon zu Necken begann als das mit Steffi los ging. Er fängt ja immer an unruhe zu stiften. Nunja, ihr müsst es wissen.
    Vielleicht mag es ja sein das ich mit diesem Frank auf einer Ebene liege, aber ich greife keinen zuerst an. Also, für mich hat es sich nun gegessen.

    Sofern nix mehr von ihm kommt, denn noch bin ich NETT…:-)

  202. Rocky

    stimmt, da geb ich der christine recht….wieso habt ihr nicht schon früher was gesagt, als er mit Steffi anfing?

  203. service

    @Rocky, weil wir ab und an arbeiten müssen und dachten, die Sache wäre ausgetragen. Häufig regeln sich solche Dinge von selbst.

  204. Jenny

    es geht auf der seite um die fis! und nicht um talkshows, kindergärten und niveau!

    ALSO nochmal zurück zum Thema: wer hat nun schon einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen oder bei wem standen schon schwarzgekleidete Männer vor der Tür? habe mit überlegt.. falls sowelche auftauchen, gibts gegen Maßnahmen, in meinem Freundeskreis habe ich mehrere Ochsen.. hehe 😉

    von mir wollen sie im moment glaub knapp 290 € oder 390 €?! wer bietet mehr..*lach*

    danke fis, da wir an euch so viel spaß und schreibkollegen gewonnen haben.. nix drauf, außer zahnbelag!

    ciao

  205. Christine

    toll das es hier gelöschte beiträge gibt—man hätte ihn das ja wenigstens lesen lassen können

  206. Rocky

    welche gelöschte beiträge?

  207. Rocky

    ohne worte……nun zurück zu fis:

    bei mir sind es inzwischen auch an die 300 euro – dieser brief kam sogar 2x

  208. service

    @ Rocky, ja wir mussten einige Kommentare von Frank und Christine löschen.

    @Frank & Christine! Wir wünschen keine weiteren Beiträge von euch hier.
    Dieses Forum soll Geschädigten helfen und nicht dem Schlagabtausch dienen.

    Solltet Ihr weiterhin wiedrige Inhalte verfassen, werden wir uns die Mühe machen und euch eine Abmahnung mit Kostennote zukommen lassen.

    Im Gegensatz zu First Online Services wird diese Rechnung dann berechtigt sein.

  209. Daniela

    Kindergarten-Getue beendet? Gut.
    So.
    Dann kuckt mal hier: (zu finden unter http://www.evz.de)
    da sind auch unsere Freunde zu finden. Und die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen die DIS Eschborn. Ich warte eigentlich mal auf ein update vom Regierungspraesidium. Wenn ich etwas bekomme, dann stell ich es hier rein.

    Internet-Abzocke – Erfolge vor Gericht: Schmidtlein GbR verurteilt

    Die A&M Schmidtlein GbR wurde vom Landgericht Darmstadt wegen intransparenter Preisgestaltung nun zu einer hohen Vertragsstrafe verurteilt. Die deutsche Wettbewerbszentrale hat weitere Unterlassungsklagen eingereicht.

    Auch in österreichiche Verbraucherschutzorganisationen, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI), gehen gegen Internet-Fallen vor, berichtet der Bereich Recht des VKI auf verbraucherrecht.at.

    Deutsche Wettbewerbszentrale erfolgreich

    Wegen irreführender Angebote im Internet erwirkte die deutsche Wettbewerbszentrale jüngst ein beispielgebendes Urteil – das Landgericht Darmstadt verurteilte die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000,– € (Urteil vom 08.05.2007, Az. 12 O 532/06 – nicht rechtskräftig).

    Das Unternehmen bot auf zahlreichen Internetseiten (z. B. http://www.sms-heute.xxx, http://www.klingeltoene-heute.xxx, http://www.wohnen-heute.xxx) Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren.
    Nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale wegen intransparenter Preisgestaltung und Abgabe einer Unterlassungserklärung mit drohender Vertragsstrafe von 2.000,– € je Verstoß war das Unternehmen wiederholt mit derart unlauteren Angeboten aktiv, so dass die Wettbewerbszentrale erfolgreich die Zahlungsklage erhoben hat.

    Weitere Verfahren

    Gegen vier weitere Unternehmen hat die Wettbewerbszentrale aufgrund ähnlicher Sachverhalte von intransparenter und irreführender Werbung Klage eingereicht:

    Internet Service AG (Rotkreuz, Schweiz) (lebensprognose.com)
    VitaActive Ltd., Großbritannien (Lebenserwartung.de, iq-Fight.de)
    Genealogie Ltd., Großbritannien ( genealogie.de)
    NETContent Ltd., Großbritannien (routenplaner-Server.com, Kochrezepte-Server.com, Grafik-Archiv.com etc.).

    Auch bei Diesen Anbietern sei für den Nutzer nicht ohne Weiteres ersichtlich, dass es sich um kostenpflichtige Leistungen handle.

    Unterlassungsklagen aus Österreich

    In Österreich hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des BMSK Unterlassungsklagen nach § 14 UWG (Irreführung), § 28a KSchG (Verstoß gegen Informationspflichten und Rücktrittsrechte im Fernabsatz) und § 28 KSchG (Verwendung unzulässiger AGB) gegen mehrere weitere Internetfirmen eingebracht, die mit „Gratis“-Angeboten warben, Dann aber die Konsumenten mit Rechnungen für kostenpflichtige Dienstleistungen überraschten.

    Betroffen sind hier:

    Schmidtlein GbR(diverse Webseiten): Verfahren des HG Wien, 39 Cg 61/06y – die Verhandlung wurde geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich. Beanstandet wurde die Verwendung einer Reihe von gesetzwidrigen Vertragsklauseln.
    Verimount(Simsen.de; firstload.de): die Firma hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich damit verpflichtet, die Verwendung unzulässiger AGB zu unterlassen. Aufgrund von weiteren Verstößen wird die Vertragsstrafe nun eingeklagt.
    Funquadrat GmbH (simsio.de): positives Urteil vom 7.12.2006, 24 Cg 124/06k des LG Wr.Neustadt. Das Verfahren ist derzeit in der 2. Instanz anhängig. Beanstandet wurde irreführende Preiswerbung und die Verwendung gesetzwidriger Vertragsklauseln.
    Opulentia EDV- Dienstleistungs GmbH, bzw deren Geschäftsführer (probenzauber.de, probenzauber.at): Beanstandet wurden irreführende Werbung und die Verwendung unzulässiger AGB, in beiden Verfahren verpflichtete sich die Beklagte zur Unterlassung, die Opulentia GmbH befindet sich jedoch mittlerweile im Konkurs.
    IS Internet Serive AG /vormals Xentria AG (testcars.de u.a.) – beanstandet wurde irreführende Werbung, das HG Wien erließ am 9.3.2007 ein Versäumungsurteil, gegen das die Beklagte allerdings Widerspruch erhob- das Verfahren ist anhängig. Gegen die IS Internet Service AG laufen in Frankfurt am Main strafrechtliche Ermittlungen, das Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt lautet:7580 Js 245179/06.

  210. Christine

    Danke…
    So ist das wenn man sich zur Wehr setzt…dann werden auch noch Nachrichten in meinem Namen geschrieben und nachher ist man Selbst die Dumme…Vielen Dank
    Ps.: Ich bin mir keiner Schuld bewusst, habe mich nur gewehrt wie es jeder hier selbst auch tun würde. Bloß weil ich mich wehre werde ich nun verstossen oder wie?? Komisch das es bei Frank nicht zu einer Anzeige kommt denn er wurde schon von Anfang an beleidigend… Aber so ist das Nunmal…wer recht hat kann man auch schnell ins Unrecht drängen…

    Nett von euch…werde nun diese Seite aus meinen Favoriten löschen…ist ja allerhand

  211. service

    @ Christine ,

    was sollen wir den sonst tun.
    Hier geht es nicht um Schuld oder Unschuld sondern darum, das hier gegen die gute Sitte verstoßen wird. Auch Deine Posts (gelöscht) waren schwer beleidigend und können zu Abmahnungen führen.

    Wer lesen kann ist im Vorteil:
    Der vorherige Post war an euch beide gerichtet (@Frank & Christine). Sollten weitere Störungen auftreten und uns Arbeit bereiten, werden wir diese Aufwendungen gegen euch geltend machen.

    Das geht hier gegen niemanden persönlich, jedoch werden wir uns auf keinerlei Diskussionen einlassen.

  212. Christine

    Ich kann lesen…!!!!Weiss das dies nich nur gegen mich ging…hab nie behauptet das er nur gegen mich ging…ODER??????????

    Was ich meine ist nur dies, das ich mit abgemahnt werde. Bitte was soll das??? Leute schreiben in meinem Namen irgendwelchen Humpuck… betrifft den Text wo stand ihr seit alle mann volldeppen.

    Ok meine Texte sind vielleicht nich immer Nett gewesen, mag sein geb ich zu. Aber ich mache nichts was andere unter die Gürtellinie geht.

    Jeder sagt hier Kindergartensch****…mag ja sein, aber nur weil hier einer hinterm Mond lebt lass ich mir nicht den Mund verbieten von dem. Sorry aber ich find eure Meinung mit dem wen ihr auch hier angreift nich gerade Korrekt.
    Ich meine ihr müsst selbst wissen was ihr hier in eurem BLOG treibt, aber etwas gerecht muss es schon sein. Ich habe immer in meinem Namen geschrieben, wozu ich auch stehe, aber einer hat hier einen Text in meinem Namen verfasst und danach bekomme ich gesagt ich soll hier nix mehr schreiben. Was bitte soll das??

    Wie gesagt ich stehe zu meinen Beiträgen die zur Wehr dienten.

  213. Frank

    Ihr sollt Spaß am Leben haben und das Leben geniessen.
    Nun geht mir nicht in den Kopf warum manche Leute hier keinen Spaß verstehen.
    Viel mehr sollten manche Leute mal nachdenken.

    Und im übrigen war nur ein Beitrag von mir. Und zwar der vom 20.7.2007.
    Läßt sich sicherlich leicht nachprüfen lassen.
    Alle andere, und damit meine ich wirklich alle anderen Beiträge, die unter den Namen Frank verfasst wurden stammen nicht von mir.
    Und deswegen werde ich, sofern auch nur eine Abmahnung kommt, gegen diese allen erdenklichen rechtlichen Widerstand leisten.
    Im übrigen weiß ich noch nichtmal was geschrieben wurde.
    Ich weilte vom 21.7.-28.7. in den USA. Ist keine Alibi aber seit euch sicher das ich andere Dinge zu tun hatte als in dieses Forum zu kommen.
    Und sollte jemand verlangen ich sollte mich entschuldigen dann weiß ich leider nicht wofür.
    Damit ist diese Diskussionfür mich beendet. Und ich bin mir sicher das dieses Forum nicht lange bestehen bleiben wird wenn solch mangelnde Sicherheit, bei der Verwendung von Namen, geduldet wird.

    MFG
    Frank

  214. Frank

    Im übrigen finde ich die Androhung des „Services“ unheimlich lustig und irgendwie erinnert mich das an die Arbeitsweise von First Online und DIS.
    Wem wollt ihr eigentlich für dumm verkaufen mit der Androhung einer Abmahnung und einer Rechnung für entstandenen Kosten?
    Wohin soll denn die Rechnung gehen?
    Um die Adresse rauszubekommen könnt ihr euch der IP-Adresse bedienen. Bloß bringt euch diese nicht viel weiter wenn euch der jeweilige Internetdienstleister nicht die dazugehörige Adresse rausrückt.
    Dazu braucht ihr einen Vollstreckungsbescheid der Staatsanwaltschaft. Und diese Staatsanwaltschaft will ich sehen die aufgrund von etwas mehrarbeit des Forenanbieters solch einen Vollstreckungsbescheid ausstellt. ZUdem noch nichteinmal eine Straftatbestand vorliegt.
    Also hört auf euch der Einschüchterungsmethoden von unseriösen Firmen zu bedienen.
    Denn anders als die Adressen der User ist eure Adresse ziemlich leicht rauszubekommen. Dazu bedarf keine Staatsanwaltschaft.
    Und ganz leicht könnte jemand sagen er wurde von euch erpresst und genötigt.
    Also erst überlegen bevor man solchen Bockmist verbreitet.

  215. service

    Sehr geehrter Herr Kreitner,

    Sie scheinen besonders schlau zu sein.
    Wir bzw. die von Ihnen beleidigten und verleumdeten User können ganz leicht Strafanzeige gegen Sie stellen. Sie haben grob beleidigende und verleumdende Inhalte verfast, die wir zwar hier gelöscht, aber aus Beweisgründen dokumentiert haben.
    Wir machen Internet auch nicht erst seit gestern.
    Was glauben Sie, wie schnell wir einen Herrn Frank Kreitner mit einer AOL – Emailadresse ausfindig machen?

    Wir bitten einfach nur darum, private Streitigkeiten zu unterlassen und sich sachlich auszutauschen-

    *** Editiert Herr Kreitner Sie sind einfach viel zu schlau für uns ***

  216. Christine

    So nun möchte ich mich auch äußern, was keinesfalls eine Drohung oder wie ihr das auch auffassen mögt. Es ist jediglich eine Aussage.

    Wie könnt ihr (Service) mir mit einer Anzeige drohen? Wenn dann könnte es doch nur dieser Frank denn schließlich haben wir uns gegenseitig beleidigt etc. wir haben keine anderen Personen beleidigt.
    Ebenso, habe ich keine AGB Unterschrieben angeklickt das ich mit diesen Einverstanden bin, das ihr mit meinen Daten handeln dürft bzw sie Ausfindig machen dürft.

    Ich bin normal eine Friedliche Seele, was einige im Netz bestätigen können aber nur bis zu einem gewissen Punkt.

    Dies soll nun keine Dumme Anmache, oder eine Beleidigung oder sonst was sein. Ich find nur wenn man einen mit gewissen Regeln konfrontiert, die er angeblich gebrochen hat, dann sollte dieser Vorher auch diese Regeln Akzeptiert haben.

  217. Christine

    Dies soll nun keine Dumme Anmache, oder eine Beleidigung oder sonst was sein. Ich find nur wenn man einen mit gewissen Regeln konfrontiert,die er angeblich gebrochen hat,und ihn dann mit einer Anzeige droht. Dann sollte dieser Vorher auch diese Regeln Akzeptiert haben.

    Natürlich sollte es eine gewisse Nettigkeit im Netz geben

  218. service

    Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, das wir keine weiteren Kommentare und Nutzung wünschen.

    Sollten Personen auf unseren Seiten beleidigt werden sind wir verpflichtet ab Kenntnisname dagegen vorzugehen und dieses zu unterbinden.

    Diese gewissen Regeln, sind übrigens die in Deutschland geltenden Gesetze und haben nichts mit irgendwelchen Nutzungsbedingungen unsererseits zu tun.

  219. Frank

    Achso, wenn sie diese Beiträge doch gelöscht haben aber doch gesichert haben dann senden sie mir diese doch mal zu. Wäre schon interessant zu wissen um was es hier eigentlich geht.

  220. Frank

    Und Christine hat nicht ganz unrecht. Wo sind die Foren-AGB`s?

    Im übrigen werfen sie mir vor verleumderisch tätig geworden zu sein. Was machen sie denn bitte mit ihren Vorwürfen gegen mich und Christine?

  221. service

    Herr Kreitner, Sie sind viel zu schlau für uns.

    Wir geben auf diesen geistigen Kleinkrieg gegen Sie zu führen, da wir merken, dass Sie unbewaffnet sind.

  222. Christine

    Zitat:
    Diese gewissen Regeln, sind übrigens die in Deutschland geltenden Gesetze und haben nichts mit irgendwelchen Nutzungsbedingungen unsererseits zu tun.

    Dann möchte ich mal bitte dieses Schriftstück sehen wo das drin steht das man uns Anzeigen kann nur weil wir zwei uns in einem BLOG auseinander gesetzt haben, wo wir aber allerdings keine dritten mit einbezogen haben. Wir haben ja nur uns beleidigt so wie ihr es ja auch gespeichert habt.

    Nur weil ihr leiter eines BLOG’S seit, was im übrigen auch mein Bruder kann der 15 Jahre alt ist, heisst es noch lange nicht das ihr Recht habt mit dem was ihr da schreibt (betrifft Anzeigen).
    Denn Sorry, schreiben könnt ihr viel.

  223. service

    Hallo Christine auch Du bist viel zu schlau für uns. Wir geben es auf, vielleicht kann Dein 15 jähriger Bruder ja helfen. Vielleicht registrierst Du Dich aber auch bei einem netten neuen Service der First Online Services AG, bei dem kostenloser Rechtsrat angeboten wird. 😉

  224. Christine

    Du bist mir ja einer…*lach
    Wenn ihr nich mehr weiter wisst´…kommt der dumme Spruch anstatt das was ihr behauptet zu BEWEISEN.

  225. service

    Wie gesagt, Ihr seit beide zu schlau für uns. Einfach ein bisschen Googeln nach Forenhaftung, heise, etc. und du wirst genügend Urteile finden.
    Wir wollen hier nichts beweisen sondern einfach nur helfen.

    Ps.: Schon aufgefallen, diese Seite ist werbefrei 😉

  226. Christine

    Sind wir heute wieder gut im Sprücheklopfen.
    Manche BLOG’S wie dieser sind Werbefrei…hab selbst einen.
    Nur zu dem das dies hier KEIN Forum ist sondern ein Blog das ist ein Unterschied

  227. Frank

    Kommt mir so vor als ob sie jetzt mehr stänkern als manch andere. Von was lebt dieser Blog? Von uns Usern. Bloß wenn die User derartig angemacht werden dann lebt dieser Blog nicht mehr lange oder es wird keiner mehr hier reinkommen.
    Im übrigen warte ich noch auf die Einträge um die es hier geht.
    Ich gebe ihnen bis morgen 12.00 Uhr Zeit mir diese zu übersenden.
    Im übrigen ist es schon interessant zu wissen das ich Herr Kreitner heiße.
    Mal kurz in meinen Pass geschaut. Nein, da steht was anderes.

  228. Frank

    Warum wurde eigentlich meiner einer Beitrag von heute gelöscht.
    Habt wohl selber gemrkt das ihr etwas zu weit gegangen seit alle Leute in Deutschland mit eine und den selben General zu verdächtigen. Also ist es doch nicht soweit mit euren rechtlichen Verständnis. ich sag ja, woher Gehirn einschalten. Einen Blog zu unterhalten bedeutet nicht automatisch geistig zu dazu in der Lage zu sein.

  229. service

    Wie gesagt Frank, Du bist für uns viel zu schlau für uns.
    Wenn Du schreibst hören wir auf zu arbeiten und die ganze Firma liest voller Ehrfurcht Deine nützlichen Kommentare.

  230. Frank

    Alleine folgender Satz von euch sagt mir das ihr kein professionelle Firma seit die professionelle Hilfe bieten.

    „Wie gesagt Frank, Du bist für uns viel zu schlau für uns.“

    Und wie gesagt, ich will bis morgen 12.00 Uhr die beiträge sehen um die es hier geht.

    Und mittlerweile frage ich mich was ihr wollt. Wer sagt das ihr aufhören sollt mit arbeiten. So ein Blödsinn. Ihr sollt nur aufhören irgendwelche Leute zu verdächtigen. Mehr nicht.

    Und ich will nicht behaupten das ich schlauer bin als ihr. Käme mir nicht im Sinn. Bloß weiß ich in etwa wie die Dinge liegen. Und vieles ist nicht so wie ihr es behauptet.

  231. Daniela

    Sagt mal…kommt Ihr noch klar. Sorry, aber ich loesche nun endgueltig diese URL aus meinen Favoriten. Das mutiert hier zum Kindergarten. Also wer noch Fragen haette, kann mir gerne an die bekannte email adresse mailen. Anscheinend ist es nun hier wichtiger sich gegenseitig zu zerfleischen, als inhaltvolle Kommentare abzulassen.
    Es war nett, jedenfalls am Anfang. Ich bin sicher, einige von Euch sind in unserem Verteiler, wenn es um Neuigkeiten von DIS bzw FOS geht.
    Tschuess, Ihr koennt nun weitermachen.
    Liebe Gruesse nochmal
    Daniela

  232. Frank

    Also von meiner Seite war das Thema noch nie begonnen worden. Eher von der Person die unter den gleichen Vornamen wie meiner, was ja auch nicht verboten ist, wohl unsinnige Kommentare abgelassen hat.
    Und da letztendlich dann doch gegen meine Person geschossen wurde habe ich mich nur verteidigt.
    Ich habe allerdings immer noch nicht erfahren worum es eigentlich geht. Mittlerweile kommt mir der Verdacht auf das garnichts passiert ist.
    Denn wenn was passiert wäre dann würde man es mir ja mitteilen.
    Ich ziehe daraus meine Schlüsse und Konsequenzen und wir werden weiter sehen.
    MFG
    Frank (Nachname lautet nicht Kreitner)

  233. Frank

    Ziemlich ruhig hier. Hat denn nun schon mal wieder jemand Post von DIS bekommen?
    Also bei uns ist schon seit gut 2 Monaten nichts mehr ins Haus geflattert. Meine Frau steht zwar immer noch in diesem uminösen Schuldnerverzeichnis aber ansonsten ist es ruhig. Wie seihts bei euch aus?
    Oder macht DIS nur Urlaub?

  234. Jens

    Habe heute Post von den bekommen. Besser gesagt von deren Anwalt.

  235. pascal

    hi ich hatte von feb. bis juni das selbe problem,
    auch mindestens 4 schreiben von denen bekommen habe es drauf ankommen lassen. wäre auch vor gericht gegangen aber irgendwie nachdem sich die mahnung schon auf 160€ hochgeschraubt hat, war ruhe. Ich hab ja nur noch auf nen Gerichtstermin gewartet.
    habe beim ersten schreiben widerspruch eingelegt, obwohl ich die führerscheinseite auch benutzt hatte. Bin sogar durchgefallen ;-P
    Lasst euch nicht unterkriegen!

    Greetz pascal

  236. pascal

    oooh mann! jetzt les ichs grad! Service ihr habt ein rad ab! volle kanne

  237. Fräncie

    Hat man jetzt eigentlich noch eine Möglichkeit sein Geld wieder zu bekommen?

  238. Frank

    Passiert hier noch mal was oder kann ich die Seite außem favoriten löschen?

  239. Fräncie

    mein Kommentar wird nicht freigeschaltet

  240. michael

    bin auch drauf reingefallen, habe strafanzeige gestellt, polizei

    nur mut , ist eine abzocke

  241. seline

    Meine minderjährige Tochter hat sich bei Lebenscheck.com angemeldet.
    Damit Sie das Angebot in Anspruch nehmen kann,hat sie einfach ein falsches Geburtsdatum angegeben.Nun ist natürlich die erste Mahnung ins Haus geflattert.Habe denen das geschildert,nun kommt eine weitere Mahnung mit der Drohung, das wo meine Tochter gemacht habe sei Betrug und d.Inkassobüro werde bei mir melden.Wer hat so etwas erlebt?
    Was habt ihr gemacht?Weiss jemand wie ich rechtlich vorgehen kann?
    gruss maria

  242. Jens

    also so wie ich das sehe, passiert garnichts!
    wer so „blöd“ war und schon gezahlt hat, kann das sicher als lehrgeld bezeichnen.
    ich hatte mich auch bei führerschein.xxx angemeldet und 2 rechnungen plus 2 schreiben vom inkassobüro bekommen. ich habe weder zurückgeschrieben, noch widersprochen oder in sonst irgendeiner weise versucht mit denen kontakt aufzunehmen. seit mai habe ich nichts mehr gehört (gelesen).

    diese vereine leben durch die dummheit diverser nutzer. ein mail mit ner rechnung zu verschicken kostet nix!
    wenn die also 1 000 000 rechnungen über 60eus verschicken und nur 1% der angeschriebenen bezahlt, dann haben die ohne grossen aufwand und eigenmittel 600000 eus verdient! (super! bin am überlegen auch mal rechnugen zu vershciken – denn anscheinend kommt man damit durch!)
    dann wird sich dieser verein hüten irgendwelche gerichtsverfahren anzustreben die ihr kriminelles handeln offenlegen, weil sie ihren verdienst dann für die gerichtskosten abdrücken können.

    also meine meinung: füße stillhalten und auf keinen fall zahlen!
    dieses forum hier läuft seit april – ich hab zwar immer nur überflogen, aber noch nix gelesen, was von nem gerichtstermin oder gar einer verhandlung berichtet.

    tip: schreibt eine kurze mail mit den hinweis auf „weiterleitung“. text wirklich kurz halten, um sicherzugehen, daß sie auch gelesen wird. schickt diese mail an alle in eurem adressbuch. wenn die dann jeweils weitergeleitet wird, haben in kurzer zeit viele leute eine info zur hand, die sie vor solchen seiten im web warnt!

    Jens

  243. Daniel

    Ja ich lach mich tot. Ich hab sowas von Lebenscheck.de bekommen und soll nu wegen der Deutschen Inkassostelle 133€ bezahlen.

    Die Deutsche Inkassostelle hat zwar eine Internet seite aber die hab ich auch das heißt gar nix. Beindruckt aber leider die meisten die dann vor lauter einschüchterung bezahlen. Wenn man mal über diese Inkassostelle und Lebenscheck.com/.de oder at oder Lebensprognose oder wiegutfährst du etc. im Internet recherchiert sieht man solch schönen dinge wie hier.

    http://www.verbraucherrechtliches.de/?p=109&cp=88#comments

    Jeder hat dann auch noch als Informationsquelle bzw. Rechtsvertretung vor Gericht seine Kammer für Arbeiter und Angestellte (heißt so in Österreich) die einem da auch noch weiterhelfen.

    Für den fall das ihr gleich ruhe haben wollt droht ihnen mit ner Anzeige wegen folgender Punkte die ihr im schreiben noch ausschmücken könnt. Wie ist euch überlassen.

    Bei der Deutschen Inkassostelle:

    Beihilfe zur arglistiger Täuschung/Internetbetrug
    Beihilfe zur Nötigung
    Beihilfe zur Erpressung

    Hier könnte man auch noch versuchen eine Dokumentenfälschung unterzubringen da kein Inkassobüro ohne Gerichts bzw Anwaltsstempel handelt da sie sich in den meisten fällen sonst strafbar verhalten könnten.
    Seht ihr auf so nem Schreiben keinen stempel bei eurer Polizei Gericht etc einfach nachfragen. Und dann den Zettel getrost als Klopapier oder Schneuztuch betrachten.

    Bei Wiegutfährstdu Lebenscheck oder was weiß ich wie die deppen heißen:

    Internetbetrug
    Erpressung
    Arglistige Täuschung
    Nötigung

    Des weiteren gilt zu sagen das wenn ihr für einen Preis einer Internet seite scrollen müsst d.h. euer Mausrad solange scrollen müsst bis ihr nen preis findet ist es bereits ein Fall von arglistiger Täuschung bzw Internetbetrug und euer Rücktrittsrecht vom Vertrag verlängert sich laut EU richtlinien um 3 ganze Monate. Genug Zeit einen Brief per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu schicken womit die Leute die euer Geld wollen erstmal damit beschäftigt sind sich die Birne zu zerbrechen wie sie euch aufs neue einschüchtern können.

    Mein RAT ZAHLT NICHTS! Geht zum rechtsanwalt oder zur Polizei und erstattet umgehend Anzeige!

    PS: Das is mein Rat mit den oben angeführten Dingen ich empfehle jedem dennoch vorher einen Anwalt oder die Polizei aufzusuchen um sich fachmännische Unterstützung und Rat einholt.

  244. Gaby

    Ich bin im Mai diesen Jahres auf diesen komischen führerschein-check hereingefallen. Nachdem ich nach einer Woche die erste Rechnung erhalten habe, habe ich dem ganzen per email widersprochen. Dann kam irgendwann eine Mahnung von Interserv in Dubai, der Briefumschlag war komischerweise in Darmstadt abgestempelt. Habe mir dann Beratung von der Verbraucherzentrale geholt und mittels deren Formschreiben mit Einschreiben/Rückschein Widerspruch in Dubai eingelegt. Nach ca. 2 Wochen kam dann der Rückschein mit einem undefinierbaren Gekrakel unterschrieben zurück. Ich habe allerdings alle Emails und sämtlichen Schriftverkehr aufgehoben und beim LKA in Karlsruhe eine Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung und Betrugs gestellt. Sämtlichen Schriftverkehr und auch den Link zu der ominösen Internetseite habe ich beigefügt. Das LKA hat alles an die hiesige zuständige Justizbehörde weitergeleitet. Im September hat sich dann die DIS bei mir gemeldet und ihre Forderung gestellt. Per Einschreiben m. Rückschein habe ich denen mitgeteilt, dass ich definitiv NICHT zahle, sondern auf meine Strafanzeige hingewiesen, mit dem Vermerk, falls die DIS von ihrer Forderung nicht absehe, ich dafür sorgen würde, dass sich die Staatsanwaltschaft auch für diese interessieren würde. Dann habe ich längere Zeit nichts gehört, bis ich wieder ein Schreiben der DIS erhalten habe mit Fristsetzung innerhalb 5 Tagen den Betrag zu zahlen. Man drohte mir an, gegen mich ein Strafverfahren wegen Betrugs einzuleiten (lol), es sei denn, ich käme doch noch zu der Einsicht, dass die Forderung berechtigt sei und ich zahlen würde. Habe per Email geantwortet, dass dieser Einschüchterungsversuch bei mir nicht fruchtet und dass ich NICHT zahlen werde. Habe noch darauf aufmerksam gemacht, dass komischerweise das Mahnschreiben in Darmstadt abgestempelt sei, wo doch Eschborn (Sitz der DIS) gerade mal 35 km (!) entfernt sei und weiter würde ich mich dazu nicht äußern. Im Übrigen habe ich das Ganze per Kopie an die Justizbehörde weitergeleitet. Vor ein paar Tagen bekam ich dann von der DIS eine Email mit dem lapidaren Text, man habe vermerkt, dass ich nicht bereit sei, zu zahlen. Von dem restlichen blabla auf der Mail zu reden, wäre Zeitverschwendung. Auf den Mist habe ich nun nicht mehr geantwortet und harre der Dinge, die da kommen. Eins ist sicher, die beissen sich an mir die Zähne aus. Ich hoffe, meine Ausführungen helfen allen denen weiter, die noch zweifeln bzw. dabei sind, sich einschüchtern zu lassen!

  245. Kevin

    Hab heute auch n Schreiben von der DIS bekommen. Ich hab denen per Email mitgeteilt, dass in rechtlicher Hinsicht keine Forderung vorhanden ist und von denen unter einer Fristsetzung von 5 Tagen eine Bestätigung über die Löschung der bei denen über mich gespeicherten Daten gefordert. Weiterhin habe ich von denen unter der gleichen Fristsetzung den Nachweis über die Bevollmächtigung gefordert. Anschliessend habe ich die dann noch darauf hingewiesen, dass ich nach Fruchtlosem Ablauf der Frist gegen die DIS Beschwerde bei dem für die zuständigen Gerichtspräsidenten einreichen werde.

    Ich gehe nun mal ganz stark davon aus, dass die sich nun ganz schnell aus der Sache verabschieden werden, da die es bestimmt nicht auf ein Beschwerdeverfahren durch den Gerichtspräsidenten einlassen werden. Dadurch würde denen unter Umständen die Zulassung als Inkassounternehmen entzogen.

    Wer auch Interesse an einer Beschwerde bei dem zuständigen Gerichtspräsidenten hat kann sich auch gerne bei mir unter gegen-dis(at)t-online.de melden

  246. Tanja

    Hallo an alle!

    Ich habe am 22.11. eine E Mail von der Deutschen Inkassostelle mit folgendem Inhalt bekommen:

    Betr.: Unser Aktenzeichen XXX, Forderung der Firma „Interserv AG FZE“, Projekt „Fuehrerscheincheck“

    Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

    eine Zustellung unserer Mahnung an Sie blieb bislang erfolglos. Wir fordern Sie auf, uns Ihre aktuelle Anschrift vollständig mitzuteilen. Sofern dies nicht innerhalb von 5 Tagen geschieht, werden wir eine Anfrage bei dem von Ihnen genutzten Internetportal zu der bei Vertragsschluss angegebenen Email-Adresse XXX veranlassen.

    Hier besteht der Verdacht einer Betrugsstraftat gemäß §§ 263 ff. StGB wegen des Erschleichens von Leistungen. Damit sind sowohl Ihr Internetportal als auch Ihr Internetanbieter zur Angabe der Anschrift bzw. der gespeicherten IP-Adresse verpflichtet. In Kürze ist daher Ihre Identität und Adresse ermittelt! Der hierdurch unserem Auftraggeber entstandene Verwaltungsaufwand wird Ihnen mit zusätzlich 18,80 € in Rechnung gestellt.

    Die Forderung beläuft sich zum heutigen Tag auf einen Betrag in Höhe von 103.13 € . Sofern Sie weitere Kosten und Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, zahlen Sie sofort den offenen Betrag auf das unten angegebene Konto.

    Bitte geben Sie bei Ihrem Ãœberweisungsauftrag in der Betreffzeile nur das Aktenzeichen XXX an. Danke.

    Erwägen Sie bitte nochmals die Nachteile, die Ihnen aus einer Verurteilung wegen Betruges gemäß § 263 StGB entstehen könnten.

    Weitere Infos zu Ermittlungsverfahren bei Computerbetrug finden Sie unter http://www.aktuelles-inkassorecht.de . Hier können Sie sich auch direkt über diese Angelegenheit informieren und sich mit uns in Verbindung setzen.

    Mit freundlichen Grüssen

    DIS Deutsche Inkassostelle GmbH

    Also ich habe einen solchen Dienst sicher nicht in Anspruch genommen, warum auch? Ich habe ja einen Führerschein.
    Am liebsten würde ich denen eine saftige E Mail zurückschreiben. Allerdings habe ich da Bedenken, dass sie doch noch meine privaten Daten rausbekommen und mir postalisch auf den Nerv gehen.

  247. Jens

    @tanja

    ist doch irgedwie lustig, das die DICH wegen betrugs verklagen wollen!

    nachdem deren machenschaften hinreichend bekannt sind, verschicken die jetzt wohl willkürlich mails an „irgendwo gesammelte“ accounts.

    lass dich nicht einschüchtern – halt die füße still und antworte nicht! denke mal, darauf warten die nur!

    Jens

  248. Frank

    Die First Online Services AG löst sich auf!!!!!!!!!

    Hier der Beweis:

    http://www.moneyhouse.ch/u/first_online_services_ag_in_liquidation_CH-320.3.060.253-3.htm

  249. genlogie-Genealogie-Internetbetrug, Internetabos, Versteckte Kosten - Security Forum

    […] Das sind ja ganz neue Dimensionen… Hier und hier findest Du rege Debatten zu dem Inkasso GmbH. Ist ein privates Unternehmen, welches u.a. f�r andere Firmen Gelder eintreibt; was die Forderungen nicht zwangsl�ufig legaler macht. Das mag aber von Fall zu Fall auch unterschiedlich sein.Bevor die Seriosit�t der Inkasso GmbH nicht zweifelsfrei gekl�rt ist, solltest Du auf deren Internetpr�senz keine pers�nlichen Daten hinterlassen.Hat man bei First-Online-Service rechtzeitig widersprochen bzw. in der Testphase gek�ndigt hat (sofern diese vorgesehen ist) braucht man sich auch von weiteren Firmen, die im Auftrag von First-Online-Service an einen herantreten, nicht erschrecken lassen. Auf keinen Fall �berst�rzt handeln, k�hlen Kopf bewahren und wenns zu hei� wird einen Anwalt konsultieren.__________Durchsuchen –> Aussuchen –> Untersuchen […]

  250. Dagmar

    Meine 14jährige Tochter hat sich ohne mein Wissen bei Lebensckeck – Interserv AG angemeldet, bis ich das gemerkt habe war die 14tägige Widerspruchsfrist vorbei.
    Jetzt liegt eine Forderung über 135 Euro von dieser unsäglichen Inkassostelle in Eschborn vor; ich habe im Namen meiner Tochter diese unberechtigte Forderung zurückgewiesen, da ich nicht eingewilligt habe – mit Einschreiben und Rückschein.
    Weiß jemand, ob diese Geier wirklich das Gerichtsverfahren einleiten???

  251. Franz Josef Bayer

    Leute, lass Eich nicht von irgendwelchen Kriminellen einschuechtern, niemand soll reagieren auf die, und das Inkassobuero hat keine Macht euch die Kohle abzunehmen. Einfach ignorieren, dann hoert das anze schnell auf. Und nicht in die Hose machen vor Angst. Es kann niemand etwas passieren. Die wissen dass sie kriminell sind und gehen 1000%ig nicht ans Gericht!!! Bisher noch nicht von sowas gehoert! Also, ignorieren, cool bleiben, und das Leben geniessen, und solche kriminellen Idioten gleich wieder vergessen. Die gehen davon aus dass die meisten Leute Obrigkeitshoerig sein, und das nutzen sie aus.

  252. Ursula

    ich bekam auch von der Inkassostelle am Samstag eine Zahlungsaufforderung von dein-fuehrerschein .com ich solle bis zum 19.02.08 203,98 € bezahlen ich soll mich angeblich am 20.03.07 bei Fuehrerschein.com angemeldet haben kann mir bitte jemand einen Rat geben wie ich weiter vorgehen soll
    oder an wen ich mich wenden kann
    DANKE

  253. Thea

    Hallo,

    leider hat auch mein 14 Jähriger Sohn bei dem Lebenscheck angemeldet (im Oktober) und im Januar 2008 haben wir eine Mahnung von der Inkassostelle erhalten, eine Rechnung niemals. Ich habe ein Einschreiben mit Rückschein geschickt (kam auch die Bestätigung des Erhalts), dass wir keinen Vertrag mit ihnen abgeschlossen haben und auch niemals eine Rechnung erhalten haben und deshalb die Forderung als unwirksam ansehen. Dies wurde uns so empfohlen, heute kam aber ein Schreiben von der Inkassostelle, in denen sie auf ihr Recht pochen, dass im Oktober im eine bestimmte Uhrzeit die Seite angeklickt und die Daten hinterlassen wurden.
    Nun glaube ich aber, dass es falsch ist, gar nicht zu reagieren, werde wohl schreiben, dass mein Sohn minderjährig und deshalb geschäftsunfähig ist.
    Oder hat jemand noch aktuelle Infos, wie man sich am besten verhält?
    Ist wirklich unsäglich!!!
    Danke
    Thea

  254. Marco

    leute leute, wie gesagt leider darf man keine einzel rechtsberatung geben.
    aber ich kann euch sagen was ich mache 😉

    ich habe mich durch edliche foren durchgewühlt da ich auch so ein nettes schreiben der dis bekommen habe.

    ich ignoriere schon seid wochen sämtliche emails. ein schreiben welches vor 6! wochen kam wies mich darauf hin das ich doch innerhalb 5 tagen zahlen sollte sonst werden imense summen durch gerichtskosten auf mich zukommen, da sag ich aber nur „nur zu meine herren ich warte“ ^^

    ich werde weiter die füsse still halten. jedoch, wenn ein offizielles schreiben von einem gericht kommt, werde ich dieses mit dem kreuz an der stelle „wiederspruch“ zurückschicken und dann warte ich mal wann die gerichtsverhandlung kommt.

    ließt euch bitte auch andere foren durch, denn da steht das selbe.
    ließt abends ein buch und trinkt nen tee denn die können euch garnichts.

    lg marco

  255. Tanja

    Hallo Leute
    habe nach genau einem Jahr wieder einen Mahnung von Every Game bekommen!!Weis nicht was ich jetzt machen soll!!

  256. kompass kalle

    kompass kalle sagt hallo

    ….also , nachdem ich nun 2 oder 3 mahnungen von „nachbarschaft 24“ bekommen habe ,ist ein monat nix passiert.
    und dann am 26.5.08 kaboom hat man mir von meinem konto 92,82 euro abgezogen und da stand KATRIN SCHÄFER BEITRAG 2007 (KN 87370669)
    ich dachte ich bin im falschen film .
    1. ich kenne diese dreiste person nich 2. die hat von mir NIE eine eizugsermächtigung bekommen 3. woher hat diese person meine kontonummer und BLZ usw?? 4. ich habe diese buchung NICHT veranlasst..

    und dann am 10.06.2008 habe ich post von der „deutschen inkassostelle eschborn“ bekommen , mit ihren gewohnten forderungen ( 92.35)

    da ich schon viel im internet gelesen hab und mir das alles ganz schön unheimlich wird , hier meine frage : wen soll ich nun anzeigen inkasso , die frau oder meine bank??

    euer kompasskalle

    ps hab mein geld auch schon zurück

  257. Beate

    Hallo
    auch ich habe diese Woche Post von der Deutschen Inkassostelle bekommen, dort droht man mir mit gerichtlichen Schritten. Die ganze Sache bezieht sich auf „Nachbarschaft24“, ich kann nur allen raten diese Sache laufen zu lassen und sobald wirklich ein Mahnbescheid ins Haus flattern sofort Widerspruch einzulegen. Erstens haben die dann die Kosten für den Mahnbescheid an der Backe und zweitens haben die eh keine Chance damit durchzukommen.

    Desweitern habe ich auch die Mail mit dem sog. Lebenscheck im Postfach gehabt und denen dann auch direkt eine Mail geschrieben, die dann allerdings als nicht zustellbar zurück kam.

    Also Vorsicht bei solchen Sachen.

    Achso – bei Abbuchungen vom Konto – diese Beträge sofort zurückbuchen lassen – bei sog. Lastschriftabbuchungen hat man 6 Wochen Zeit die zu stornieren!!!!!

    PS: An Kompass Kalle die Bank kann nichts dafür

    Gruß Beate

  258. Verbraucherzentrale warnt vor E-Mail-Rechnungen wegen angeblicher Urheberechtsverletzungen

    […] E-Mail Spam First Online Services AG Schweiz – Webdesign Blog […]