Ehescheidung
Nach kirchlichem Recht ist eine Ehescheidung nur unter besonderen Umständen so z. B. bei einer Impotentia coeundi des Mannes - möglich. Auch das deutsche Recht sieht die Ehe als lebenslanges Institut, dessen besonderer Schutz in Art. 6 des Grundgesetzes gefordert wird. Die Ehescheidung muss durch richterliches Urteil festgestellt werden.
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