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Verschlüsselung von sensiblen Informationen
Hierzu ein kurzer Auszug aus § 13 Abs. 7 TMG:
…
(7) Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für geschäftsmäßig angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
1. kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und
2. diese
a) gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und
b) gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind,
gesichert sind. Vorkehrungen nach Satz 1 müssen den Stand der Technik berücksichtigen. Eine Maßnahme nach Satz 1 ist insbesondere die Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens.
…
Technisch ist die Verschlüsselung über ein sogenanntes SSL-Zertifikat verhältnismäßig einfach umzusetzen.
(SSL Zertifikate können wir Ihnen mit einer 1-3 jährigen Laufzeit anbieten.)
Ob es für Sie wirtschaftlich zumutbar ist, müssen Sie persönlich entscheiden (oder im schlimmsten Fall später ein Richter).
Gerne beraten wir Sie, welche Zertifizierung für Ihre Anwendung sinnvoll ist und setzen diese auf Wunsch für Ihre Website um.
Auch können wir Ihnen entsprechende Zertifikate für Ihre E-Mail-Postfächer bereitstellen.
Die Installation bzw. telefonische Betreuung können wir Ihnen dafür leider nicht anbieten, da dies stark von den installierten E-mailprogrammen abhängt und die Erfahrung gezeigt hat, dass Ihr Systemdienstleister vor Ort dies effektiver vornehmen kann.
Eingestellt am 29.08.2016 von McGrip web excellence
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