Du sollst nicht kopieren

Liebe Kunden, aus gegebenem Anlass möchten wir Sie noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass grob kopierte Urteilsdaten als Inhalte für Ihre hochoptimierte Website ungeeignet sind.

Viele juristische Verlage bieten gegen eine geringe Gebühr Texte und Urteile als Inhalte zur freien Verwendung auf Website oder Newsletter an.

Das Problem an diesen günstigen Texten ist, dass diese an viele Rechtsanwaltskanzleien versendet und dann auf der Kanzleiwebsite als billiger Content verwendet werden.

Die dominierende Suchmaschinen Google vermeidet es jedoch stark, doppelte Inhalte zu listen und bestraft ganze Domains, die zum Großteil aus Inhaltskopien anderer Websiten bestehen.

Sofern ein Großteil der Inhalte einer Kanzleiwebpräsenz aus kopierten Inhalten besteht, kann es dazu führen, dass die komplette Website auch mit nicht kopierten optimierten Suchbegriffseiten nicht mehr gelistet wird.

Stark optimierte Websites mit vielen kopierten Inhalten werden von Google scheinbar schneller und stärker bestraft als Websites die generell kaum ranken.

Wir empfehlen Ihnen die kopierten Inhalte möglichst schnell zu entfernen oder sehr stark inhaltlich anzupassen.

Um zu prüfen ob Ihre Inhalte kopiert wurden, können Sie das Tool www.Copyscape.com nutzen.

Auch sollten Sie darauf achten, dass eigene Inhalte Ihrer Website nicht in großem Stil kopiert werden.
In der Regel passiert der Website, die Google als Ersturheber ausmacht, zwar nichts, in Ausnahmefälle kann es jedoch auch zu Filterwirkungen kommen.



Eingestellt am 03.12.2014 von McGrip web excellence
Trackback

Kommentar

Ihr Kommentar wird nach erfolgreicher Überprüfung veröffentlicht. Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per E-Mail anfordern sowie unseren Newsletter abonnieren und weitere hilfreiche Informationen erhalten.
Spamschutz
Neu laden


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)