Unterhalt

 

Er ist der schwangeren Mutter und dem ein nichteheliches Kind betreuenden Elterteil geschuldet, soweit diese wegen der Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können: Hierfür soll durch die Unterhaltsverpflichtung ein Ausgleich geschaffen werden. Die Unterhaltspflicht endet in der Regel drei Jahre nach der Geburt, was wegen der damit indirekt verbundenen Benachteiligung nichtehelicher Kinder auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt.

 

 

 


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