McGrip-Webdesign   Impressumpflicht - So schützen Sie sich vor kostspieligen Abmahnungen. Das Impressum ist eine wichtige Angabe auf jeder Internetpräsenz. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Regelungen zum Impressum.    
 
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McGrip - Service - Diese Angaben müssen in das Impressum

Wie teuer ist eine einfache Internetpräsenz?

Viele Internetagenturen würden Ihnen jetzt Preise unter 1000 Euro nennen.
Einige Betreiber von Internetseiten beantworten diese Frage zähneknirschend mit 5-stelligen Beträgen.
Wie kommt es zu diesen Unterschieden?
Die Antwort ist einfach, durch die Missachtung eines wichtigen Punktes einer jeden Internetpräsenz, dem Impressum, können beträchtliche finanzielle Schäden entstehen.

Seit dem 1. Januar 2002 besteht eine Impressumspflicht für Internetseiten. Dort wird streng geregelt welche Rechtsform, welche Daten in das Impressum einzupflegen hat. Verstöße gegen die Impressumspflicht können mit bis zu 50.000 € geahndet werden.

Darüber hinaus kann sich eine Schadensersatzanforderung wegen unlauterem Wettbewerb ergeben. Anspruchsberechtigt sind hier vor allem Mitbewerber, aber auch sonstige Vereinigungen wie Verbraucherschutzverbände. Im Klartext bedeutet dies, dass jeder Anbieter, die Internetseite eines Konkurrenten bei Verletzung der Impressumspflicht anzeigen und somit dem Mitbewerber beträchtlichen finanziellen Schaden zufügen kann.

Nicht Wissen, schützt vor Strafe NICHT !

Harmlosere, jedoch auch sehr ärgerliche Folgen können Abmahnungen durch Rechtsanwälte sein. Einige Anwälte haben es sich zur Aufgabe gemacht, das Internet nach Rechtsverletzungen zu durchsuchen um dann an die Websitebetreiber entsprechende Abmahnungen zu verschicken. In diesen Abmahnungen wird darauf hingewiesen, dass es sich um Verstöße gegen das Teledienstegesetz (TDG) oder den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) handelt. Der entsprechende Anwalt lässt sich diesen freundlichen Hinweis meist mit ca. 300,- Euro Mahngebühr vergüten und droht bei Zahlungsverweigerung mit einer Anzeige. Aber auch unseriöse Geschäftemacher haben es sich zur Aufgabe gemacht solche Mahnungen zu versenden und treten dann als "Intressensverbund des fairen Internets" oder Ähnliches auf, um auf unseriöse Weise die Betreiber von Internetseiten abzukassieren. Einige Fälle finden Sie unter www.abmahnwelle.de

Um all diesem Ärger aus dem Weg zu gehen bemüht sich McGrip-Webdesign, dass bei der Erstellung von Internetpräsenzen auch die rechtlichen Vorschriften in Betracht gezogen werden. Denn wir wollen, dass unsere Kunden das Internet erfolgreich zur Unterstützung Ihrer Unternehmenstätigkeiten nutzen und zusätzliche Kosten und Schwierigkeiten vermeiden.
Damit all diese Schwierigkeiten nicht auftreten sollten bei jeder Internetpräsenz folgende Dinge beachtet werden:

Das Impressum muss leicht erkennbar und ständig verfügbar sein. Deshalb sollte der Link zum Impressum auf jeder einzelnen Inhaltsseite angebracht werden z.B. als Menüpunkt in der Navigation.


Welche Angaben muss das Impressum beinhalten?

Folgende Pflichtangaben müssen gemacht werden:

1. Name und Anschrift des Anbieters
Grundsätzlich muss der vollständige Name bzw. Firmenbezeichnung angegeben werden. Ausserdem muss die Rechtsform genannt werden.
Bei der Anschrift muss Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die alleinige Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen sind der Sitz und der Vertretungsberechtigte anzugeben.

2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Hier müssen Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse, sofern vorhanden, angegeben werden.

3. Angabe der Aufsichtsbehörde
Bedarf das Internet - Angebot einer Zulassung, so ist die zuständige Behörde zuzüglich Kontaktdaten anzugeben.

4. Register und Registernummer
Hier muss z.B. das Handelsregister, Vereinsregister oder Partnerschaftsregister mit der entsprechenden Registernummer angegeben werden.

6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Bei vorhanden sein einer Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a muss diese angegeben werden.

7. Zusätzliche Pflichtangaben für besondere Berufsgruppen
Angehöriger freier Berufe, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Architekten, usw.), müssen zusätzlich die genaue Berufsbezeichnung sowie die Institution wo der Titel erlangt wurde angeben. Ausserdem müssen eventuell die berufsrechtlichen Regeln genannt bzw. auf diese verlinkt werden.

8. Weitere Angaben
Eventuell müssen branchenspezifisch noch weitere Angaben gemacht werden. Z.B. muss bei der Veröffentlichung redaktioneller Beiträge ein Verantwortlicher (voll geschäftsfähig, Wohnsitz in Deutschland) nach Paragraph § 10Abs.3MDStV genannt werden.

Die oben aufgeführten Informationen geben nur einen kleinen Überblick über den Sachverhalt Impressum und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. für weitere Informationen setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne überprüfen wir auch das Impressum auf Ihrer Internetpräsenz.


Viele nützliche Informationen zur Impressumspflicht und Antworten zu der Frage, wie Sie Abmahnungen im Internet vermeiden können finden Sie auch auf den Seiten von www.abmahnung-internetrecht.de. Sie erfahren dort ebenfalls wie Sie im Falle einer Abmahnung reagieren sollten.

 

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