Ich habe meinen Umsatz verdoppeln können

Sehr geehrter Herr Bühler,
zum Jahresende kann ich Ihnen über ein sehr erfolgreiches Jahr berichten. Ich habe meinen Umsatz verdoppeln können und kann das - durch Nachfrage bestätigt - auf den Internet-Auftritt zurückführen.
Vielen Dank - die Entwicklung ist sehr positiv.
Rechtsanwalt Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht in Bonn