Ehescheidung

Die Ehescheidung ist die formelle Beendigung einer Ehe. Mit der Ehescheidung wird die Ehe aufgelöst.

Nach kirchlichem Recht ist eine Ehescheidung nur unter besonderen Umständen so z. B. bei einer Impotentia coeundi des Mannes - möglich. Auch das deutsche Recht sieht die Ehe als lebenslanges Institut, dessen besonderer Schutz in Art. 6 des Grundgesetzes gefordert wird. Die Ehe kann daher nur durch den Tod oder durch die Ehescheidung beendet werden. Die Ehescheidung muss durch richterliches Urteil festgestellt werden.

Weitere Infos zur Ehescheidung auf EheEhescheidung

Hinweise zur Scheidung und Unterhalt

 

 

 


© 2004 Gerne dürfen Sie die Inhalte dieser Seite auf Ihrer Homepage zitieren, vorrausgesetzt Sie bringen einen klickbaren Textlink zu dieser Internetseite an.

Homepage | Webdesign | Site Map | Impressum

© 2004 by McGrip Webdesign & Online Marketing, all rights reserved Site Map
Internet Marketing