Neues Datenschutzgesetz seit dem 24.02.2016

Am 24.02.2016 ist ein neues Gesetz zum Datenschutz in Kraft getreten und wie immer herrscht Verwirrung und es tauchen nach medialer Erwähnung Fragen auf.

Fakt ist zunächst, dass Websites, die keine Datenschutzerklärung enthalten, ab sofort abgemahnt werden können.

Wir empfehlen Ihnen, als inhaltlich Verantwortlicher Ihrer Website, die derzeitige Datenschutzerklärung hinsichtlich des Inhaltes zu prüfen und ggf. zu ergänzen bzw. gewünschte Änderungen uns mitzuteilen. Insbesondere wenn Sie Trackingtools wie Google Analytics verwenden.
Da wir als Unternehmen keine Rechtsberatung erteilen dürfen, können wir dies nicht für Sie übernehmen.

Obwohl die Datenschutzerklärung über die Fußzeile der Website, wie erforderlich, von jeder Unterseite einfach zu erreichen ist, kann es u.U. sinnvoll sein, auf der Kontaktseite, unmittelbar über dem Kontaktformular, einen gut sichtbaren Link zur Datenschutzerklärung zu setzen.



Eingestellt am 29.08.2016 von McGrip web excellence
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