Ehescheidung
Die Ehescheidung ist die formelle Beendigung einer Ehe. Mit der Ehescheidung wird die Ehe aufgelöst.
Nach kirchlichem Recht ist eine Ehescheidung nur unter besonderen Umständen so z. B. bei einer Impotentia coeundi des Mannes - möglich. Auch das deutsche Recht sieht die Ehe als lebenslanges Institut, dessen besonderer Schutz in Art. 6 des Grundgesetzes gefordert wird. Die Ehe kann daher nur durch den Tod oder durch die Ehescheidung beendet werden. Die Ehescheidung muss durch richterliches Urteil festgestellt werden.
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