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Abmahnung AZ.: 339/15 Unterlassungserklärung Voelkers & Partner
aktuell geht nachfolgende E-Mail mit einer angehängten Zip-Datei an Websitebetreiber rum.
Wir empfehlen diese auf keinen Fall zu öffnen.
1. ist die Zustellung nicht förmlich
2. ist die Anlage viel zu klein um ein entsprechendes PDF zu enthalten
Wir haben die Anlage (auf Grund des Brückentages) noch nicht untersuchen können, gehen aber von einem Virus, Trojaner oder Spyware aus.
Insbesondere Erpressungen mit gesperrten Computern und Bezahlung via Kryptowährungen haben in letzter Zeit stark zugenommen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende,
Ihr McGrip-Team,
nachfolgend de Inhalt der E-Mail.
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Rechtssache AZ.: 339/15:
Betreffend eines Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Firma Marquardt GmbH (Deutschland) vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Voelkers & Partner (Deutschland), bitten wir um Kenntnisnahme der an Sie per Einschreiben zugestellten Unterlassungserklärung.
Bis dato haben wir keine Eingangsbestätigung von Ihnen erhalten, weshalb wir Ihnen die Unterlassungserklärung jetzt ein weiteres Mal im Digitalformat übersenden.
Die relevanten Dokumente finden Sie von uns digital signiert, im .PDF Format im Anhang dieser E-Mail.
Aus Datenschutzgründen (DSGVO) muss das Dokument mit einem Passwort versehen sein.
Bitte benutzen Sie das Passwort UMAT9 um das Dokument zu öffnen.
Durch den erhalt dieser E-Mail wird die Unterlassungserklärung von unserer Seite aus als _ZUGESTELLT_ verzeichnet.
Möchten Sie die Kosten und den Aufwand einer Unterlassungsklage vermeiden, ist es sinnvoll, im Zuge der Abmahnung zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Bei Fragen geben Sie bitte stets das Aktenzeichen 339/15 an.
Mit freundlichen Grüßen,
Katharina Wesler (Partner)
Rechtsanwaltskanzlei Voelkers & Partner
Lützowstraße 62-63, 10785 Berlin
Eingestellt am 14.05.2021 von McGrip web excellence
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