McGrip - Service - Diese Angaben müssen
in das Impressum
Wie teuer ist eine einfache Internetpräsenz?
Viele Internetagenturen würden Ihnen jetzt Preise unter 1000
Euro nennen.
Einige Betreiber von Internetseiten beantworten diese Frage zähneknirschend
mit 5-stelligen Beträgen.
Wie kommt es zu diesen Unterschieden?
Die Antwort ist einfach, durch die Missachtung eines wichtigen Punktes
einer jeden Internetpräsenz, dem Impressum, können beträchtliche
finanzielle Schäden entstehen.
Seit dem 1. Januar 2002 besteht eine Impressumspflicht für
Internetseiten. Dort wird streng geregelt welche Rechtsform, welche
Daten in das Impressum einzupflegen hat. Verstöße gegen
die Impressumspflicht können mit bis zu 50.000 € geahndet
werden.
Darüber hinaus kann sich eine Schadensersatzanforderung wegen
unlauterem Wettbewerb ergeben. Anspruchsberechtigt sind hier vor
allem Mitbewerber, aber auch sonstige Vereinigungen wie Verbraucherschutzverbände.
Im Klartext bedeutet dies, dass jeder Anbieter, die Internetseite
eines Konkurrenten bei Verletzung der Impressumspflicht anzeigen
und somit dem Mitbewerber beträchtlichen finanziellen Schaden
zufügen kann.
Nicht Wissen, schützt vor Strafe NICHT !
Harmlosere, jedoch auch sehr ärgerliche Folgen können
Abmahnungen durch Rechtsanwälte sein. Einige Anwälte haben
es sich zur Aufgabe gemacht, das Internet nach Rechtsverletzungen
zu durchsuchen um dann an die Websitebetreiber entsprechende Abmahnungen
zu verschicken. In diesen Abmahnungen wird darauf hingewiesen, dass
es sich um Verstöße gegen das Teledienstegesetz (TDG)
oder den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) handelt. Der entsprechende
Anwalt lässt sich diesen freundlichen Hinweis meist mit ca.
300,- Euro Mahngebühr vergüten und droht bei Zahlungsverweigerung
mit einer Anzeige. Aber auch unseriöse Geschäftemacher
haben es sich zur Aufgabe gemacht solche Mahnungen zu versenden
und treten dann als "Intressensverbund des fairen Internets"
oder Ähnliches auf, um auf unseriöse Weise die Betreiber
von Internetseiten abzukassieren. Einige Fälle finden Sie unter
www.abmahnwelle.de
Um all diesem Ärger aus dem Weg zu gehen bemüht sich
McGrip-Webdesign,
dass bei der Erstellung von Internetpräsenzen auch die rechtlichen
Vorschriften in Betracht gezogen werden. Denn wir wollen, dass unsere
Kunden das Internet erfolgreich zur Unterstützung Ihrer Unternehmenstätigkeiten
nutzen und zusätzliche Kosten und Schwierigkeiten vermeiden.
Damit all diese Schwierigkeiten nicht auftreten sollten bei jeder
Internetpräsenz folgende Dinge beachtet werden:
Das Impressum muss leicht erkennbar und ständig verfügbar
sein. Deshalb sollte der Link zum Impressum auf jeder einzelnen
Inhaltsseite angebracht werden z.B. als Menüpunkt in der Navigation.
Welche Angaben muss das Impressum beinhalten?
Folgende Pflichtangaben müssen gemacht werden:
1. Name und Anschrift des Anbieters
Grundsätzlich muss der vollständige Name bzw. Firmenbezeichnung
angegeben werden. Ausserdem muss die Rechtsform genannt werden.
Bei der Anschrift muss Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und
Ort angegeben werden. Die alleinige Angabe eines Postfachs ist nicht
ausreichend. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen
sind der Sitz und der Vertretungsberechtigte anzugeben.
2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Hier müssen Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse,
sofern vorhanden, angegeben werden.
3. Angabe der Aufsichtsbehörde
Bedarf das Internet - Angebot einer Zulassung, so ist die
zuständige Behörde zuzüglich Kontaktdaten anzugeben.
4. Register und Registernummer
Hier muss z.B. das Handelsregister, Vereinsregister oder Partnerschaftsregister
mit der entsprechenden Registernummer angegeben werden.
6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Bei vorhanden sein einer Umsatzsteueridentifikationsnummer
nach § 27 a muss diese angegeben werden.
7. Zusätzliche Pflichtangaben für besondere Berufsgruppen
Angehöriger freier Berufe, bei dem die Berufsausübung
geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Anwälte,
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Architekten,
usw.), müssen zusätzlich die genaue Berufsbezeichnung
sowie die Institution wo der Titel erlangt wurde angeben. Ausserdem
müssen eventuell die berufsrechtlichen Regeln genannt bzw.
auf diese verlinkt werden.
8. Weitere Angaben
Eventuell müssen branchenspezifisch noch weitere Angaben
gemacht werden. Z.B. muss bei der Veröffentlichung redaktioneller
Beiträge ein Verantwortlicher (voll geschäftsfähig,
Wohnsitz in Deutschland) nach Paragraph § 10Abs.3MDStV genannt
werden.
Die oben aufgeführten Informationen geben nur einen kleinen
Überblick über den Sachverhalt Impressum und erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. für weitere Informationen
setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne überprüfen
wir auch das Impressum auf Ihrer Internetpräsenz.
Viele nützliche Informationen zur Impressumspflicht und Antworten
zu der Frage, wie Sie Abmahnungen im Internet vermeiden können
finden Sie auch auf den Seiten von www.abmahnung-internetrecht.de.
Sie erfahren dort ebenfalls wie Sie im Falle einer Abmahnung reagieren
sollten.
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