Scheidung
Die Scheidung ist die formelle Beendigung einer Ehe. Mit der Scheidung wird die Ehe aufgelöst.
Nach kirchlichem Recht ist eine Scheidung nur unter besonderen Umständen so z. B. bei einer Impotentia coeundi des Mannes - möglich. Auch das deutsche Recht sieht die Ehe als lebenslanges Institut, dessen besonderer Schutz in Art. 6 des Grundgesetzes gefordert wird. Die Ehe kann daher nur durch den Tod oder durch die Scheidung beendet werden. Die Scheidung muss durch richterliches Urteil festgestellt werden.
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Hinweise zur Ehescheidung und Unterhalt