Tür 19: Barrierefreiheit

In der Regel nicht, aber es gibt eine Gruppe von Menschen, für die der Zugriff auf viele Websites eine Barriere darstellt: Sehbehinderte und sehschwache Menschen.
Dank moderner Technik können auch vollständig blinde Menschen Computer und auch Teile des Internet benutzen. Der Inhalt des Bildschirmes wird entweder automatisch vorgelesen oder über elektronische Braille-Zeilen dargestellt.
Als barrierefreie Websites bezeichnet man solche, die problemlos mit solchen Hilfsgeräten bedient werden können.
Damit dies möglich ist, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Bild kann jemandem zwar von einem anderen Menschen beschrieben werden, jedoch von einer Maschine nicht vorgelesen werden.
Daher muss die Funktion des Beschreibenden auch vom Websitebetreiber übernommen werden.
Bilder, gerade als Beispiel genannt, müssen aussagekräftige alt-Attribute bekommen. Niemand kann sich etwas unter "DSC00001.JPG" vorstellen, aber sehr wohl unter "Sonnenuntergang am Meer".
Weiterhin müssen die Texte im Quellcode in der richtigen Reihenfolge vorliegen und über semantisch korrekte Bezeichnungen markiert sein.
Screenreader ermöglichen es auch z.B., durch alle Überschriften einer Website schnell "vorzuspulen", um Inhalte zu überspringen, die den Besucher nicht interessieren. Sind die Überschriften nicht als solche gekennzeichnet, kann das nichts werden.
Auch können Screenreader kein JavaScript ausführen, da sie nicht wie Browser über klassische Maus/Tastatur-Bedienung gehandhabt werden.
Für uns im Online-Marketing hat das ganze noch einen netten Nebeneffekt: Websites, die für eine Maschine (Screenreader) lesbar sind, sind es auch automatisch für viele andere (Suchmaschine ;) )
Eingestellt am 18.12.2009 von M.Hirsch