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Abmahnungen vermeiden: Informationen zur DL-InfoV – Dientsleistungs- Informationspflichten-Verordnung (gültig ab dem 17.05.2010)
Am 17.05.2010 ist die DL-InfoV (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung), von vielen unbemerkt, in Kraft getreten. Das bedeutet, Website-Betreiber müssen neben den bisherigen Pflichtangaben gemäß §5 TMG weitere Informationen auf Ihrer Website bereithalten. Bis auf einige Ausnahmen betrifft dies alle Dienstleistungsberufe. Um keine Abmahnung zu riskieren, sollten Sie das Impressum Ihrer Website hinsichtlich dieser Pflichtinformationen überprüfen. Der größte Teil der Informationen ist in der Regel schon durch die Angaben gemäß TMG abgedeckt. Zusätzlich dazu verlangt die DL-InfoV Angaben zu einer bestehenden Beruftshaftpflichtversicherung. Unabhängig davon, ob Sie zu einer solchen Versicherung verpflichtet sind (z.B. Rechtsanwälte) oder sich freiwillig dafür entschieden haben, sollten folgende Angaben gemacht werden:
- Name der Versicherung
- Adresse der Versicherung
- Telefonnummer der Versicherung
- Geltungsbereich (i.d.R gesamtes EU-Gebiet).
Um unangenehme Abmahnungen zu vermeiden, prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihr Website-Impressum hinsichtlich der Pflichtangaben gemäß §5 TMG und der neuen DL-InfoV. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Sollten Sie technisch Unterstützung benötigen können Sie sich gerne an Herrn Peter Nenortas wenden.
Herzliche Einladung am 10.07.2010 - Public Viewing in Heidelberg zur Schlossbeleuchtung
Eingestellt am 14.06.2010 von P.Nenortas
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